Vor etwas mehr als drei Jahren schwappte mit dem so genannten “BarCamp”-Format eine Konferenz-Idee von den USA aus über den großen Teich nach Deutschland, die seitdem beständig an Popularität gewonnen hat. Das Besondere an BarCamps ist, dass das Programm der Konferenz nicht von vornherein festgelegt ist. Stattdessen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, einen eigenen Vortrag oder Workshop anzubieten, und das Programm wird erst am Tag der Veranstaltung festgelegt. Was chaotisch klingt, funktioniert erstaunlich gut: In den vergangenen drei Jahren habe ich an rund einem Dutzend BarCamps teilgenommen, und die meisten von ihnen standen hinsichtlich der Qualität der Beiträge etablierten Fachkonferenz nicht nach. Ein weiterer Vorteil: Die besondere Art der Gestaltung führt regelmäßig zu einer im Vergleich zu herkömmlichen Konferenzen offeneren und kommunikativeren Atmosphäre.
Die ersten BarCamps - sowohl in den USA, als auch in Deutschland - hatten einen klaren IT-Bezug. Nach und nach haben aber auch immer mehr thematisch anderweitig ausgerichtete Fach-Veranstaltungen in diesem Format stattgefunden, wie beispielsweise PolitCamps, EducationCamps, TourismusCamps und SocialCamps.
Was es bislang in Deutschland noch nicht gegeben hat, ist ein LawCamp. Das wird sich jetzt ändern: Am 20. März veranstaltet findet in Frankfurt am Main das erste deutsche LawCamp statt.

Dieses erste LawCamp richtet sich gezielt an Juristinnen und Juristen aus dem Bereich des IT-Rechts. Um die Schwerpunktsetzung nochmals zu fördern, sind fünf Themenkomplexe als übergeordnete „Track-Themen“ vorgesehen, namentlich (i) Outsourcing, (ii) Public Sector, (iii) Web 2.0, (iv) Digitale Medien und Urheberrecht sowie schließlich (v) Datenschutzrecht. Ein sechster Track ist keinem speziellen Bereich zugeordnet, so dass Raum auch für interessante Beiträge mit anderer Schwerpunktsetzung gegeben sein wird.
Das LawCamp wird dabei ein BarCamp mit kleinen Modifikationen sein. Da das Format unter Juristen vermutlich noch nicht allgemein bekannt ist, wird es mit einem Rumpfprogramm bereits feststehender Referenten gemischt. Unter diesen sind beispielsweise Jörg Heidrich vom heise Verlag, Dr. Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie, Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Robert Bartel von der Deutschen Bahn, Bettina Robrecht von der Schufa, Lawblogger Udo Vetter und Ralf Zosel vom Beck Verlag.
Ich freue sehr darüber, dass es in Deutschland endlich auch ein LawCamp geben wird - zumal ich einer der “Väter” dieser Veranstaltung bin. Mehr Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt auf der Webseite des LawCamps (klick hier).
Nach der Auftaktveranstaltung am 2. Dezember ist es nun Zeit für den zweiten Twittwoch in Frankfurt am Main – und so treffen sich am 3. Februar Twitterati und solche, die es werden wollen, ab 19.00 Uhr im 