Monthly Archive for März, 2009

Beck-Verlag startet Beck-Community, Juratweet.de aggregiert “Legal Tweets”

Bisher sah es mit “Zwo-nulligen” Internetdiensten speziell für den deutschen Rechtsmarkt noch recht mau aus - während man in den USA, wie könnte es anders sein, schon längst weiter ist. Der Verlag C.H. Beck hatte hierzulande mit seinem Beck-Blog zwar immerhin ein erstes Leuchtturm-Projekt realisiert. Daneben gab es aber nicht sonderlich viel mehr Bemerkenswertes: Das Jurawiki beispielsweise scheint eher vor sich hin zu dümpeln, und die vieldiskutierte Idee eines Social Networks speziell für Juristen wurde bislang noch nicht umgesetzt.

Bislang.

“Legal Tweet” Aggregator: Juratweets.de

Nun sind fast parallel gleich zwei neue Dienste an den Start gegangen, die es so bisher in Deutschland noch nicht gegeben hat. Der eine ist Juratweet.de. Ideengeber war hier offenbar der (genau, amerikanische) Dienst Lextweet. Wie das US-Vorbild aggregiert Juratweet.de die Tweets tritternder Rechtsanwälte, und da die Rangliste nicht fehlen darf, werden auch gleich die “Top Mitglieder” der Community nach Anzahl ihrer “Follower” sortiert präsentiert.

Was mir ein wenig übel aufstieß. Nicht unbedingt, dass eine solche “Rangliste” geführt wird, sondern dass ich mich dort selbst als “Top Mitglied” der “Community” wiedergefunden habe - ich habe mich bei Juratweet.de nie angemeldet.

Der Betreiber von Juratweets.de, die QNC GmbH, hat Twitter offenbar nach twitternden Rechtsanwälten durchforstet und dann deren Profile selbst im eigenen Dienst eingetragen - ich bin nicht der einzige, der über seine “Mitgliedschaft” etwas überrascht war. An sich kein hochproblematischer Fall, und ich werde mein Profil dort fürs Erste auch nicht austragen. Eine vorherige Kontaktaufnahme - per “Direct Message” auf Twitter auch unproblematisch möglich - hätte jedoch vielleicht eher der Etikette entsprochen.

Social Network für Juristen: die Beck-Community

Während Juratweets.de wohl noch als Spielerei angesehen werden kann, handelt es sich beim zweiten neuen Dienst dann um einen echten Hingucker: Nach dem Beck-Blog hat der Verlag C.H. Beck mit der “Beck-Community” nun offiziell auch ein Social Network speziell für Juristen an den Start gebracht. Chapeau.

Da der Beck-Verlag nicht nur der wohl bedeutendste juristische Fachverlag in Deutschland ist, sondern mit seinem Multi-Autoren-Blog auch bereits einige “Web 2.0 Credibility” erlangt hat, kann man sich schlechtere Rahmenbedingungen für ein solches Projekt vorstellen. Ralf Zosel, Community Manager beim Beck-Verlag, erklärt das Projekt dabei so, dass es auch Menschen aus der 1.0-Generation verstehen:

Sie können sich mit Ihrem persönlichen Profil in der Öffentlichkeit präsentieren. Dabei bestimmen Sie selbst, was Sie von sich preisgeben möchten. Beispielsweise haben Sie die Möglichkeit, Ihre Publikationen anzugeben. Sie können in der beck-community Kontakte knüpfen und neue Kolleginnen und Kollegen kennenlernen. Sie finden Gruppen zu verschiedenen fachlichen Themen. Dort können Sie sich in Foren austauschen, die von Fachleuten in dem jeweiligen Gebiet moderiert werden. Ein Forum funktioniert ähnlich wie ein Blog. Während aber im Blog das jeweilige Thema von dem Blogger vorgegeben wird, können Sie in dem passenden Forum selbst neue Diskussionen zu Ihren Themen initiieren.

Das klingt zwar noch nicht unbedingt nach “Rocket Science”, insbesondere wenn man das Ganze einmal mit dem Konzept von LegalOnRamp vergleicht. Trotzdem ist das Projekt schon in dieser Ausbaustufe überaus bemerkenswert, gelten Juristen im Allgemeinen doch nicht unbedingt als die Speerspitze bei der Erprobung von Neuem.

Eigentlich dürfte es dabei aber gar nicht überraschen, dass das Web 2.0 nun Stück für Stück auch immer mehr in der Juristerei ankommt (oder die Juristerei im Web 2.0, je nachdem): Kommunikation, Vernetzung und Kollaboration (und vielleicht auch das Crowdsourcing, aber Hausarbeiten wollte ich hier eigentlich gar nicht ansprechen) - gerade auf das, was das Web 2.0 ermöglicht und erleichtert, kommt es im juristischen Alltag besonders an.

Eine wie es scheint gute Ausgangslage für die Beck-Community. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich das Projekt entwickelt.

0,3 Promille: Deutsche Rechtsanwälte auf Twitter

Seit kurzem gibt es erstmals mehr als 150.000 in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Eine beeindruckende Zahl, persönlich beeindruckender finde ich allerdings die Zahl der inzwischen auf Twitter aktiven Berufskollegen. Die ist im März nämlich auf aktuell über 50 gestiegen - damit twittern nun mehr als 0,3 Promille der deutschen Anwaltschaft. Nüchtern betrachtet ganz klar ein weiteres untrügliches Zeichen dafür, dass Twitter nicht nur “the next”, sondern längt “the current big thing” ist.

Im Januar 2009 hatte die Zahl noch bei neunzehn (mir bekannten) twitternden Anwälten gelegen, im Mai 2008 sogar erst bei zehn.

Continue reading ‘0,3 Promille: Deutsche Rechtsanwälte auf Twitter’

Lokalisten, studiVZ und wer-kennt-wen unterzeichnen Selbstverpflichtung zum Jugendschutz

Die Betreiber der drei reichweitenstärksten deutschen Social Networks lokalisten.de, studiVZ und wer-kennt-wen haben heute unter dem Dach der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter e.V. (FSM) eine Selbstverpflichtung zum Jugend- und Datenschutz unterzeichnet.

Die Selbstverpflichtung enthält sechs Maßnahmen, die die Betreiber nach einer Meldung der FSM auf ihren Plattformen umsetzen werden:

  • deutlich sichtbare Hinweise zum Schutz der Privatsphäre auf Informationsseiten direkt nach dem Registrierungsprozess,
  • standardmäßig streng voreingestellte Privatsphäreneinstellungen bei unter 14-Jährigen,
  • optionale Sperrung der Auffindbarkeit von Profilen durch Suchmaschinen,
  • keine Auffindbarkeit der Profile von unter 16-Jährigen durch externe Suchmaschinen sowie keine Möglichkeit der Aufhebung dieser Einstellung,
  • die Möglichkeit, andere Nutzer von der communityinternen Kommunikation zu sich selbst auszuschließen (”Ignorierfunktion”), und
  • eine prominent platzierte Funktion zum Melden regelwidrigen Verhaltens und rechtswidriger Inhalte.

Nach Ansicht der FSM setzen die drei Betreiber mit der Umsetzung dieser Maßnahmen Branchenstandards für Social Networks in Deutschland. Die FSM hat dazu aufgerufen, dass sich auch andere Betreiber von Social Networks der Selbstverpflichtung anschließen.

In der Tat könnte und dürfte es für diese Betreiber interessant sein, die Verhaltenskodizes ebenfalls umzusetzen. Die Maßnahmen sind durchgängig plausibel, und sie reflektieren durch ihre altersorientierte Abstufung auch altersbedingt unterschiedliche Schutzziele und Nutzerbedürfnisse. Der Umsetzungsaufwand wird sich, je nach der den Plattformen zugrunde liegenden technischen Lösungen, erwartungsgemäß im Rahmen halten. Gleichzeitig lockt mit der Umsetzung ein deutlicher Imagegewinn gerade bei Eltern und Erziehungsberechtigten, während die Maßnahmen selbst die Nutzungsmöglichkeiten Sozialer Netzwerke so gut wie nicht einschränken.

Schon im Februar hatten Betreiber von Social Networks auf europäischer Ebene eine ähnliche Selbstverpflichtung unterzeichnet. Siebzehn Firmen hatten anläßlich des “Safer Internet Days” eine unter dem Dach der Europäischen Kommission zustande gekommene Verpflichtung unterzeichnet.

(Die Pressemeldung der FSM zur aktuellen Selbstverpflichtung findet sich hier als PDF.)

Die Woche auf Twitter (9/09)

Meine auf Twitter in der vergangenen Woche veröffentlichten “Legal Tweets” auf einen Blick: