Monthly Archive for Januar, 2009

Das Aus für “Three Strikes and out” in Deutschland?

Rechteinhaber wie beispielsweise die Musikindustrie fordern bereits seit längerem, dass Zugangsprovider ihren Kunden bei zum Beispiel durch Filesharing begangenen Urheberrechtsverletzungen Verwarnungen schicken und notfalls die Internetzugänge sperren (”Three Strikes and out”). Ende 2007 hatte Frankreich in dieser Hinsicht mit dem so genannten “Olivennes Agreement” vorgelegt, andere Länder wie Großbritannien, Japan und Australien zogen im vergangenen Jahr nach.

Wie das Handelsblatt berichtet, hat Bundesjustizminsterin Brigitte Zypries nun einer gesetzlichen Verpflichtung von Zugangsprovidern zum Sperren eine Absage erteilt - sie setze auf freiwillige Lösungen. Die Provider, so das Handelsblatt, zeigen sich erleichtert, für die Rechteinhaber sei das Ganze aber noch nicht vom Tisch.

Und tatsächlich scheint es möglich, dass die Sache nach dem 27. September wieder auf den Tisch kommt. Dann nämlich ist Bundestagswahl, und ob Brigitte Zypris (SPD) danach noch Bundesjustizministerin bleibt, erscheint zumindest fraglich. Hans-Joachim Otto zum Beispiel, Vorsitzender des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien und FDP-Parlamentarier, hat das Olivennes-Modell ausdrücklich begrüsst.

“Diebstahl” im Onlinespiel: Bochumer Polizei fahndet nach Pixelschuhdieb

Spiegel Online berichtet unter Verweis auf eine Pressemeldung der Polizei NRW von einem hochinteressanten Fall: Die Bochumer Polizei fahndet nach einem “Dieb”, der sich “ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang” unter den Nagel gerissen haben soll.

Was die Ordnungshüter in ihrer Pressemeldung berichten:

Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade. Gemeint sind Ausrüstungsgegenstände bei diversen Onlinespielen. Man kann sich leicht in Onlinerealitäten verlieren, doch die digitale Welt kostet etwas in der realen Welt. Wer digital etwas werden will, muss nicht nur gut spielen, sondern mit analogem Geld in seine Spielfigur investieren. So ein Avatar will gut ausgerüstet sein.

Da hat ein 45-jähriger Bochumer über einen Zeitraum von zwei Jahren etwa 1000 Euro in sein Hobby investiert und seiner Figur unter anderem ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang gegönnt. Als er dann am 27.01.09, gegen 15:00 Uhr, feststellt, dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist, ist er verständlicherweise verärgert. Wer ist der dreiste Dieb? Gab es einen Serverabsturz? Gab es einen Hackerangriff? Dinge, die man als einfacher User nicht klären kann. Aber auch in der Welt diesseits des Computerbildschirms gibt es Hilfe - die Polizei. So begibt sich unser „Bestohlener“ zur nächstgelegenen Wache und trifft zum Glück auf einen Insider. Die Anzeige ist auf den Weg gebracht und nun wird im Cyberspace ermittelt” (Quelle).

Ist die Polizei in der Lage, hier einen “dreisten Dieb” zu stellen? Die Frage lässt sich schon jetzt klar beantworten: nein, das ist sie nicht. Allerdings nicht notwendigerweise, weil sie auf keinen Fall des Übeltäters habhaft werden wird - sondern schlicht und einfach deshalb, weil es in Onlinegames und Metaversen keinen “Diebstahl” (nach deutschem Strafrecht) geben kann. Denn Diebstahl ist laut § 242 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. “Sachen” im Sinne von § 242 StGB sind aber nur körperliche Gegenstände - und die gibt es in virtuellen Welten und Onlinegames nicht (sondern nur Visualisierungen, oder besser gesagt Beschreibungen von Sachen in Bits und Bytes).

Nichtsdestotrotz lohnt es sich, die Ermittlungen der Bochumer Polizisten weiter zu verfolgen. Denn wenn der Verlust von Himmelstränenband, Phönixschuhen, Siamesenmesser und sieben Millionen Yang hier nicht auf einen profanen Server- oder Softwarefehler zurückgeht, sondern jemand sie sich wirklich unter den Nagel gerissen hat, dann stellt sich die Frage, ob das Ganze nicht zumindest nach anderen Vorschriften strafbar war. Und darüber werden dann die Staatsanwaltschaft und, wenn es zur Anklage kommen sollte, ein Gericht entscheiden müssen. Ein möglicher Präzedenzfall.

Bundesprüfstelle setzt erstmals Blog auf den Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat zum ersten Mal ein Blog auf den Index gesetzt. Das indizierte Blog hat nach einer Meldung von Dr. Marc Liesching “Anorexie und Magersucht (Anorexia nervosa) in Gedichten, so genannten „Glaubensbekenntnissen”, Handlungsanweisungen und „Motivationsverträgen” extrem positiv darstellt und glorifiziert“.

Bereits Anfang 2008 hatte die BPjM zu “Pro-Anorexie-Internet-Angeboten” und deren Bewertung durch das so genannte BPjM-12er-Gremium (das 12er-Gremium ist das zentrale Entscheidungsorgan der BPjM) Stellung genommen (als PDF hier abrufbar). Grundlegende Informationen zum Indizierungsverfahren vor der Bundesprüfstelle und den Konsequenzen einer Indizierung hält die BPjM hier bereit.

UPDATE: Johnny Häusler setzt sich auf Spreeblick ausführlich mit der Indizierung auf Basis der 16seitigen Begründung der BPjM auseinander. Lesenswert.

Die Vermessung der Blawgosphäre im Q4 / 2008

Eimmal im Quartal packe ich hier den Rechenschieber aus und “vermesse die Blawgosphäre” - sprich: ich versuche zu ermitteln, welche deutschsprachigen Blawgs und Lawblogs am häufigsten per Feedreader abonniert werden, und welche in den letzten sechs Monaten am häufigsten von anderen Blogs aus verlinkt wurden. Dies sind zwei der nur wenigen halbwegs zugänglichen Werte, anhand derer sich die Reichweite der Blawgosphäre ansatzweise einschätzen lässt.

Hier nun die Zahlen für das mit dem Dezember 2008 zu Ende gegangene Quartal. Die nachfolgende Tabelle listet zunächst die 37 laut Technorati Ende Dezember in den vorhergehenden sechs Monaten am häufigsten aus anderen Blogs heraus verlinkten deutschsprachigen Lawblogs auf (in Klammern jeweils die frühere Platzierung sowie die im September ermittelten Technorati-Werte). Weiter unten folgt die Tabelle der mittels des Google Feedreaders am häufigsten abonnierten Blawgs.

Continue reading ‘Die Vermessung der Blawgosphäre im Q4 / 2008′

eco Verband aktualisiert Ratgeber zum rechtskonformen E-Mail-Marketing

Das E-Mail-Marketing steckt voller rechtlicher Stolperfallen - und wer hier ins Stolpern gerät, dem drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch ein massiver Imageverlust beim Kunden. Um E-Mail-Marketing rechtskonform und damit sicher zu betreiben, ist eine Vielzahl von Anforderungen zu beachten, angefangen beim (richtigen) Einholen der Einwilligung der Adressaten über die (richtige) Gestaltung der einzelnen E-Mails bis hin zur (richtigen) Gestaltung des Abmeldeprozesses.

Aus diesem Grund hat der eco Verband schon 2001 einen Ratgeber zum E-Mail-Marketing erstellt (und 2008 aktualisiert), der nach Eigenangabe bereits “millionenfach als PDF abgerufen” worden ist. Inwischen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen allerdings weiter verändert, zum Beispiel aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gestaltung der Einwilligung in die E-Mail-Werbung. Daher hat der eco Verband seinen Ratgeber erneut aktualisiert und nun in aktuell dritter Auflage veröffentlicht.

Zielsetzung des eco Verbandes: “Selbstverständlich kann eine solche Richtlinie keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Sie kann jedoch dazu beitragen, dass Unternehmen sich auf sichererem Terrain bewegen, wenn sie im Kontakt mit Interessenten das Medium E-Mail einsetzen. Ebenso sollen sich Verbraucher sicherer fühlen können, wenn Sie bei einem Unternehmen ihre E-Mail-Adresse hinterlassen.

Der rund 30 Seiten starke und - trotz des Rechtsthemas - in angenehm verständlicher Form abgefasste Ratgeber kann hier kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Update: Rechtsanwälte auf Twitter

Der Micromessagingdienst Twitter wird zunehmend auch außerhalb von Nerd- und Geek-Kreisen populär. Nachdem (nach Nerds und Geeks) zunächst vor allem Medien und Unternehmen zu twittern begonnen haben, nutzen im “Superwahljahr 2009″ auch immer mehr Politiker den Dienst, um sich volksnah zu zeigen - Barack Obama lässt grüßen. Grund genug, noch einmal nachzuforschen, wie viele der gut 140.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf Twitter erkennbar aktiv sind.

Zur Zeit sind mir (einschliesslich meiner selbst) achtneunzehn deutsche Anwälte - besser gesagt: siebachtzehn Anwälte und eine Anwältin - mit einem Account auf Twitter bekannt. Im Mai 2008 hatte die Zahl noch bei zehn twitternden Anwältinnen und Anwälten gelegen.

Neu dazu gekommen sind inzwischen:

Und, ta-dah:

Schon seit Frühjahr 2008 auf Twitter:

Zum größten Teil twittern die Berufskollegen über Persönliches - dedizierte “Lawtwitterer” gibt es so gut wie nicht. Aus der (überschaubaren) Masse stechen allerdings zwei Berufskollegen klar hervor: Zum einen Michael Seidlitz, der über seinen Account auf neue Gerichtsentscheidungen, praktische Ratgeber und interessante Artikel hinweist (abonnierenswert), und Udo Vetter, der seinen vom Lawblog bekannten unterhaltsamen Stil hier in Nachrichten von jeweils nicht mehr als 140 Zeichen gießt (ebenfalls abonnierenswert).

Nachtrag: Im Jurawiki sind neben Anwälten übrigens noch weitere twitternde Juristen aufgeführt.

Anmerkungen: Hinweise auf eventuelle weitere twitternde Berufskollegen sind willkommen. Und sollten Sie sich fragen, was Twitter überhaupt ist - dann finden Sie wie so häufig bei Wikipiedia eine Antwort auf Ihre Frage, siehe hier.