Monthly Archive for Juli, 2008

Rivva Recht - Memetracker für die Blawgosphäre?

Rivva ist einer der wenigen Memetracker, die deutschsprachige Onlinemedien auswerten und einen Überblick über die aktuell am meistdiskutierten Themen und Beiträge zu liefern versuchen (sollte Ihnen das Konzept eines Memetrackers nicht geläufig sein: hier finden Sie eine umfassendere Erläuterung hierzu). Ein Manko an Rivva ist bislang gewesen, dass der Dienst nicht zwischen verschiedenen Themengebieten unterschieden hat. Entsprechend wurde auf Rivva regelmäßig ein unsortierter Themenmix präsentiert, bei dem - nicht sonderlich überraschend - Beiträge mit Onlinebezug deutlich dominierten.

Dieses Manko könnte nun beseitigt worden sein. Denn heimlich, still und leise hat Frank Westphal, der Betreiber von Rivva, seinen Dienst jetzt weiter aufgebohrt: Neu ist, dass Rivva neben dem allgemeinen Überblick nun auch Ergebnisse für acht ausgewählte Ressorts präsentiert, namentlich die Ressorts Technologie, Medien, Politik, Wirtschaft, Kultur, Leben, Wissen - und Recht.

Gibt es mit Rivva Recht nun also einen Memetracker für die deutsche “Blawgosphäre”? Wohl eher nicht. Hinter Rivva steckt kein Redaktionsteam, sondern eine vollautomatische Suchmaschine. Diese Automatisierung bringt bestimmte Beschränkungen und Ungenauigkeiten mit sich (die offen auch im Rivva-Blog angesprochen und diskutiert werden). Zudem ist der Kreis der von Rivva berücksichtigten Medien und Blogs beschränkt: “Neue Blogs können nur nominiert werden von Blogs, die schon dabei sind. Bitte weder persönlich nehmen noch als elitär abstempeln – Peer-to-Peer-Vertrauen stellt schlicht und ergreifend das beste Qualitätskriterium dar, vor allem im Schutz gegen Spam. Bringt ein Blog keine interessanten neuen Beiträge oder fällt es in der Gunst seiner Bloggerkollegen ab, kann es auch wieder rausfliegen” (Quelle).

Einen umfassenden Überblick über die gesamte Blawgosphäre kann - und will - Rivva also gar nicht geben. Dennoch dürfte es sich meiner Ansicht nach lohnen, Rivva Recht im Auge zu behalten - schon das “große Rivva” hat sich als wertvolles Tool erwiesen. Und da Frank Westphal für jedes der acht neuen Ressorts auch einen eigenen RSS-Feed anbietet, kann Rivva Recht auch komfortabel mit einen Feedreader abonniert werden.

Die Blawgosphäre und das Pagerank Update

Regelmäßige Leser dieses Blogs werden wissen, dass ich mich gerne auch mit der “Vermessung der Blawgosphäre” beschäftige. Nun gibt es für diese Vermessung neues Zahlenmaterial: Google hat vor kurzem den Pagerank der in seiner Suchmaschine indizierten Webseiten aktualisiert (sollten Sie sich fragen, was der Pagerank ist: hier finden Sie weitergehende Informationen).

Sieht man sich das Ganze nun einmal genauer an, dann ergeben sich für die im Mai dieses Jahres per RSS meistabonnierten deutschen Lawblogs die folgenden Werte:

Pagerank 6

Kanzlei Keller-Stoltenhoff (it-recht-kanzlei.de)
LAWgical
RA Arne Trautmann u.a. (law-blog.de)
RA Udo Vetter (lawblog.de)

Pagerank 5

Beck-Blog (Beck-Verlag)
Jurabilis
Kanzlei Kremer
Margaret Marks’ TransBlawg
Markenblog
RA Dr. Carsten Ulbricht (rechtzweinull.de)
RA Christian Säfgen (Obiter Dictum)
RA Henning Krieg, LL.M. (kriegs-recht.de)
RA Sascha Kremer (Vertretbar Weblawg)
Telemedicus
Prof. Dr. Ulrich Noack

Pagerank 4

Ekrem Senol (Jurblog)
Kleinblog - Rechtsreferendar David Klein
Kleinstbuden-Mechanic
Knastblog (Udo Vetter)
LBR-Blog
Maas Rechtsanwälte
MCNeubert lawblog
Mord ist mein Beruf, Rechtsanwalt Johannes
RA Jens Hänsch
RA Jürgen Melchior
RA Michael W. Felser (Juracity)
RA Siegried Exner (Jur-Blog)
RA Stephan Hansen-Oest (say-ho)
RA Thomas Schwenke (advisign.de)
Recht und Alltag, RA Janke
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
verbraucherrechtliches

Pagerank 3

“Arbeitsrecht” auf Zeit.de von Ulf Weigelt
“Ich klach mich tot…”
RA Thomas Klotz (RA-Blog)
Sartorienfelder von Uwe Tetzlaff

Die “Bottom Line”

Die Bedeutung des Google Pageranks sollte dabei nicht überschätzt werden. Man muß es dabei zwar nicht unbedingt so extrem sehen wie Robert Basic, der Bloggern rät, Google gleich völlig zu ignorieren (siehe hier). Aber tatsächlich sagt der Pagerank für sich allein beispielsweise noch nichts zur Positionierung einer Webseite mit Blick auf bestimmte Themen und die in Zusammenhang mit diesen verwendeten Suchbegriffe aus.

Aber immerhin bieten diese Werte doch ein gewissen Maß an Orientierung. Google scheint Blogs dabei nach wie vor recht wohlwollend zu betrachten, einige der aufgeführten Blogs haben in den letzten sechs Monaten einen guten Sprung nach vorn gemacht (im November 2007 hatte ich für einen großen Teil dieser Blogs schon einmal den Pagerank ermittelt; wer die Werte vergleichen will, der findet die früheren Werte hier).

Weiterführende Links

- Die Vermessung der Blawgosphäre - eine Reise ins Ungewisse
- Die meistabonnierten Lawblog-Feeds im Mai 2008

Kurz notiert #8

Blogger und der Pixelsegen
Christiane Schulzki-Haddouti beschäftigt sich mit Metis - der technischen Lösung, mithilfe derer die Verwertungsgesellschaft Wort Tantiemen an Urheber ausschütten will, die Texte im Internet veröffentlichen.

Rundfunkaufsicht im Web?
Hans-Peter Lehofer beleuchtet - aus österreichischer Sicht - die Aufregung um die Aufregung der bayerischen Medienwächter um das Web-Streaming: “Nun aber, da die deutsche Medienregulierungsmaschinerie in all ihrer Gründlichkeit und Komplexität angelaufen ist, sorgt das erstmals für eine gewisse Aufregung“. Ein nicht aufregender, aber - wie Lehofers Blog auch ansonsten - lesenswerter Beitrag.

Was bringt das Beck-Blog?
Ein von Michael van Laar initiiertes “Stöckchen” wandert gerade durch die Blogosphäre, mit dem der Frage auf den Grund gegangen werden soll, was Marketing-Blogs denn eigentlich bringen. Zugeworfen wurde dieses Stöckchen unter anderem auch Ralf Zosel, der Community Manager beim Verlag C.H. Beck ist und das Beck-Blog betreut: Was bringt das Beck-Blog?

Briefe an junge Juristen
Die “Juristische Schulung” (kurz JuS), eine Ausbildungszeitschrift für Juristen, hat bekannte Juristenpersönlichkeiten gebeten, Erfahrungen aus ihrem Berufsleben in Form vno Briefen an junge Juristen und Juristinnen weiterzugeben. Diese Briefe werden nicht nur in der JuS veröffentlicht, sondern sind - gelesen von den Autoren selbst - auch als Podcast verfügbar, und zwar hier.

Anwalt ist nicht gleich Anwalt
Ordnung muß sein.

Von AdWords bis Social Networks - die DSRI Herbstakademie 2008

Ein kurzer Hinweis sei an dieser Stelle auf die im September stattfindende Herbstakademie 2008 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) angebracht. Auf der dreitägigen Herbstakademie - die bereits seit dem Jahr 2000 jährlich veranstaltet wird und die damit eine der traditionsreichsten Fachtagungen zum IT-Recht in Deutschland sein dürfte - werden in einer Vielzahl von Sessions aktuelle Entwicklungen des Informationstechnologierechts behandelt und anhand von Case Studies vertieft.

Im letzten Jahr hatte ich selbst das Vergnügen, zum Thema “Metaversen, Second Life und das Web in 3D” vorzutragen. In diesem Jahr werden vom 11. bis zum 13. September unter anderem meine Kollegen von Bird & Bird1 Corinna Preuss (”Software as a Service - Web 2.0 für Business-Nutzer?“) und Bastian Cremer (”Anbieter von Telekommunikationsdiensten zwischen Datenschutz und Speicherpflicht“) auf dem Podium stehen - und natürlich noch eine Vielzahl weiterer Berufskollegen aus anderen Kanzleien, von Universitäten und aus Unternehmen. Interessierten Juristen sei diese Veranstaltung ausdrücklich ans Herz gelegt, weitere Informationen zu ihr gibt es hier auf den Webseiten der DSRI.

Ich freue mich darauf, am 10. November dann auch selbst wieder das Podium einer Fachkonferenz zu betreten: auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) werde ich im Workshop “Datenschutz als unternehmerisches Risiko?” eine Session zur “Datenschutzkonforme[n] Modellierung von Web 2.0-Plattformen” halten. Mehr Informationen zu dieser Veranstaltung gibt es hier.

  1. Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. []

Vom Hölzchen aufs Stöckchen im Radio

Heute Abend habe ich das Vergnügen, mich mit Marcus Richter vom Berliner Radio Fritz in der Sendung “Trackback” über das Mosaic Maker Stöckchen im Speziellen und über Urheberrechte im Allgemeinen zu unterhalten. Und weil Radio Fritz Trackback - wie übrigens das gesamte Programm - auch streamt, lässt sich die von 18.00 bis 20.00 Uhr ausgestrahlte Sendung auch jenseits von Hauptstadt und dem diese umgebenden Speckgürtel (sprich: Brandenburg) geniessen.

Update:
Mittlerweile ist die Sendung auch als MP3 im Netz verfügbar, und zwar hier.

Spickmich auf dem Weg zum Bundesgerichtshof

Köln ist nach wie vor ein für die Betreiber des Schüler-Community-Portals Spickmich günstiges Pflaster: bereits zum vierten Mal urteilten Kölner Richter nun, dass die Bewertung von Lehrern auf Spickmich grundsätzlich nicht die Rechte der bewerteten Lehrer verletzt. Dabei wiederholten die Richter im Wesentlichen ihre frühere Urteilsbegründung - so dass ich an dieser Stelle auf meine früheren Erläuterungen zur vorhergehenden Entscheidung verweisen darf (siehe hier). Da das jetzt gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Köln die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt ist davon auszugehen, dass sich die Betreiber von Spickmich und die in Köln klagende Lehrerin in absehbarer Zeit in Karlsruhe wiedersehen werden.

Der aktuellen Entscheidung des OLG Köln lässt sich dabei eine interessante Zusatzinformation entnehmen: nach Angabe der Betreiber von Spickmich sollen derzeit über 1.000.000 Mitglieder auf Spickmich registriert sein.

In der Zwischenzeit ist allerdings noch ein weiteres Berufungsverfahren gegen Spickmich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Die Vorinstanz, das LG Duisburg, hatte auch dort für Spickmich und gegen den klagenden Lehrkörper entschieden.

Datenschützer: Google Analytics rechtswidrig

Im Frühjahr dieses Jahres hat ein Urteil für großes Aufsehen gesorgt, in dem ein Berliner Amtsrichter die Speicherung von IP-Adressen ohne Einwilligung der betroffenen User als rechtswidrig einstufte (weitere Informationen zu diesem Urteil beispielsweise bei Berufskollege Thomas Schwenke). Jetzt ist es zu weiteren Entwicklungen gekommen, in deren Folge nicht wenige Webseitenbetreiber ihre Auftritte überarbeiten dürften.

Google Analytics auf dem Prüfstand

Denn relativ schnell rückte nach dem Berliner Urteil die Frage ins Rampenlicht, ob denn die Nutzung von Google Analytics, mit dem sich die Besucherströme auf Webseiten messen und analysieren lassen, rechtens sei: auch beim Einsatz von Google Analytics würden IP-Adressen gespeichert, und darüber hinaus stelle sich die Frage, ob Google nicht auch über den Einsatz von Cookies personenbezogene Daten erheben und speichern würde.

Die Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Berlin haben sich der Angelegenheit nun angenommen. Sowohl Google selbst, als auch Firmen, die Google Analytics einsetzen wurden angeschrieben und aufgefordert, umfassend über die Verwendung von Google Analytics Auskunft zu geben. In der dazu veröffentlichten Presseerklärung heißt es:

    (…) Dies hat den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veranlasst, hierzu eine Prüfaktion durchzuführen. Gemäß einem Bericht von futurezone@ORF.at haben über 80% aller gut besuchten Webseiten in Österreich und in Deutschland Google Analytics eingebaut. Google wurde von den beiden Landesdatenschutzbehörden aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. In einer ersten Stichprobe wurden Betreiber ausfindig gemacht und um Stellungnahme gebeten bzw. aufgefordert, dieses Werkzeug nicht mehr weiter zu nutzen” (Quelle).

Zusätzlich zur Pressemeldung haben die Datenschützer auch das Schreiben an Google (siehe hier, PDF) sowie das an die kontaktierten Webseitenbetreiber gerichtete Anschreiben veröffentlicht (siehe hier, PDF).

Google Analytics auf dem Prüfstand?

Dabei wird deutlich, dass die Datenschützer bereits jetzt davon ausgehen, dass der Einsatz von Google Analytics klar rechtswidrig ist:

    Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: “Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt” (…)” (Hervorhebung hinzugefügt, Quelle).

Da ließe sich schon fast konstatieren, dass Google Analytics schon gar nicht mehr auf dem Prüfstand steht - sondern nach Meinung der Prüfer auf keinen Fall mehr durch den TÜV kommen soll. Die Verblüffung der Datenschützer verblüfft dabei ein wenig: es dürfte in Fachkreisen allgemein bekannt sein, dass Google Analytics nicht nur auf “gut besuchten Webseiten” häufig eingebaut ist, sondern sich allgemein überaus großer Beliebtheit erfreut.

Unabhängig davon, wie sich dieser - sehr interessante - Vorgang nun weiter entwicklen wird: Das Beispiel Google Analytics zeigt erneut, dass es dringend auch einer Überarbeitung des Datenschutzrechts seitens des Gesetzgebers bedarf. Datenschutz ist überaus wichtig, und wird vor der immer noch zunehmenden Nutzung und Weiterentwicklung der “neuen Medien” nicht unwichtiger. Gleichzeitig gilt es, für die Anbieter von Diensten sinnvolle und praktikable Möglichkeiten zu schaffen und zu gewährleisten. Nicht immer reflektiert das geltende Datenschutzrecht den Stand der technischen Entwicklung - es bedarf dringend eines Updates.

“Mosaic Maker” Stöckchen: Einladung zur Abmahnung

Momentan macht ein Stöckchen die Runde durch die Blogosphäre, das zum Boomerang werden kann. Man könnte (um ein anderes Bild zu bemühen) auch sagen dass derjenige, der dieses Stöckchen aufnimmt, sich potentiell selbst einen Knüppel zwischen die Beine wirft (falls Sie sich fragen, was ein “Stöckchen” ist - die Wikipedia weiß wie so häufig Rat).

Konkret geht es um Folgendes: mit dem Online-Tool “Mosaic Maker” lassen sich kinderleicht Mosaiken aus Bildern erstellen, die auf Online-Plattformen wie beispielsweise Flickr eingestellt sind. Dazu gibt man beim Mosaic Maker einfach an, aus wie vielen Einzelbildern das Mosaik bestehen soll (bspw. aus einem Feld von drei mal drei Bildern), sucht sich eine Hintergrund- und eine Rahmenfarbe aus und gibt schließlich noch die URLs (also die “Internetadressen”) der Bilder an, die im Mosaik verwendet werden sollen.


Mosaic Maker Logo

Die Regeln für das nun die Runde machende Stöckchen lauten wie folgt:


    1. Gib deine Antworten zu untenstehenden Fragen ins Flickr-Suchfeld ein
    2. Such ein Bild von der ersten Ergebnisseite aus
    3. Copypaste jeden Bildlink in den Mosaic Maker
    4. Veröffentliche das Mosaik auf Deinem Blog

Gefragt wird beispielsweise nach “Dein(em) Vorname(n) (…) Lieblingsessen (…) Lieblingsgetränk” - nur leider nicht auch nach “Deinen Bildern”. Sprich: bei allen Stöckchen-Mosaiken, die ich bislang gesehen habe, sind auch fremde Bilder verwendet worden. Es ist stark anzunehmen, dass die Urheber der verwendeten Bilder nicht jeweils um Erlaubnis gefragt worden sind. Ohne Erlaubnis dürfen fremde Bilder aber nicht einfach auf dem eigenen Blog veröffentlicht werden - dem ist das Urheberrecht vor. Und das gilt auch dann, wenn die Bilder im Mosaik nur verkleinert wiedergegeben werden: selbst Thumbnails können urheberechtlichen Schutz geniessen.

Immerhin werden viele Bilder auf Flickr unter einer so genannten “Creative Commons Lizenz” veröffentlicht. Das heißt, dass diese Bilder - in bestimmten Grenzen - frei genutzt werden können. Aber in den meisten Fällen behalten sich die Urheber zumindest vor, dass sie als Urheber ihres Bildes genannt werden müssen. Denn das Urheberrecht schützt nicht nur vor unerlaubtem Kopieren, sondern gewährt Urhebern auch das Recht zu verlangen, dass ihr Name bei Verwendung ihres Werks zu nennen ist. Wird dieses Recht verletzt, dann steht dem Urheber ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld zu - meist gewähren die Gerichte, wenn ein Urheber nicht genannt wird, Schadensersatz in Höhe des Betrages, der auch für eine Lizenz für die Verwendung des jeweiligen Werkes zu zahlen gewesen wäre.

Das “Mosaic Maker” Stöckchen ist derzeit also - leider - auch eine Einladung zur Abmahnung. Unbedingt sollte, wer das Stöckchen aufnehmen will, deswegen zwei weitere Regeln “2a” und “2b” beachten:


    2a. Wenn es sich bei dem Bild nicht um “Dein” Bild handelt, dann frag den Fotografen, ob Du das Bild verwenden darfst
    2b. Wenn Du das Bild aufgrund einer Creative Commons Lizenz verwendest, dann achte darauf, ob Du zumindest den Autoren nennen mußt

Ansonsten könnte es teuer werden.