Monthly Archive for Februar, 2009

Die Woche auf Twitter (8/09)

Meine auf Twitter in der vergangenen Woche veröffentlichten “Legal Tweets” auf einen Blick:

UPDATE: Neuauflage von Prof. Hoerens kostenlosem Skript “Internetrecht” erschienen

Prof. Thomas Hoeren hat die zwölfte Auflage des von ihm seit 2003 herausgegebenen, kostenlosen eBooks “Internetrecht” angekündigt veröffentlicht. Die Neuauflage soll am Mittwoch dem 25. Februar oder am Donnerstag dem 26. Februar erscheinen.

In der Neuauflage wurden laut Hoeren

  • mehr als 200 aktuelle Urteile eingearbeitet,
  • die zahlreichen neuen Gesetze des Jahres 2008 berücksichtigt (zum Beispiel das neue Werberecht sowie das neue Urheberrecht mit Umsetzung der Enforcement-Richtlinie),
  • die aktuelle Diskussion über neue Richtlinien und Gesetze (etwa im Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht, Novellierung der Internethaftung) beachtet und
  • weitere neue Themen eingearbeitet (z.B. Phishing) sowie überholte Aspekte gestrichen (z.B. Dialer).

Das eBook, das in seinen Vorauflagen nach Angabe von Hoeren bereits über 100.000 Mal heruntergeladen wurde, wird ist in aktueller Fassung hier als PDF verfügbar sein.

AGB einmal anders - Nutzungsbedingungen 2.0 visualisiert

Robin Wauters hat auf Techcrunch eine Idee umgesetzt, die mir bereits länger im Kopf herumging: die Visualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Form von “Wortclouds”. Wauters hat dafür die AGB von Facebook, Yahoo, Digg, Google, Twitter, MySpace und Youtube mit dem Cloud-Generator von Wordle bearbeitet - und herausgekommen sind überraschen ästhetische Ergebnisse.

Was liegt näher, als auch aus den AGB deutscher Web 2.0 Plattformen einmal Wortclouds zu erstellen? Richtig, nichts. Here we go1:

Mister Wong (AGB):



Xing (AGB):



studiVZ (AGB):



Wer-kennt-wen (AGB):



Spreadshirt (AGB):



Yigg (AGB):



Robin Wauters schreibt auf Techcrunch zu seiner Visualisierung von AGB in Cloudform übrigens: “Pointless? Very. Cool? Definitely.” Ganz so “pointless” erscheint mir diese Form der Visualisierung aber übrigens gar nicht einmal. Denn Nutzerfreundlichkeit von Onlinediensten setzt auch durch Nutzer gut verständliche AGB voraus. Und Wortclouds können durchaus dabei helfen, AGB auf die massenhafte Verwendung von eher formaljuristischen Begriffen zu überprüfen - was ein Indiz (aber nicht unbedingt ein Beleg) dafür sein kann, dass die AGB von “juristische Laien” schlechter verstanden werden können.

  1. Zur besseren Übersichtlichkeit zeigen die Grafiken (nur) die 50 jeweils am häufigsten verwendeten Worte. []

Die Woche auf Twitter (7/09)

Die in der vergangenen Woche von mir auf Twitter veröffentlichten “Legal Tweets” im Überblick:

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14.02.: Vortrag “Bloggen & Recht” auf dem Wordcamp Jena

Ein kurzer Veranstaltungshinweis in eigener Sache: am Samstag, dem 14. Februar, werde ich beim WordCamp 2009 im Intershop-Tower Jena eine Session zum Thema “Bloggen & Recht” anbieten.



Banner Wordcamp Jena

Die Session wird Gelegenheit geben, nicht nur in die “Basics” der rechtlichen Rahmenbedingungen des Bloggens einzusteigen, sondern vielleicht auch einmal die jüngsten “rechtlichen Erlebnisse” von Bloggern zu anzusprechen (so z.B. auch die Causa Deutsche Bahn ./. Netzpolitik.org). Ich freue mich auf eine spannende Veranstaltung und viele interessante Teilnehmer.

UPDATE:

Meine Präsentation vom WordCamp steht unter www.kriegs-recht.de/wcj09.pdf zum Download zur Verfügung.

How lawyers use technology to make things easier

Aus gegebenen Anlässen:


courtoons_lawyers_and_technology

Dem ist kaum etwas hinzuzufügen (außer, dass David MillsCourtoons” - von ihm stammt die Karrikatur - durchaus ein Feed-Abonnement wert sind).

Jugendschutz in Social Networks: Inhalt der Betreiber-Selbstverpflichtung

Auf Anregung der Europäischen Kommission hin haben 17 Betreiber von Social Networks am 10. Februar eine Selbstverpflichtung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf ihren Plattformen unterzeichnet. In einer Presseerklärung zum “Safer Internet Day” hat die Europäische Kommission nun die Leitlinien dieser Selbstverpflichtung sowie die Namen der 17 Betreiber veröffentlicht.

Die Selbstverpflichtung orientiert sich an sieben Prinzipien (nachfolgend im englischsprachigen Originaltext):

  • Raise awareness of safety messages in a prominent, clear and age appropriate manner.
  • Ensure that services are age appropriate for the audience. If a social networking site targets teenagers over 13, it should be difficult for people below that age to register.
  • Empower users through options which make their online presence safer. This can be done for example by making sure that the full online profiles and contact lists of website users who are registered as under 18 are set to “private” by default and not searchable. This will make it harder for people with bad intentions to get in touch with the young person.
  • Provide an easy to use and accessible “report” button, allowing users to report inappropriate contact or conduct by another user by just one click.
  • Respond to notifications of illegal content or conduct.
  • Enable users to employ a safe approach to privacy (in particular through privacy setting options visible at all times, so that users can easily work out if just their friends, or the entire world, can see what they post online).
  • Review illegal or prohibited content/conduct through moderation tools, filtering software or community alerts.

Unterzeichnet haben die Selbstverpflichtung die Betreiber von Arto, Bebo, Dailymotion, Facebook, Giovani.it, Google/YouTube, Hyves, Microsoft Europe, Myspace, Nasza-klaza.pl, Netlog, One.lt, Skyrock, StudiVZ, Sulake/Habbo Hotel, Yahoo!Europe und Zap.lu (Quelle: Pressemeldung der Kommission vom 10.02.2009).

Die teilnehmenden Unternehmen haben zugesagt, die Kommission über ihre jeweiligen Sicherheits-Policies und über deren Umsetzung bis zum April 2009 zu informieren. Da die sieben Prinzipien relativ unbestimmt gehalten sind, wird es besonders interessant sein, wie die 17 Unternehmen diese genau umsetzen werden - und welche Unterschiede es bei der Umsetzung von Plattform zu Plattform geben wird.

Jugendschutz: Europäische Kommission erreicht Selbstverpflichtung von Social-Network-Betreibern

Die Europäische Kommission hat eine Selbstverpflichtung von 17 führenden Social-Network-Betreibern in Sachen Kinder- und Jugendschutz erreicht. Zum Kreis der Unterzeichner der Verpflichtung gehören beispielsweise MySpace, Facebook und SchülerVZ, daneben - wie der britische Guardian berichtet - auch Bebo, DailyMotion und Habbo Hotel.

Die Vereinbarung sieht laut dpa-Meldung (beispielsweise hier bei netzeitung.de Grundlage einer Meldung) unter anderem vor, dass es auf den entsprechenden Networks künftig einen Button geben soll, mit denen Nutzer anstößige Kontaktversuche oder Cyber-Mobbing per Klick melden können. Profile von Minderjährigen sollen nicht mehr durch Suchmaschinen zu finden sein, Kinder unter 13 Jahren sollen gar nicht mehr zu den Seiten zugelassen werden.

Der Guardian kommentiert, dass einige der nun vorgesehenen Verpflichtungen in vielen Fällen ohnehin bereits umgesetzt worden seien, da sich insbesondere die größeren Netzwerkbetreiber aus Imagegründen schon selbst des Themas des Kinder- und Jugendschutzes angenommen hätten. Aber auch einige große Netzwerkbetreiber werden zumindest an einigen Stellen schrauben müssen: so sehen beispielsweise die AGB von schülerVZ und von Habbo Hotel ein Mindestalter von 12 Jahren vor - was unter dem in der Selbstverpflichtung vorgesehenen Mindestalter von 13 Jahren liegt.