Auf Einladung von Professor Tobias Kollmann, der den Lehrstuhl für E-Business und E-Entrepreneurship an der Uni Duisburg-Essen innehat, habe ich Anfang Dezember mit seinen Studierenden einen Parforceritt durch das Thema “Recht für Gründerinnen und Gründer” in eineinhalb Stunden gewagt. Innerhalb dieses Zeitrahmens ist es natürlich nicht möglich, sämtliche relevanten Themen durch- oder auch nur anzusprechen. Deshalb habe ich mich darauf konzentriert, in fünf Teilbereichen auf besondere Herausforderungen hinzuweisen (und Lösungswege aufzuzeigen). Bei diesen Teilbereichen geht es um
- die Vorgründungsphase, während der ein Team von Gründern bereits losgelegt, jedoch noch keine GmbH, AG oder Ltd. gegründet hat,
- den Evergreen “User Generated Content” und die mögliche Haftung für solche nutzergenerierten Inhalte,
- die allgemeine Compliance von Internetprojekten,
- allgemeine Geschäftsbedingungen, und schließlich
- das “Legal Management”, also die Frage, wie Gründer Rechtsangelegenheiten möglichst effizient und erfolgreich organisieren und handhaben können.
Gerne stelle ich die Folien zum Vortrag hier auch öffentlich zur Ansicht bereit - voilà:
Wie immer gilt: Die Folien allein können naturgemäß nicht alle Informationen vermitteln, die Gegenstand des (gesprochenen) Vortrags gewesen sind, besitzen aber auch allein für sich schon einen bestimmten Informationswert. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an Professor Kollmann für die Einladung - und an seine Studierenden für einen interessanten Nachmittag.
