Archive for Juli, 2010

5 Gründe, warum juristische Blogs Chancen in Deutschland haben – eine Replik

Auf den ersten Blick könnte man meinen, juristische Blogs – auch „Lawblogs“ oder „Blawgs“ genannt – hätten sich in Deutschland mittlerweile etabliert. Auf jurablogs.de, dem wohl umfassendsten Verzeichnis deutschsprachiger Blawgs, sind derzeit über 390 von ihnen gelistet. Unter den Autoren finden sich neben Rechtsanwälten auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende.

Trotzdem ist die tatsächliche Relevanz juristischer Blogs in Deutschland noch gering. In der Rechtswissenschaft beispielsweise spielen sie bisher praktisch keine Rolle, im Medienbetrieb sind sie eine Randerscheinung. „In Deutschland fehlen qualifizierte Blogger“, konstatierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung jüngst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Befindlichkeiten – und insbesondere die Befindlichkeiten deutscher Juristen – einem Erfolg der „Blawgosphäre“, wie er zum Beispiel in den USA zu beobachten ist, im Weg stehen könnten. Keine Chancen für die deutsche Blawgosphäre?

Zeit für einen optimistischen Zwischenruf – Zeit, 5 Gründe zu nennen, warum juristische Blogs Chancen auch in Deutschland haben:

1. Blogs als Marketingveranstaltungen

Obwohl durchaus auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende bloggen, setzt sich das Gros der hiesigen Lawblogger aus Rechtsanwälten zusammen. Und der wohl größte Teil dieser Rechtsanwälte bloggt letztendlich vor allem aus einem Grund: Um Werbung für sich und ihre Arbeit zu machen.

Das ist für sich genommen nichts Schlimmes, sondern legitim. Allerdings führt dieser Zustand momentan noch zu Limitierungen der Blawgosphäre. Marketing, insbesondere klassisches Marketing, ist in weiten Teilen zunächst Einbahnstraßenkommunikation. Blogs aber sind vom Ansatz her eigentlich auf den Dialog ausgerichtet. Wo lediglich „klassisches Marketing“ durch die Veröffentlichung von Pressemeldungen oder von Beiträgen im Stil von Newslettertexten per Blog betrieben wird – und dies ist in der anwaltlichen Blawgosphäre nicht selten der Fall –, werden die mit dem Bloggen verbundenen Chancen nicht genutzt.

Es wäre jedoch falsch deshalb anzunehmen, dass Blawgs grundsätzlich ungeeignet für das Anwaltsmarketing wären. Denn Blogs haben ihren „Proof of Concept“ in dieser Hinsicht längst erbracht, ihre Tauglichkeit für das anwaltliche Marketing längst bewiesen. Ein Blawg kann sowohl für das Marketing mit Blick auf ein bestimmtes Themengebiet genutzt werden, als auch eher für ein „personal Branding“ des Bloggenden.1 Zwar wird nicht jeder Anwalt das Zeug zu einem guten Blogger haben. Aber auch nicht jeder Anwalt ist zum Beispiel auch ein guter Vortragender und Referent. Jeder tut, was er kann, und die wenigsten können alles.

2. Großkanzleien engagieren sich kaum

Bloggen – und insbesondere „gutes“ Bloggen – erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Es kommt nicht nur auf qualitativ wertige Beiträge an, sondern auch auf eine möglichst hohe „Postingfrequenz“, also das häufige Veröffentlichen neuer Beiträge. Im besten Fall greift ein Lawblogger zudem so oft wie möglich aktuelle, unter Umständen sogar tagesaktuelle Themen auf.

Nicht zuletzt wegen ihrer Personalstärke könnte man denken, dass vor allem Großkanzleien wohl am ehesten in der Lage wären, den erforderlichen Aufwand zu stemmen. Gerade Juristen aus solchen Kanzleien sind es jedoch, die nur vereinzelt unter den hiesigen Blawgern zu finden sind. Die Zahl der deutschen Großkanzleiblogs lässt sich an einer Hand abzählen. Dies steht in bemerkenswertem Kontrast dazu, dass es ansonsten insbesondere die Großkanzleien sind, die massiv ins Marketing investieren.

Großkanzleien sind im juristischen Betrieb jedoch nicht in jeder Hinsicht das Maß aller Dinge. Beim „Corporate Blogging“ droht immer ein gewisser Kontrollverlust über das, was der einzelne Blogger im Namen des „großen Ganzen“ tut und schreibt. Schon für „normale“ Unternehmen ist dies ein sehr sensibler Punkt, um so sensibler ist er offensichtlich für Großkanzleien. Sollten sich Blawgs in der deutschen Anwalts- und Unternehmensgesellschaft als ungeeignet für das Großkanzleimarketing erweisen (dabei gibt es hierzulande immerhin bereits eine Handvoll Großkanzleiblogs), so heißt dies noch lange nicht, das juristische Weblogs grundsätzlich keine Chancen in Deutschland haben.

3. Lawblogs decken derzeit nur ein kleines Themenspektrum ab

Über 390 juristische Blogs sind derzeit auf jurablogs.de gelistet. Eine ausreichende Anzahl, um nahezu alle Bereiche des Rechts abdecken zu können – könnte man meinen. Tatsächlich aber klaffen große Lücken, die Landkarte der Blawgosphäre ist in weiten Teilen ein leeres Blatt Papier. Lediglich in den Bereichen des IT-, des Online- und des Medienrechts existiert ein umfassenderes Angebot.

Ein schlimmer Zustand? Ein wunderbarer Zustand. Ein wunderbarer Zustand für all diejenigen, die ein Lawblog starten wollen. Insbesondere für diejenigen, die sich nicht auch noch unter den IT-, Online- und Medienrechtsbloggern einreihen wollen. Wo Themen noch nicht abgedeckt sind, lassen sie sich umso leichter besetzen. Und dass sich nicht nur zu internetnahen Themen erfolgreich bloggen lässt, zeigen zum Beispiel Projekte wie das von Marco Junk aufgebaute und koordinierte Metablog zum Vergaberecht (Nischenthema anyone?).

4. Juristische Blogs haben keine wissenschaftliche Relevanz

Anders als zum Beispiel in den USA haben Internetpublikationen schon grundsätzlich einen schweren Stand im akademischen Betrieb. Die Anzahl der bloggenden Professoren beispielsweise ist – ähnlich wie die Zahl der Großkanzleiblogs – praktisch an einer Hand abzuzählen2. Hinzu kommt, dass das Abfassen selbst kürzerer juristischer Fachbeiträge in aller Regel nochmals wesentlich aufwändiger ist als das Schreiben von Blogpostings. Wer (vor allem) Fachbeiträge bloggen wollte, könnte also auf keinen Fall auf die für Blogs typische – und auch erforderliche – hohe Postingfrequenz kommen.

Andererseits: Juristische Blogs werden juristische Fachzeitschriften zwar niemals ersetzen. Sie können sie aber sinnvoll ergänzen. Auch in der juristischen Fachliteratur gewinnen kürzere Beiträge durchaus an Popularität – siehe zum Beispiel erfolgreiche entsprechende Projekte wie den Juris Praxisreport.3 Online lässt sich eine Aktualität erreichen, die in der Regel monatlich erscheinende, gedruckte Fachzeitschriften niemals werden bieten können.

Zudem: Wer sagt, dass Professoren – immer – das Maß aller Dinge wären? No offense intended, aber hier gibt es gewissen Parallelen zum Verhältnis von Großkanzleien und Blogs. Gerade für den juristischen Nachwuchs – von Studierenden über Referendare bis hin zu wissenschaftlichen Mitarbeitern und Junganwälten – können Blawgs phantastische Chancen bieten.4 Ein entsprechendes Projekt, das ich schon mehrfach hervorgehoben habe, ist Telemedicus.info. Es ist aus meiner Sicht (und auch aus der einiger Anwaltskollegen) eines der besten deutschen Lawblogs zum Medien- und Onlinerecht – und es wird im Kern von einer Gruppe von Studierenden und Referendaren betrieben.

Weitere Projekte vom Zuschnitt Telemedicus’ liessen sich zum Beispiel durch Hochschulen förden, wenn Professoren und/oder wissenschaftliche Mitarbeiter bereit wären, entsprechende Metablogs als Seminarprojekte zu starten. Anstelle einer “grossen” Seminararbeit könnten die teilnehmenden Studierenden mehrere ggf. kürzere Blogbeiträge beisteuern. Und am Ende des Semesters müsste noch nicht einmal Schluss sein: Die Projekte könnten im folgenden Semester in einem neuen Seminar mit weiteren Studierenden fortgesetzt werden.

5. Juristische Blogs steuern kaum etwas zum gesellschaftlichen Diskurs bei

Das Rechtssystem setzt wesentliche, zumindest aus Sicht von Juristen sogar die zentralen Spielregeln, die in einer Gesellschaft gelten. Der in diesem Zusammenhang wünschenswerte gesellschaftlicher Diskurs ließe sich auch über juristische Blogs führen – wird es jedoch noch nicht. In vielen Bereichen sind die klassischen Medien gezwungen, auf die inzwischen auch in Deutschland stattfindende Entwicklung eines „citizen journalism“ zu reagieren. Ähnlich unter Druck setzen juristische Weblogs die klassischen Medien nicht. “Hierzulande werden Blogs (…) kaum als Instrumente für die Debatte über staats- und verfassungsrechtliche Themen genutzt” stellt die Frankfurter Allgemeine Zeitung zu Recht fest – noch.

Dass aber Blogs und andere Publikationsformen im Web 2.0 durchaus gesellschaftliche Relevanz erlangen können, zeigt sich an den Beispielen von Netzpolitik.org und der inzwischen grossen Bedeutung von Twitter für den Medienbetrieb. Es gibt keinen Grund, warum Lawblogs nicht auch in gleicher Weise an Bedeutung gewinnen können sollten.

Die Bottom Line

Vor diesem Beitrag habe ich auf diesem Blog einen Artikel veröffentlicht, der mit “5 Gründe, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben – eine Provokation” ueberschrieben ist. Und diese Provokation ist durchaus gelungen, wie sich zum Beispiel hier, hier, hier, hier und in den Kommentaren zu meinem früheren Artikel sehen lässt.

Um nach diesem Dialog Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin nicht der Überzeugung, dass Blawgs keine Chancen in Deutschland haetten. Meiner Überzeugung nach hätten zwar nicht alle, aber doch etliche Blawgprojekte sogar sehr gute Chancen. Nur – es gibt sie kaum, die Blawgprojekte, die diese Chancen nutzen. Ich würde mich freuen, wenn sich dies ändert.

  1. Hier spreche ich übrigens auch aus eigener Erfahrung []
  2. Immerhin hat allerdings der Verlag C.H. Beck sich bemüht, mit dem Beck-Blog auch Professoren „ins Netz zu bringen“ []
  3. Disclosure: Ich bin Autor für den Juris PraxisReport IT-Recht []
  4. Siehe in diesem Zusammenhang auch “Die Blawgszene & studentische Blawgs” von Hans Jagnow. []

5 Gründe, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben – eine Provokation

Auf den ersten Blick könnte man meinen, juristische Blogs – auch „Blawgs“ oder „Lawblogs“ genannt – hätten sich in Deutschland mittlerweile etabliert. Auf jurablogs.de, dem wohl umfassendsten Verzeichnis deutschsprachiger Blawgs, sind derzeit über 390 von ihnen verzeichnet. Unter den Autoren finden sich neben Rechtsanwälten auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende.

Trotzdem ist die tatsächliche Relevanz juristischer Blogs in Deutschland gering. In der Rechtswissenschaft beispielsweise spielen sie praktisch keine Rolle, im Medienbetrieb sind sie eine Randerscheinung. „In Deutschland fehlen qualifizierte Blogger“, konstatierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung jüngst. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deutsche Befindlichkeiten – und insbesondere die Befindlichkeiten deutscher Juristen – einem Erfolg der „Blawgosphäre“, wie er zum Beispiel in den USA zu beobachten ist, hierzulande im Wege stehen.

Zeit für einen provokanten Zwischenruf – Zeit, 5 Gründe zu nennen, warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben:

1. Es überwiegen die Marketingveranstaltungen

Obwohl durchaus auch Professoren, Verbandsjuristen, Syndizi, Referendare und Studierende bloggen, setzt sich das Gros der Lawblogger aus Rechtsanwälten zusammen. Und der wohl größte Teil dieser Rechtsanwälte bloggt letztendlich vor allem aus einem Grund: Um Werbung für sich und ihre Arbeit zu machen.

Das ist für sich genommen nichts Schlimmes, sondern durchaus legitim – führt aber zu offensichtlichen Limitierungen der Blawgosphäre. Marketing, insbesondere klassisches Marketing, ist in weiten Teilen zunächst Einbahnstraßenkommunikation. Blogs aber sind vom klassischen Ansatz her eigentlich auf den Dialog ausgerichtet. Wo nur „klassisches Marketing“ per Blog betrieben wird, werden die mit dem Bloggen verbundenen Chancen nicht genutzt.

2. Großkanzleien engagieren sich kaum

Bloggen – und insbesondere „gutes“ Bloggen – erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Es kommt nicht nur auf qualitativ wertige Beiträge an, sondern auch auf eine möglichst hohe „Postingfrequenz“, also das häufige Veröffentlichen neuer Beiträge. Idealiter greift ein Lawblogger zudem so oft wie möglich aktuelle, unter Umständen sogar tagesaktuelle Themen auf.

Nicht zuletzt wegen ihrer größeren Personalstärke wären vor allem Großkanzleien wohl am ehesten in der Lage, den erforderlichen Aufwand zu stemmen. Gerade Juristen aus solchen Kanzleien sind es jedoch, die nur vereinzelt unter den hiesigen Blawgern zu finden sind. Die Zahl der deutschen Großkanzleiblogs lässt sich an einer Hand abzählen, „single practicioners“ und Juristen aus kleineren Sozietäten dominieren das Bild. Dies steht in bemerkenswertem Kontrast dazu, dass es ansonsten insbesondere die Großkanzleien sind, die massiv ins Marketing investieren. Ohne die Bereitschaft, substantiell Zeit und Mühe zu investieren, ist erfolgreiches Bloggen aber nicht möglich.

3. Lawblogs decken nur ein kleines Themenspektrum ab

Über 390 juristische Blogs sind derzeit auf jurablogs.de gelistet. Eine ausreichende Anzahl, um nahezu alle Bereiche des Rechts abdecken zu können – könnte man meinen.

Tatsächlich aber klaffen große Lücken, die Landkarte der Blawgosphäre ist in weiten Teilen ein leeres Blatt Papier. Lediglich in den Bereichen des IT-, des Online- und des Medienrechts existiert ein umfassenderes Angebot. Das ist aber zu wenig, damit Blawgs als Publikationskanal allgemein Anerkennung unter Juristen finden könnten.

4. Juristische Blogs haben keine wissenschaftliche Relevanz

Anders als zum Beispiel in den USA haben Internetpublikationen schon grundsätzlich einen schweren Stand im akademischen Betrieb. Die Anzahl der bloggenden Professoren beispielsweise ist – ähnlich wie die Zahl der Großkanzleiblogs – praktisch an einer Hand abzuzählen1. Die Schwierigkeiten beginnen bereits damit, dass viele Autoren nicht wissen, wie Onlinequellen überhaupt richtig zu zitieren sind. Wer einen eigenen Fachbeitrag online veröffentlicht läuft also Gefahr, in den klassischen Fachpublikationen schlicht ignoriert zu werden. Es ist offensichtlich, dass die meisten Autoren unter diesen Umständen die Publikation ihrer Beiträge in hergebrachten Fachpublikationen bevorzugen (siehe auch „Neue juristische Publikationsformate im Internet“ von Dr. Florian Knauer).

Hinzu kommt, dass das Abfassen selbst kürzerer juristischer Fachbeiträge in aller Regel nochmals wesentlich aufwändiger ist als das Schreiben von Blogpostings. Wer (vor allem) Fachbeiträge bloggen wollte, könnte also auf keinen Fall auf die für Blogs typische – und auch erforderliche – hohe Postingfrequenz kommen.

5. Juristische Blogs steuern kaum etwas zum gesellschaftlichen Diskurs bei

Das Rechtssystem setzt wesentliche, zumindest aus Sicht von Juristen sogar die zentralen Spielregeln, die in einer Gesellschaft gelten. Häufig wird kritisiert, dass sich das Rechtssystem – sowie diejenigen, die es gestalten – und die Gesellschaft immer mehr voneinander entfremden, dass die gesellschaftliche Teilhabe an der Entwicklung unseres Rechtssystems immer weiter zurückgeht.

Der wünschenswerte Dialog, der gemeinhin als „gesellschaftlicher Diskurs“ bezeichnet wird, ließe sich auch und vielleicht insbesondere über juristische Blogs führen – wird es jedoch nicht. In vielen Bereichen sind die klassischen Medien gezwungen, auf die inzwischen auch in Deutschland stattfindende Entwicklung eines „Citizen Journalism“ zu reagieren (siehe zum Beispiel die Relevanz von Twitter, oder auch die Anerkennung, die politische Blogs wie www.netzpolitik.org zum Teil erfahren). Ähnlich unter Druck setzen juristische Weblogs die klassischen Medien nicht. “Hierzulande werden Blogs (…) kaum als Instrumente für die Debatte über staats- und verfassungsrechtliche Themen genutzt” stellt die Frankfurter Allgemeine Zeitung fest – zu Recht.

Siehe in diesem Zusammenhang auch “5 Gründe, warum juristische Blogs Chancen in Deutschland haben – eine Replik“.

  1. Immerhin hat allerdings der Verlag C.H. Beck sich bemüht, mit dem Beck-Blog auch Professoren „ins Netz zu bringen“ []