Monthly Archive for Oktober, 2009

“Korinthenkacker Content” - made my day

In der “Juristerei” kommt es häufig auf Kleinigkeiten an - schon das Abkürzen eines Vornamens im Impressum einer Webseite kann beispielsweise dazu führen, dass das entsprechende Impressum nicht mehr gesetzeskonform ist und der Webseitenbetreiber abgemahnt werden kann. Solch ein Achten auf die Feinheiten wird gerade von Nichtjuristen häufig als Spitzfindigkeit bezeichnet - was, ehrlich gesagt, in nicht wenigen Fällen auch nachvollziehbar ist.

Das mit den “Spitzfindigkeiten” lässt sich dabei übrigens auch anders ausdrücken:


korinthenkacker-content

Bei dem im obigen “Tweet”, also einem Posting auf Twitter verlinkten Artikel (”German Korinthenkacker content“) handelt es sich übrigens um meinen Beitrag zur Impressumspflichtigkeit von Twitter-Profilen. Ehrlich gesagt musste ich herzlich lachen, als ich den Tweet gelesen habe. Wie schon geschrieben: Dass das Recht voller Untiefen ist, und gerade das Onlinerecht (übrigens nicht nur für Nichtjuristen) viele Überraschungen bereit hält, ist auch Juristen mehr als bewußt. Solange aber auch Kleinigkeiten zu empfindlichen Folgen führen können, kann sich die Korinthenkackerei durchaus lohnen.

Lesempfehlungen zum “Verfolgerfreitag”

Unter den Nutzern des Microblogging-Dienstes Twitter hat sich seit einiger Zeit eine schöne Sitte eingebürgert: Jeden Freitag empfehlen Twitterati unter dem Stichwort “followerfriday” per Kurzmitteilung auf Twitter andere Twitterer, deren Tweets sie für besonders lesenswert halten. Mittlerweile scheint sich die Idee jedoch abgenutzt zu haben - schlicht zu groß sei die Anzahl der Empfehlungen bei diesen Massenempfehlungen, bemängeln beispielsweise Sachar Kriwoj auf “massenpublikum.de” und Carsten Drees von basicthinking.de.

Dabei finden sich unter den inzwischen geschätzten 185.000 aktiven deutschen Nutzern von Twitter etliche, deren Tweets wirklich lesenswert sind. Ich möchte daher hier eine Idee von Krijow aufgreifen und - etwas ausführlicher als auf Twitter üblich, aber immer noch in aller Kürze - sechs der Twitterati empfehlen, die zu “verfolgen” sich meiner Meinung nach lohnt.

michaelseidlitz_twitter Michael Seidlitz: Michael Seidlitz ist unter den Juristen nicht nur einer der Vorreiter in Sachen Twitternnutzung, sondern hat meines Wissens auch als Erster damit begonnen, regelmäßig Hinweise auf lesenswerte Beiträge und Urteile per Tweet zu veröffentlichen.

telemedicus_twitter Telemedicus: Telemedicus.info ist in meinen Augen eines der besten deutschen juristischen Weblogs. Auf Twitter veröffentlichen die Macher von Telemedicus täglich Links zu interessanten Urteilen und Artikeln abseits ihres eigenen Blogs.

andreasposer_twitter Andreas Poser: Die Tweets von Rechtsanwalt Poser haben nicht selten einen besonderen Unterhaltungswert (”Mandantenbesprechung. Ehepaar. Wir verlassen mein Zimmer. Ich. Er. Dann sie. Sie macht mein Licht aus. Habe kurz Mitleid mit ihm…“) - Twittertainment at its best.

fidifun_twitter Professor Jürgen Taeger: Lehrt (unter anderem) Rechtsinformatik an der Universität Oldenburg. Meines Wissens nach der erste “Juraprof” mit Schwerpunkt IT-Techt, der Twitter offen nutzt.

ralfzosel_twitter Ralf Zosel: Ralf Zosel ist “Community Manager” beim juristischen Verlag C.H. Beck und dort unter anderem für das beachtenswerte Beck-Blog und die Beck-Community verantwortlich - und auch bei vielen anderen juristischen Web 2.0 Projekten an Bord.

hwieduwilt_twitter Hendrik Wieduwilt: Journalist mit juristischem Hintergrund, der unter anderem für die FAZ vor allem über die rechtlichen Aspekte von Onlinethemen schreibt, und mit RechtReal auch ein Weblog zu den rechtlichen Aspekten virtueller Welten betreibt.

Ich selbst twittere übrigens (natürlich) auch - zu finden unter www.twitter.com/kriegs_recht.

Blawgs und Lawblogs: Vom Verfall der Werte

Im vergangenen Jahr habe ich mehrmals den Rechenschieber ausgepackt und versucht, die “Blawgosphäre”1 zu vermessen - sprich: Ich habe anhand der von Technorati gelieferten “Authority-Daten” versucht zu ermitteln, welche deutschsprachigen Blawgs2 am häufigsten von anderen Blogs aus verlinkt wurden.3 Der entsprechende Wert ist eine der nur wenigen halbwegs zugänglichen Zahlen, anhand derer sich die Reichweite der Blawgosphäre vielleicht ansatzweise einschätzen lässt.4

Die letzte dieser insgesamt vier “Vermessungen” stammt aus dem Dezember 2008. Schon ab der zweiten der Auswertungen hatte sich ein deutlicher Trend abgezeichnet - ein Trend nach unten. Dies lässt sich besonders beispielhaft mit den Werten von Udo Vetters Lawblog illustrieren: Kam er bei der ersten Auswertung noch auf eine Authority von 1.176, waren es bei der zweiten Auswertung 913, bei der dritten 763 und bei der vierten schließlich nur noch 594 Backlinks, die das Blog in den sechs jeweils vorangegangenen Monaten laut Technorati eingesammelt hatte.

Dieser Trend zur nachlassenden Verlinkung von anderen Blogs aus hat sich zwischenzeitlich nochmals fortgesetzt, und zwar so deutlich, dass man fast schon von einem weitgehenden “Verfall der Werte” sprechen kann. Gegenüber dem letzten Dezember sind die Werte der (noch betriebenen Blawgs) in der Summe nochmals um knapp 25 Prozent eingebrochen, und rechnet man das inzwischen einigermaßen stabile Lawblog von Udo Vetter heraus, ergibt sich sogar ein Minus von gut 32 Prozent.

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  1. Mit “Blawgosphäre” sind die Blogs gemeint, deren Autoren sich in ihren Blogs vorrangig mit rechtlichen Themen befassen. []
  2. Mit “Blawgs” sind entsprechend dem Oberbegriff der Blawgosphäre solche Blawgs gemeint, deren Autoren sich vorrangig mit rechtlichen Themen befassen. []
  3. Die Technorati Authority gibt an, wie viele unterschiedliche andere Blogs in den letzten sechs Monaten auf ein bestimmtes Blog verlinkt haben (eine noch genauere Beschreibung zur Technorati Authority liefert beispielsweise Robert Basic hier). []
  4. Wobei man anmerken muss, dass Technorati schon früher nicht immer zuverlässige Daten zu liefern schien, und sich die Situation noch einmal verschlechtert hat; zu den Hintergründen siehe beispielsweise hier. []

Juristerei 2.0 - Neue juristische Publikationsformate im Internet

Dr. Florian Knauer von der Humboldt Universität Berlin hat etwas getan, was meiner Kenntnis nach vor ihm kaum ein anderer Jurist in Deutschland getan hat: Er hat sich in einem Fachbeitrag sehr detailliert damit auseinandergesetzt, ob und wie (vergleichsweise) neue Veröffentlichungsformen wie Open-Access-Publikationen, Wikis, Blogs, Twitter und Podcasts von Juristen bereits eingesetzt werden oder eingesetzt werden könnten.


florian_knauer_neue_juristische_publikationsformen

Knauers Beitrag ist in der Neuen Juristischen Online Zeitschrift erschienen, die eigentlich nur zahlenden Abonnenten zur Verfügung steht. Nachdem der Artikel aber erste Beachtung gefunden hat (siehe hier und hier), hat sich der Herausgeber entschieden, ihn im Internet frei zugänglich zu machen. Er kann hier abgerufen werden.

Man muss Knauer sicherlich nicht in allen seinen Analysen und Thesen zustimmen, und es gibt durchaus Aspekte, die sich vielleicht ergänzen liessen. Insgesamt zeigt der Beitrag dabei aber sehr schön, wo die Juristerei in Sachen Nutzung des Web 2.0 - erst - steht, und lässt erahnen, welche Potentiale hier noch ausgeschöpft werden können. Übrigens ein Beitrag, der auch für viele Nichtjuristen interessant sein dürfte. 1

  1. Disclosure: Florian Knauer und ich sind persönlich bekannt, und anläßlich der Arbeit an seinem Artikel habe ich mich mehrfach mit ihm über meine Sicht zum Thema ausgetauscht. []