Archive for März, 2010
Jetzt auch als PodCast: Social Media, Twitter und Recht
Viele Unternehmen liebäugeln mit dem Einsatz von Social Media Plattformen wie beispielsweise Facebook oder Twitter – und nehmen dann aber doch Abstand davon, weil sie meinen, die rechtlichen Risiken einer Nutzung dieser Plattformen nicht überblicken zu können. Tatsächlich ist beim Einsatz von Social Media in der Unternehmenskommunikation eine Reihe rechtlicher Aspekte (unbedingt) zu beachten. Mit einem vernünftigen Maß an Vorbereitung lassen sich die Risiken aber durchaus begrenzen oder – je nach Vorhaben – sogar gänzlich vermeiden.
In den vergangenen Monaten habe ich eine ganze Reihe von Vorträgen zum Rechtsrahmen des Social Media Marketings gehalten, und die entsprechenden Vortragsfolien auch auf diesem Blog veröffentlicht. Besonders konzentriert habe ich mich hierbei auf Twitter; die meisten rechtlichen Regeln sind jedoch für alle Social Media Plattformen gleich. Da die Folien allein zwar bereits einen guten Überblick geben, aber natürlich nicht alle in einem Vortrag vermittelten Informationen bereithalten, habe ich nun noch einen PodCast zum Thema produziert. Sie finden diesen PodCast am Ende dieses Beitrags – klicken Sie einfach auf das “Play”-Symbol unter den Präsentationsfolien (direkt über dem Text “Share this post”), der PodCast beginnt dann automatisch zu laufen. Während Sie den PodCast hören, können Sie sich durch die begleitenden Vortragsfolien klicken – vielleicht (fast) so gut, als wenn wir uns persönlich treffen würden.
Best of both worlds
Sowohl die Kommunikation & Recht (kurz “K&R”), als auch der Kicker gehören zu den mir liebsten Fachzeitschriften. “Holla”, dachte ich mir da, als die aktuelle Ausgabe der K&R auf meinem Schreibtisch lag, “endlich die lang ersehnte Doppelausgabe?”

Am Ende war es dann leider doch nur eine Anzeigenschaltung für den Kicker (!) auf der hinteren Umschlagseite der K&R. Torsten, mission not accomplished yet! Obwohl der Coolnessfaktor natürlich schon verflixt hoch ist.
Das erste deutsche LawCamp – eine kleine Nachlese
Am vergangenen Samstag fand in Frankfurt am Main das erste deutsche LawCamp statt – und es ist eine, wie ich finde, rundum gelungene Veranstaltung geworden.1 Rund 150 Juristinnen und Juristen nahmen an der von der Kanzlei Bird & Bird organisierten Konferenz teil, in über 30 meist hochspannenden und qualitativ hochwertigen Vorträgen wurden aktuelle IT-rechtliche Fragestellungen adressiert.

Die Bandbreite der angesprochenen Themen war bemerkenswert. Von vornherein waren fünf Themenkomplexe als übergeordnete „Track-Themen“ festgelegt worden, namentlich (i) Outsourcing, (ii) Public Sector, (iii) Web 2.0, (iv) Digitale Medien und Urheberrecht sowie schließlich (v) Datenschutzrecht, ein weiterer Track fungierte als “Open Stage”. Wie vielfältig das Angebot der Vorträge und Workshops am Ende wurde, lässt sich sehr gut aus dem Veranstaltungsprogramm ersehen (PDF).
Gut bewährt hat sich meiner Meinung nach, beim LawCamp das “BarCamp-Prinzip” leicht zu modifizieren. Bei einem BarCamp wird das Programm der Veranstaltung normalerweise erst bei einem morgendlichen Kick-Off-Treffen zusammengestellt (wie das funktioniert, erklärt Franz Patzig hier sehr anschaulich). Da dieses Vorgehen unter Juristen vermutlich noch nicht allgemein bekannt war, wurde beim LawCamp vorab ein Rumpfprogramm geplant und veröffentlicht. Von Anfang an mit dabei waren so beispielsweise Jörg Heidrich vom heise Verlag, Dr. Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie, Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Robert Bartel von der Deutschen Bahn, Bettina Robrecht von der Schufa, Lawblogger Udo Vetter und Ralf Zosel (vormals Beck-Verlag).

Beeindruckt bin ich davon, wie viele zusätzliche Meldungen es dann am Tag der Veranstaltung gab – insgesamt 16 Referentinnen und Referenten traten noch mit neuen Programmvorschlägen vor das Publikum. Während der Veranstaltung wurde übrigens auch fleissig getwittert – wie sich hier sehen lässt.
Wie das Programm, so war auch das – juristische – Publikum gut gemischt. Neben Großkanzleikollegen und Vertretern großer Unternehmen und Verbände wie beispielsweise der SCHUFA, Nokia, BITKOM und eco waren auch Kollegen aus kleinen und mittlereren Kanzleien ebenso wie Ministerialbeamte, Hochschulprofessoren und Studierende vor Ort. Die Atmosphäre war ausgesprochen angenehm, und im Vergleich zu vielen von mir bisher besuchten anderen juristischen Fachveranstaltungen gab es einen wesentlich offeneren Umgang miteinander.
Obwohl noch kein konkreter Termin für eine Neuauflage eines LawCamps feststeht bin ich sicher, dass das LawCamp “gekommen ist, um zu bleiben”. Die Premiere hat gezeigt, dass sich das BarCamp-Format auch bei einer auf Juristinnen und Juristen ausgerichteten Veranstaltung erfolgreich umsetzen lässt – und das lässt erwarten, dass dies auch in Zukunft wieder geschehen wird.
- DISCLOSURE: Vor meinem Wechsel von Bird & Bird zu Osborne Clarke habe ich gemeinsam mit meinem Ex-Kollegen Jan Dirk Roggenkamp die Veranstaltung des LawCamps durch Bird & Bird vorgeschlagen und war an dessen anschließender Planung wesentlich beteiligt. [↩]
Nominierung von telemedicus.info für den Grimme Online Award 2010
Seit 2001 vergibt das renommierte Adolf-Grimme-Institut nicht nur den Adolf-Grimme-Preis für “vorbildliche und modellhafte Fernsehsendungen”, sondern auch den Grimme Online Award. Mit dem Online Award werden jährlich maximal acht qualitativ hochwertige Websites in vier verschiedenen Kategorien prämiert.
Empfehlungen für die Nominierung zum Grimme Online Award 2010 können noch bis zum 15. März eingereicht werden. Ich habe mich dazu entschieden, das von mir sehr geschätzte juristische Meta-Blog Telemedicus zur Nominierung für den diesjährigen Grimme Online Award vorzuschlagen. Warum ich Telemedicus für preiswürdig halte, erläutert die Begründung, die ich zusammen mit meinem Vorschlag an das Grimme Institut gesendet habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schlage das juristische Meta-Blog „Telemedicus“ (www.telemedicus.info) für die Prämierung mit dem Grimme Online Award 2010 in der Kategorie „Information“ vor.
Telemedicus ist ein juristisches Meta-Blog, dessen Autoren sich mit rechtlichen Fragen der Informationsgesellschaft beschäftigen. Nicht nur eine Vielzahl einzelner auf dem Blog veröffentlichter Beiträge ist von herausragender publizistischer Qualität, sondern insbesondere das Gesamtangebot von Telemedicus als solches. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass das Blog im Kern von einer Gruppe Studierender betrieben wird (welche Unterstützung durch eine Reihe von Gastautoren finden).
Die Bandbreite der auf Telemedicus veröffentlichten Beiträge reicht von Meldungen mit reinem Nachrichtenwert über informative Artikel, mit denen rechtliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutert werden, und umfassende Hintergrundberichte bis hin zu detaillierten Darstellungen auf dem Niveau kürzerer juristischer Fachbeiträge. Dabei gelingt der Telemedicus-Redaktion der Spagat, sowohl das juristische Fachpublikum, als auch „juristische Laien“ anzusprechen. Im Schnitt wird fast täglich ein neuer Beitrag auf dem Blog veröffentlicht.
Ergänzt wird die „klassische“ publizistische Tätigkeit durch eine Reihe weiterer Projekte. So stellt die Redaktion beispielsweise mittels eines Twitterstreams (www.twitter.com/telemedicus) fortlaufend Links zu themenverwandten Beiträgen auf anderen Webseiten zur Verfügung. In einer eigenen Urteilsdatenbank (www.telemedicus.info/urteile) werden aktuelle, für Fragen der Informationsgesellschaft relevante Gerichtsentscheidung kostenlos bereitgestellt – und dies nicht selten noch bevor diese Eingang in die juristische Fachliteratur oder Fachdatenbanken gefunden haben.
Dass Telemedicus „gekommen ist, um zu bleiben“ wird nicht nur dadurch illustriert, dass der erste Beitrag bereits vom 17. Dezember 2006 datiert und seitdem rund 1.500 Artikel veröffentlicht wurden. Im November vergangenen Jahres haben die Autoren zudem einen gemeinnützigen Verein gegründet, welcher das Projekt seitdem trägt und mit dem nun für den Fortbetrieb des Blogs eine von eventuellen Wechseln in der Redaktion unabhängige Plattform existiert.
Beim 17. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken hat der Arbeitskreis „Freie juristische Internetprojekte“ Telemedicus bereits als „Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008“ ausgezeichnet. Dass das Blog seitdem weiter an Anerkennung gewonnen hat, wird nicht nur durch hohe Platzierungen in einschlägigen „Rankings“ wie beispielsweise bei Wikio (www.wikio.de) in der Kategorie „Recht“ und durch die häufige Verlinkung beispielsweise aus anderen Blogs, aber auch aus der Wikipedia heraus illustriert. Auch Kooperationen mit der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“, für welche die Telemedicus-Redaktion wöchentlich einen Newsletter zusammenstellt, und mit dem letztjährigen Gewinner des Grimme Online Awards Carta (www.carta.info) unterstreichen die herausragende publizistische Qualität von Telemedicus.
Mit freundlichen Grüßen,
Henning Krieg
Rechtsanwalt
Vielleicht kann der eine oder die andere sich ja dafür erwärmen, eine Nominierung von Telemedicus für den Grimme Online Award zu unterstützen. Entsprechende Einreichungen können auf der Webseite des Adolf-Grimme-Instituts noch bis zum 15. März gemacht werden.
Dialog. Reputation. Inspiration.
Der von mir sehr geschätzte Kai Müller hat kurz zusammengefasst, was Bloggen für ihn bedeutet. Nicht alles, aber das Meiste davon kann ich auch aus meiner Sicht unterstreichen:
Dialog. Reputation. Menschen treffen. Veränderung. Anpassung. Inspiration. Herausforderung. Durchhaltevermögen. Kämpfen. Geniessen. Eingeladen werden. Geld. Reisen. Jobs.
Die Möglichkeiten, die Blawgs – also juristische Blogs – eröffnen, werden meiner Meinung nach in Deutschland noch immer massiv unterschätzt. Leider.
Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren
Seit dem Jahr 2003 stellt Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster ein kostenloses eBook “Internet-Recht” zum Download zur Verfügung, das von ihm und seinem Team halbjährlich an die neuesten Entwicklungen angepaßt wird. Nun hat Hoeren die vierzehnte Auflage dieses eBooks, das seinen Angaben nach in den Vorauflagen bereits über 100.000 Mal heruntergeladen wurde, veröffentlicht. Die aktuelle Fassung ist hier als PDF verfügbar.
Zusammen mit der Neuauflage des Werks zum Internet-Recht hat Hoeren erstmals auch ein weiteres kostenloses, 460 Seiten starkes eBook zum “IT-Recht” veröffentlicht. In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden – ebenfalls kostenlose – Musterverträge zur Verfügung gestellt. Das neue eBook “IT-Recht” von Prof. Hoeren kann hier als PDF heruntergeladen werden.

