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“Och nööö, nicht noch ein Juristen-Blog…”
Auf der Herbstakademie 2011 hatten wir noch die Vor- und Nachteile, Chancen und Herausforderungen juristischer Weblogs diskutiert – und jetzt legt er (endlich) los: Jörg Heidrich, Rechtsanwalt und Justitiar des heise Verlags, bloggt seit kurzem unter www.netzrechtliches.de. Hierfür gibt es von mir eine ganz klare Leseempfehlung – schon allein Jörgs Vorstellung seines Blogs unter dem Titel “Och nööö, nicht noch ein Juristen-Blog…“ deutet darauf hin, dass er die Blawgosphäre in Zukunft um so einige durchaus launige Beiträge bereichern dürfte.
“Entschuldigung, hätten Sie vielleicht Interesse daran, unseren Nutzer abzumahnen?”
Ein heißes Thema in der Welt der Social Media ist momentan das Kuratierungstool Pinterest. Was ist Pinterest? Die Macher von Pinterest beschreiben ihre Plattform als “Online Pinboard”, also als “Online-Pinnwand”. Im Grunde genommen funktioniert das Ganze so, dass man – nachdem man sich bei dem Dienst angemeldet hat – Bilder aus dem Internet auf einer eigenen Profilseite einbinden, sortieren und präsentieren kann. Hinter Pinterest steht ein US-amerikanisches Start Up, mit Pinspire gibt es auch bereits einen deutschen “Klon” des Dienstes. Wenn Sie Pinterest und Pinspire noch nicht kennen, dann schauen Sie sie sich doch vielleicht kurz einmal an, bevor Sie hier weiterlesen.
So schön die Seiten von Pinterest und Pinspire auch aussehen, so problematisch erscheinen diese Dienste jedoch aus urheberrechtlicher Sicht. Der Grund: Für das Einbinden fremder Bilder auf einer eigenen Webseite – und sei es auch nur eine Profilseite auf einer Social Media Plattform – benötigt man in aller Regel die Erlaubnis des Urhebers des Bildes. Hat man diese Erlaubnis nicht, begeht man eine Urheberrechtsverletzung. Wer mehr hierzu lesen möchte: Die Anwaltskollegen Thomas Schwenke und Carsten Ulbricht erläutern dies in Artikeln auf ihren Blogs ausführlich und schön nachvollziehbar anhand von Pinterest, ich selbst habe schon vor einiger Zeit auf onlinejournalismus.de auf die rechtlichen Probleme von Kuratierungstools wie beispielsweise Storify hingewiesen.1
Mit anderen Worten: Auf Plattformen wie Pinterest oder Pinspire scheinen Urheberrechtsverletzungen vorprogrammiert zu sein. Es wäre schlicht realitätsfern anzunehmen, dass jeder Nutzer zunächst bei den Urhebern der von ihm eingebetteten Bilder um Erlaubnis hierfür nachfragen würde. Und solch systemimmanente Fälle von Urheberrechtsverletzungen sind bei Social Media Plattformen keine Seltenheit – siehe auch “Mosaic Maker: Einladung zur Abmahnung“.
Was tun, wenn man in der Haut des Plattformbetreibers steckt? Die Macher von Pinspire haben offenbar einen, sagen wir einmal, kreativen Weg gewählt. Einem Artikel des Branchendienstes “Deutsche Startups” zufolge scheint das Team von Pinspire Urheber von bei ihnen eingebundenen Bildern anzumailen und sie zu fragen, ob das Einbinden denn in Ordnung gehen würde:
- “Hallo, ich heiße Thyra und ich mache gerade ein Praktikum bei einem neuen Start-up in Berlin, pinspire.de. Ein Mitglied unserer Community hat ein Foto von Ihrer Seite genutzt. Wir wollen nur sicher gehen, ob das in Ordnung für Sie ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Wir sind ein junges Start-up aus Berlin. Wir wollen niemanden verletzen” (Quelle).
Der Jurist sieht so etwas mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Nimmt man einmal an, dass es nicht das eigentliche Ziel der oben zitierten Mail ist, elegant auf den eigenen Dienst hinzuweisen und so neue Mitglieder zu gewinnen, sondern rechtliche Probleme zu vermeiden, dann liefert ein Plattformbetreiber seine eigenen Nutzer hier möglicherweise ans Messer. Denn: Durch solch eine E-Mail wird ein Urheberrechtsinhaber natürlich mit der Nase darauf gestoßen, dass ein anderer seine Inhalte nutzt, (vermutlich) ohne dies bislang zu dürfen. Und auch wenn der Plattformbetreiber das Bild auf eine dann folgende Beschwerde eines verärgerten Urhebers sofort wieder entfernt – das Kind wäre in den Brunnen gefallen. Der Plattformbetreiber könnte sich wohl noch der Haftung entziehen, der Nutzer jedoch nicht mehr. “Entschuldigung, hätten Sie vielleicht Interesse daran, unseren Nutzer abzumahnen?” So könnte man die nette Benachrichtigungsmail dann auch lesen.
- Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens die Frage, ob es rechtlich einen Unterschied macht, wenn das eingebundene Bild nicht wirklich in eine neuen Datei kopiert, sondern nur “embedded” wird. Beim Embedden werden eingebundene Inhalte so verlinkt, dass die Datei nicht kopiert wird, sondern sie beim Aufruf der eigenen Webseite oder Profils von der ursprünglichen Quelle geladen und innerhalb des eigenen Angebotes dargestellt wird. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jedoch jüngst auch das “Embedden” als problematisch eingestuft. [↩]
Professor Roggenkamp zu “Schutz und Sicherheit in der virtuellen Welt”
Erst seit gefühlten zwei, vielleicht knapp drei Jahren wird sie wirklich auf breiter Basis und intensiv geführt: die netzpolitische Debatte.1 Dabei betrifft die Netzpolitik längst nicht mehr nur ein Randgebiet unserer Gesellschaft, das nur für einige wenige von uns Bedeutung hat. Netzpolitik betrifft heute praktisch jedermann.
Mit der wünschenswerten Belebung der Debatte sind – wie in jeder politischen Diskussion – spitze, zum Teil auch schrille Wortmeldungen anscheinend unvermeidbar, auf die man eigentlich gut verzichten könnte. Dass es auch anders geht, beweist Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp im Editorial zur neuesten Auflage der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht. Roggenkamp, Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen, äußert sich bemerkenswert (und gewohnt) reflektiert zu Staatstrojaner, Vorratsdatenspeicherung, der Nutzung von Social Media durch Ermittlungsbehörden – und nicht zuletzt zur Positionierung unserer Politiker.
Daher: Eine klare Leseempfehlung.
Disclosure: Jan Dirk Roggenkamp und ich sind befreundet und haben zudem bei Bird & Bird zusammen gearbeitet.
- Sicher wird man sagen können, dass die netzpolitische Debatte als solche schon seit längerem, sogar schon seit langem geführt wird – meiner Ansicht nach jedoch erst in letzter Zeit in der erforderlichen Breite und vor der notwendigen Öffentlichkeit. [↩]
Dritte Auflage: IT-LawCamp 2012 am 17. März in Frankfurt am Main
Die Kanzlei Bird & Bird geht mit dem IT-LawCamp in die nächste Runde: Am 17. März wird diese innovative IT-Rechts-Konferenz zum dritten Mal in Frankfurt am Main stattfinden. Sie wissen nicht, was ein LawCamp ist? Hier und hier können Sie mehr darüber erfahren.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Anmeldung zwar noch nicht möglich, es gilt also eher noch das Prinzip “Safe the Date”. Wer sich für die Veranstaltung interessiert – und ich kann sie nur empfehlen – dem und der sei empfohlen, www.itlawcamp.de im Auge zu behalten. Dort sollte die Anmeldung in Kürze freigeschaltet werden.
Disclosure: Ich bin an der Entwicklung des Konzepts sowie an der Organisation des ersten IT-LawCamps beteiligt gewesen.
“Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften”
Die “Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften“, titelt die Piratenpartei in einer Pressemeldung zur Festnahme der angeblichen Betreiber von MegaUpload – einem Onlinedienst, über den Dateien ausgetauscht werden konnten und der laut Vorwürfen amerikanischer Strafverfolgungsbehörden zur Urheberrechtsverletzung im großen Stil gedient haben soll.
So wünschenswert es ist, dass gerade die Piratenpartei sich vor dem Hintergrund dieser Aktion erneut zu urheberrechtlichen Fragen positioniert, so sehr enttäuschen doch die leider undifferenzierten Äußerungen von Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, in der Pressemeldung:
“Rechtlich gesehen bieten Filehoster etwa die gleiche Dienstleistung wie ein Lagerhallenbetreiber an – es wäre absurd, diesen für das Verhalten seiner Kundschaft verantwortlich zu machen“, so Popp. Der Dienst habe sich nach eigenen Angaben strikt an die Regelungen des einschlägigen Digital Millenium Copyright Acts gehalten. “Dass sie mit einer ähnlichen Dienstleistung Geld verdienen wollen”, so Popp weiter, “und sich dabei an die Gesetze halten, kann man ihnen wohl kaum zum Vorwurf machen.”
Finde die Fehler.
- Schon praktisch gesehen kann man wohl kaum einen Vergleich zwischen einem Lagerhallenbetreiber und einen Fileserveranbieter wie MegaUpload anstellen. Der eine stellt Lagerraum für die Aufbewahrung zur Verfügung, der andere optimiert und vermarktet seine Dienste gezielt auch für den Austausch (und nicht nur das Abspeichern) von Dateien.
- Und obwohl auch ich ein großer Anhänger von Analogien bin, um rechtliche Zusammenhänge zu erschließen und zu erklären, halte ich den Vergleich zwischen Lagerhallenanbieter und Fileserveranbieter auch rechtlich etwas (sehr) kurz gegriffen – schon allein wegen unterschiedlicher Kontrollmöglichkeiten.
- Der Dienst, so heißt es in der Pressemitteilung der Piratenpartei weiter, habe sich nach eigenen Angaben an die gesetzlichen Regelungen gehalten. Und dass die Betreiber sich “an die Gesetze halten, kann man ihnen wohl kaum zum Vorwurf machen“. Nein, das sicher nicht. Aber dieser Vorwurf wird auch nicht erhoben – sondern der, dass die Betreiber sich gerade nicht an die Gesetze gehalten haben. Und das werden die Betreiber selbst wohl kaum zugeben. Vertraut man seinen eigenen Angaben, dann hat ja auch Karl Theodor zu Guttenberg mit seiner Dissertation nicht getäuscht.
Zudem überrascht eine Parallele, die Popp in der Pressemitteilung zieht: “Wir erleben hier eine Wiederholung der Pirate-Bay-Razzia von 2006, die einst zur Gründung der Piratenparteien führte. Damals wurden auf Betreiben der USA Server in Schweden beschlagnahmt, weil The Pirate Bay US-Gesetze verletzt haben soll. Im aktuellen Fall hat man auch noch ausländische Staatsbürger – drei Deutsche und einen Niederländer – einkassiert.”
Sicher bestehen zwischen beiden Fällen insofern Parallelen, als dass es in beiden um Filesharing, Urheberrecht und eine internationale Rechtsverfolgung geht. Aufgrund dieser Parallelen beide Fälle in einem Atemzug, und das auch noch unter ausdrücklichem Verweis auf die Gründungsgeschichte der Piraten zu nennen, dürfte allerdings so einigen Piraten vor dem Hintergrund und Umfeld von MegaUpload sauer aufstoßen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen: Mir geht es hier nicht “Piratenbashing”. Ich halte die Piratenpartei – bei aller kritischen Distanz zu ihr – für eines der spannendsten politischen Projekte in Deutschland seit langem. Allein ihre Existenz und ihr Anklang in der Öffentlichkeit, spätestens ihr Einzug in das Berliner Senat Abgeordnetenhaus dürften auch die letzten Politiker überzeugt haben, dass “diese Sache mit dem Internet nicht mehr weggeht” und Untätigkeit in drängenden online- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen keine Option mehr ist. Es gibt wichtige und gute Beiträge der Piraten. Gerade bei Stellungnahmen zu ihrem zumindest “historischen” Kernthema Urheberrecht erhoffe, nein erwarte ich jedoch mehr als in Beiträgen wie dieser Pressemitteilung.
Fun fact: Andreas Popp und ich haben 2010 sogar einmal bei einer Podiumsdiskussion nebeneinander auf der Bühne gesessen – und wir sind, wie man sehen kann, dort durchaus gesittet miteinander umgegangen.
Warum Thomas Knüwers Polemik gegen Andreas Voßkuhle an der Sache vorbei geht
Grundsätzlich lese ich Thomas Knüwers Blog Indiskretion Ehrensache sehr gerne, und das schon seit Jahren. Knüwer war als Reporter des Handelsblatts nicht nur einer der ersten etablierten deutschen Journalisten, die sich intensiv mit Social Media wie Blogs, Youtube, Twitter und Facebook auseinandergesetzt haben. Auch hat er frühzeitig selbst auf dieses Pferd gesetzt – gerade mit Indiskretion Ehrensache, das unverändert zu einem der bekanntesten deutschen Medienblogs gehört. Und jüngst ist Knüwer als Chef der deutschsprachigen Ausgabe des Kultmagazins WIRED ein erneuter Coup gelungen.
Thomas Knüwer ist beim Schreiben kein Kind von Traurigkeit, er ist ein Freund klarer Worte, direkter Ansagen und starker Meinungen. Was sicherlich auch dazu beigetragen hat, dass er sich so sehr profilieren konnte. Meinem Eindruck nach hat sich Knüwers Vorliebe für direkte Ansagen dabei in den letzten Monaten so verstärkt, dass man durchaus schon von einem Hang zur Zuspitzung sprechen könnte – da finden sich “Wutreden” auf seinem Blog, und ganz neu am Start ist eine lose Artikelserie unter dem Titel “Deutschlands Dilettanten”.
Betrachtet man den Zustand der Netzpolitik und den des “Netzrechts” in Deutschland, dann kann man durchaus Verständnis für so manche Wutrede haben – eklatant ist der Reformstau schon allein im Datenschutzrecht. Jetzt hat sich Thomas Knüwer allerdings zu einer Polemik gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hinreißen lassen, die meiner Ansicht nach vollkommen verfehlt ist. Und die gleichzeitig als Beispiel für einen immer stärker werdenden Trend zum reflexhaften Juristenbashing durch, sagen wir einmal, “von der Rechtslage frustrierte internetaffine Menschen” herhalten kann. Ein Trend, der im Ergebnis nichts anderes als kontraproduktiv ist.
Was ist passiert?
Voßkuhle hat dem FOCUS ein Interview gegeben. Für manche wäre das vielleicht schon ein Grund zur Aufregung, Thomas Knüwer geht es aber eher um den Inhalt des Gesprächs. Euro-Rettung, Volksabstimmungen und Vereinigte Staaten von Europa – es sind nicht die Äußerungen Voßkuhles zu diesen Themen, die Thomas Knüwer in Rage gebracht haben, sondern das, was Voßkuhle in aller Kürze über Facebook, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung von sich gegeben hat.
Im Kern tätigt Voßkuhle sechs wesentliche Aussagen (leider hat der FOCUS den Volltext des mir vorliegenden, im Printheft veröffentlichten Interviews nicht ins Internet gestellt, sondern für seine Webseite hieraus einen kurzen Beitrag gebastelt):
- Er gibt zu, dass “manche technische Entwicklungen” noch an ihm vorbeigehen.
- Quasi in einem Moment der Selbstreflektion folgert Voßkuhle hieraus, dass “der Einzelne stärker darüber nachdenken müssen [wird], ob und in welchem Umfang er eigene Daten preisgibt und wie er diese auch vor unberechtigter Verwendung durch Dritte schützen kann.”
- Zur Frage, ob Facebooks Datensammelpraxis sich mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, hält Voßkuhle sich ausdrücklich zurück – er wolle dem zuständigen Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage nicht vorgreifen.
- Dabei stellt Voßkuhle klar, dass einiges dafür spräche, “dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.”
- Auf die Frage, ob Facebook nicht “stärker” als die deutschen Datenschützer sei, antwortet Voßkuhle, er sähe hier tatsächlich die “Gefahr einer Schieflage“, da die Nutzer (Voßkuhle spricht hier von den “Bürgern”) zum Beispiel nicht wüssten, “ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt” würden.
- “Die Benutzung von Facebook“, so Voßkuhle, sei “insofern eine risikogeneigte Tätigkeit.”
Nochmals zur Vermeidung von Missverständnissen: Mehr hat Voßkuhle in diesem Kontext nicht gesagt.
Was ärgert Knüwer?
Knüwer spricht zu Beginn seines Artikels von einem “Schwindel erregend dummen” Interview mit Andreas Voßkuhle, den er zudem als Dilettanten bezeichnet. Also müsste Voßkuhle mit seinen Statements ja wirklich daneben gelegen haben, und das so richtig. Müsste er – aber hat er das auch?
Aus Voßkuhles Äußerung “ich sehe, dass manche technische Entwicklungen noch an mir vorbeigehen” zimmert Thomas Knüwer gleich ein Geständnis des Verfassungsrichters: “Dieser gesteht zunächst einmal, keine Ahnung von Facebook zu haben“. Voßkuhle mag vielleicht wirklich keine Ahnung von Facebook haben – nur: Gesagt hat er das nicht. Hand aufs Herz: An wem von uns gehen manche technische Entwicklungen nicht vorbei? Aus einer solchen allgemeinen Formulierung gleich auf absolute Facebook-Inkompetenz zu schließen, das ist schon ein Sprung.
Weiter gehts im Richter-Bashing: “Doch das darf natürlich nicht sein, dass der Bürger so frei vor sich hin entscheidet. Er braucht ein Gesetz. Und obwohl Voßkuhle sich offenkundig mit dem Thema bisher nicht beschäftigt hat, kündigt er dann gleich mal an, das Bundesverfassungsgericht werde sich in absehbarer Zeit mit dem Thema beschäftigen. Warum? Will es selber eine Klage einreichen, über die es zu befinden hat? ABM für Verfassungsrichter? Sonst nichts zu tun?”
Meinem Verständnis nach werden an dieser Stelle gleich eine Reihe von Fehlinterpretationen geliefert:
- Eine Forderung nach einem (neuen) Gesetz findet sich in Voßkuhles Äußerungen beim besten Willen nicht. Was er anspricht, ist eher die allgemeine Notwendigkeit nach der Gestaltung und Weiterentwicklung des Rechts mit Blick auf die “digitale Welt”. Und wer würde die ernsthaft in Abrede stellen? Die katastrophale Situation, die wir momentan allein im Datenschutz haben, schreit geradezu nach einer Weiterentwicklung, nach einer Reform.
- Again: Dass Voßkuhle sich mit dem Thema (Facebook) bislang nicht beschäftigt hat, kann ich aus seinen Äußerungen so nicht herauslesen.
- Und das Bundesverfassungsgericht wird sich in absehbarer Zeit mit Facebook befassen? Hat Voßkuhle so nicht gesagt. Die – aller Wahrscheinlichkeit nach vom FOCUS und nicht von Voßkuhle stammende – Betitelung des Kurzinterviews lautet zwar “Vorsicht, Facebook – Karlsruhe könnte gezwungend sein, dem Internet-Konzern Grenzen zu setzen.” Aber konkret hat Voßkuhle selbst im Interview vielmehr gesagt, “dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.” Grundrechte sind zuallererst einmal Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, nicht unmittelbar Rechte gegenüber anderen Bürgern oder Unternehmen. Nicht unwahrscheinlich aus meiner Sicht, dass Voßkuhle sich hier also vor allem auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat (und nicht unbedingt des Nutzers zu Facebook) bezogen hat. Und in dem Verhältnis gibt es in der Tat so einiges, das der Klärung und der Regelung bedarf. Vorratsdatenspeicherung, anyone? Staatstrojaner, anyone?
- Und “Warum” wird sich das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit mit dem Thema Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung beschäftigen? “Will es selber eine Klage einreichen, über die es zu befinden hat? ABM für Verfassungsrichter?” Nein. Aus meiner Sicht kann man nicht nur an einer Hand, sondern schon an ein, zwei Fingern abzählen, dass in nicht allzu ferner Zukunft so einige Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht landen können, sogar dürften. Again: Vorratsdatenspeicherung, anyone? Staatstrojaner, anyone? (Um nur zwei Beispiele zu nennen.) Und selbst wenn ein Fall mit Facebook-Bezug in Karlsruhe aufschlagen sollte: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das heißt: Nur wo ein Kläger ist, da kann eventuell auch ein Fall mit Facebook-Bezug in Karlsruhe landen.
“Die Benutzung von Facebook“, so Voßkuhle, sei “eine risikogeneigte Tätigkeit.” Aber mit “solchen Verfassungsrichten, die voreingenommen und ohne Wissen über Themen öffentlich salbadern“, so Knüwer, “ist vor allem eines eine Risiko geneigte Tätigkeit: Bürger in Deutschland sein. (…) Für einen deutschen Würdenträger [muss] natürlich eine These immer hammerhart und ohne Fakten unterlegt im Vordergrund stehen: Das Internet ist böse, Böse, nein BÖÖÖÖÖSEEEEEE!” Mal ernsthaft: Für Voßkuhles Äußerungen in diesem Zusammenhang gibt es im FOCUS nicht mehr Platz als 26 Zeilen, noch genauer gerade einmal 863 Zeichen (mit Leerzeichen). Kaum (und leider) nicht der Platz für inhaltlich ausführlichere Äußerungen.
Let’s get back to business
Eingangs hatte ich schon erwähnt, dass Thomas Knüwers Artikel meiner Ansicht nach als Beispiel für einen immer stärker werdenden Trend zum reflexhaften Juristenbashing durch “von der Rechtslage frustrierte internetaffine Menschen” herhalten kann. Und ebenfalls erwähnt habe ich schon, dass es in Sachen Netzpolitik und Netzrecht allerdings durchaus genug Grund zum Frust gibt.
Pauschalisierungen und Generalisierungen helfen jedoch regelmäßig nicht weiter (allein über die Rezeption des “Abmahnanwalts” ließe sich trefflich diskutieren). Polemisierungen und Überzeichnungen können mitunter hilfreich sein, insbesondere um überhaupt ein Problembewustsein zu schaffen. Polemisierungen “borderlinen” aber häufig an der Grenze zur Falschdarstellung – und wenn diese Grenze überschritten wird, dann wird das Ganze zum Bumerang und man kann sich gleich hier mit einreihen.
Der Leidensdruck in Sachen Netzpolitik und Netzrecht ist auf verschiedensten Feldern momentan immens – Datenschutz, Urheberrecht, Abmahnwesen, Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner sind nur einige der “trending topics”. Es ist fast absurd es zu sagen, aber: Erfreulicherweise ist dieser Druck inzwischen so groß, dass der Gesetzgeber seine Augen vor ihm nicht mehr verschließen kann. Der Einzug der Piratenpartei in das Berliner Abgeordnetenhaus dürfte auch die letzten Politiker überzeugt haben, dass “diese Sache mit dem Internet nicht mehr weggeht” und Untätigkeit keine Option mehr ist. Das Problembewusstsein ist also – endlich – da. Jetzt gilt es, dieses Moment zu nutzen – mit klaren, aber auch respektvollen Worten, direkten, aber auch diskussionsoffenen Ansagen und starken, aber auch differenzierten Meinungen.
Leseempfehlungen
Neben Thomas Knüwer hat sich auch der ebenfalls von mir geschätzte Sebastian Matthes von der Wirtschaftswoche mit dem Interview Voßkuhles beschäftigt – und auch er lässt kein gutes Haar an den Äußerungen des Verfassungsrichters. Bemerkenswerterweise haben sich sowohl bei Knüwer, als auch im Blog von Matthes bereits lebhafte (und lesenswerte) Diskussionen in den Kommentaren entsponnen.
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Thomas Knüwer:
“Deutschlands Dilettanten – heute: Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts”
Sebastian Matthes (Wirtschaftswoche):
“Das böse Internet. Heute: Ahnungslose Verfassungsrichter”
Disclosure
Thomas Knüwer und ich sind uns einige Male auf Veranstaltungen für die “üblichen Verdächtigen” wie beispielsweise der re:publica begegnet und haben uns kurz unterhalten (allerdings bislang nie wirklich ausführlich). Und wie eingangs schon geschrieben: Grundsätzlich lese ich sein Blog Indiskretion Ehrensache sehr gerne – und das hoffentlich auch in den kommenden Jahren (und gleiches gilt übrigens auch für die deutsche WIRED, die unter Knüwers Leitung mit einer ersten Ausgabe an den Start gegangen ist – was hier mal gleich mal als Ausdruck der Hoffnung angesehen werden kann, dass es nicht bei dieser einen Ausgabe bleibt).
