Archive for Mai, 2008
Rechtsanwaelte auf Twitter – auf dem Weg zum “Twitlaw”?
Vorbemerkung: Siehe zum Thema “Rechtsanwälte auf Twitter” auch das Update Januar 2009.
Auch wenn Twitter vielleicht doch nicht “the next big thing” ist, sondern nur “the current big hype” – nach Unternehmen und Medien beginnt nun auch “die Anwaltschaft”, Twitter zu entdecken.
Zur Zeit sind mir einschliesslich meiner selbst sechs zehn deutsche Anwaelte – besser gesagt: fuenf neun Anwaelte und eine Anwaeltin – mit einem Account auf Twitter bekannt:
-
- Stephan Hansen-Oest (Blog: Say-Ho!)
- Thomas Klotz (Blog: RA-Blog)
- Henry Krasemann
- Henning Krieg, LL.M. (Blog: kriegs-recht.de)
- Jan Dirk Roggenkamp
- Michael Seidlitz
- Carola Sieling (Blog: kanzlei-sieling.de/weblog)
- Jan A. Strunk (Blog: kielanwalt.de)
- Dr. Carsten Ulbricht (Blog: Rechtzweinull)
- Ralf Zosel (Blog: Lawgical)
<
Hinweis: Sollten Sie sich fragen, was Twitter ueberhaupt ist – dann finden Sie wie so haeufig bei Wikipiedia eine Antwort auf Ihre Frage, siehe hier.
Video: Bloglaw reloaded
Auf der diesjaehrigen re:publica-Konferenz hatte nicht nur ich das Vergnuegen, eine Session zum Thema “Bloggen und Recht” anbieten zu koennen, sondern auch die Berliner Berufskollegen Thorsten Feldmann und Till Jaeger. Und derweil ich mit Blick auf meinen eigenen Vortrag hier lediglich mit “Standbildern” in Form meiner Vortragsfolien dienen kann – siehe hier – lassen sich die Kollegen Feldmann und Jaeger in Bild und Ton bewundern, da ihre Session gefilmt wurde und jetzt bei Hobnox zur Verfuegung steht. Dritter im Bunde: Stefan Niggemeier, der ein wenig von seinem “eigenen Rechtsstreit” berichtet. Film ab:
Bleibt mir noch kurz darauf hinzuweisen, dass es mit der angekuendigten Artikelserie zum Thema – siehe hier – nun bald losgehen wird.
Warum ein “Blog-to-Ebook” Plugin so wertvoll wäre
Wenn zu erklären versucht wird, was ein Blog ist, dann bemüht man in Deutschland fast unweigerlich das Bild des “virtuellen Tagebuches”: in einem Blog würden persönliche Beiträge online niedergeschrieben, und sie erschienen dann auf einer Webseite chronologisch sortiert. So kurz gegriffen und unzureichend der Vergleich mit Tagebüchern auch ist – tatsächlich ist Blogsoftware schlicht ein vielseitiges Content Management System, entsprechend vielfältig ist die Bloglandschaft -, so zutreffend ist doch eines: Die Beiträge auf Blogs sind in aller Regel chronologisch sortiert. Und damit sind Blogbeiträge von vornherein mit einer überaus kurzen Halbwertzeit versehen: was durch neuere Beiträge von der Startseite eines Blogs verdrängt wurde, das wird regelmäßig kaum noch wahrgenommen.
Das ist ein unbefriedigender Zustand. Auf vielen Blogs kommt es nämlich auf eine Tagesaktualität gar nicht an. Offensichtlich ist das zum Beispiel in der “blogosphärischen Entertainment-Sparte”: Beetlebums Cartoons sind genauso wie die Beiträge des bloggenden Polizisten “Steel” auch dann unterhaltsam, wenn sie bereits vor Wochen oder Monaten veröffentlicht wurden. Auch (und insbesondere) in den Archiven von Fach- und Special-Interest-Blogs schlummern in den Archiven unzählige ältere und weniger beachtete, aber nichtsdestotrotz nicht weniger lesenswerte Artikel. Solange diese aber nicht in prominenter Weise beworben werden, schlafen sie meist weiter ihren Dornröschenschlaf.
Das ist aber auch ein unbefriedigender Zustand, der sich verbessern ließe. Wenn es beispielsweise eine unkomplizierte Möglichkeit gäbe, aus dem eigenen Blog ein ansehnliches Ebook im PDF-Format zusammenzustellen. Dann nämlich ließe sich ein ganzes Blog oder auch beliebige Auszüge davon zum Download anbieten. Dadurch, dass das Blog quasi offline verfügbar wäre, würden auch die älteren Beiträge noch einmal mehr Aufmerksamkeit erfahren können. Weitere große Vorteile: mit einem Ebook im PDF-Format lassen sich mit großer Sicherheit nicht nur Leser in anderen Situationen als die typischen Blogleser erreichen – wenn sie nämlich nicht online sind -, sondern auch Leser mit anderen Lesegewohnheiten.
Das Ganze ließe sich in Form eines Plugins ermöglichen, das auf dem Blog aufgesetzt wird und einen Blogbetreiber in die Lage versetzt, sich auf Basis seiner Blogbeiträge – und eventuell auch der dazu abgegebenen Kommentare – sein eigenes Ebook einfach zusammenzuklicken.
Einige wichtige Features eines solchen Plugins wären:
-
Freie Auswahl der Beiträge
Nicht jeder Beitrag eignet sich unbedingt für ein Ebook – wichtig wäre deshalb, dass nicht automatisch alle Beiträge übernommen werden, sondern sich die Beiträge zusammenstellen lassen. Hierdurch auch möglich: Jahrbücher oder Ebooks nur zu speziellen Themen.
Neue Sortierung der Beiträge
Die gleiche chronologische Reihenfolge der Beiträge wie auf dem Blog macht macht in einem Ebook vielleicht nicht unbedingt Sinn – daher sollte die Sortierung der Beiträge beliebig gestaltet werden können.
Übernahme ausgewählter Kommentare
Es wäre reizvoll, auch Kommentare in das Ebook übernehmen zu können. Technisch dürfte dies ohne große Schwierigkeiten machbar sein – praktisch müssten die Blogbetreiber dann darauf achten, nicht eventuelle Urheberrechte der Kommentatoren zu verletzen.
Möglichkeit zur Ergänzung
Neue Texte sollten in das Ebook eingebunden werden können, ohne dass sie zuvor auf dem Blog veröffentlicht worden müssen. So lassen sich Erläuterungen integrieren oder kann man sich mit seinen älteren Beiträgen im Ebook noch einmal auseinandersetzen.
Attraktives und flexibles Layout
Schließlich steht und fällt ein “Ebuch” wie jede andere Publikation auch mit dem Layout. Ein – oder mehrere – attraktive Grundlayouts sollte das Plugin bereithalten, und eventuell die Möglichkeit, das Layout auch selbst noch weiter anzupassen.
Freie Ebooks im PDF-Format können eine überaus große “Auflage” erreichen, sprich: eine hohe Anzahl von Downloads – eines von vielen möglichen Beispielen ist in dieser Hinsicht Prof. Hoerens Buch zum Internet-Recht, das inzwischen über 100.000mal heruntergeladen worden ist. Ein “Blog-to-Ebook” Plugin könnte zum Katalysator für die Reichweite vieler Blogautoren werden – und vielleicht auch den Medienbruch zwischen Online- und Offlinewelt ein kleines Stück weiter überbrücken. Ich bin gespannt, ob es ein solches Plugin geben wird.
Lawblogs und die Irrelevanz von Relevanzlisten
Seit Oktober 2007 ermöglicht Google es herauszufinden, wie viele Leser den RSS-Feed eines Blogs über einen Dienst von Google abonniert haben. Seitdem erstelle ich einmal im Quartal einen Überblick über die via den Google Reader meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds – bisher im Oktober 2007, im Februar 2008 und schließlich und aktuell im Mai 2008.
Diese Liste ist verschiedentlich als “Ranking” bezeichnet worden – also als “Rangliste der deutschsprachigen Jurablogs”. Den Begriff des “Rankings” habe ich selbst allerdings vermieden, und dies sehr bewußt. Es gibt an verschiedenen Orten bereits Versuche, Ranglisten für die deutsche “Blawgosphäre” aufzustellen – so beispielsweise bei Wikio und bei Jurablogs.de. Meiner Meinung nach funktionieren solche Rankings – im Sinne einer umfassenden hierarchischen Einordnung der Lawblogs – nicht.
Das hängt beispielsweise damit zusammen, dass auch bei “Blawgern” die Motive für das Bloggen überaus unterschiedlich sein können und sind – von der reinen Freude am Publizieren über Marketingabsichten bis hin zur Suche nach rechtswissenschaftlichem Austausch. Und damit sind nur einige der offensichtlichen Motive genannt.
Selbst wenn man diese unterschiedlichen Motive einmal zurückstellen und stark vereinfachend nach den “bedeutendsten” Lawblogs fragen würde (wobei sich auch hier schon wieder die Frage nach dem “in welcher Weise bedeutend” stellen würde), dann wäre es nicht wesentlich einfacher, ein “Ranking” zu erstellen. Denn die Faktoren, die darüber entscheiden, wie “bedeutend” ein Lawblog ist, stehen in keiner Weise fest. Die Reichweite eines Blogs mag ein nicht unerheblicher Aspekt sein, und deshalb ist ein Überblick über die Anzahl der Feedabonnenten – einer der wenigen Werte, die sich mit Einschränkungen auch von außen ermitteln lassen – sicherlich von gewissem Interesse. Die absolute Reichweite eines Blogs ist jedoch dort absolut irrelevant, wo es zum Beispiel um ein Spezielthema geht, das nur wenige interessiert, und vielleicht noch weniger Personen überhaupt betrifft. Ein Blawg, das hier tatsächlich etwas zu bewegen vermag, als unbedeutender als ein reichweitenstärkeres, aber beispielsweise bloß unterhaltsames Blawg einzustufen – das hieße, Äpfel mit Birnen (oder Kieselsteinen) zu vergleichen.
Diesen Schwierigkeiten steht aber nicht nur derjenige gegenüber, der die Blawgosphäre vermessen will. Insofern spiegelt die Blawgosphäre im Kleinen die größere “Blogosphäre” wider. Ein Begriff, mit dem häufig unter einen Hut gebracht werden soll, was sich nicht unter einen Hut bringen lässt – auch wenn die Blogosphäre nicht selten als ein in sich geschlossenes System gesehen wird.
Die meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds im Mai 2008
Seit circa einem halben Jahr ermöglicht Google es herauszufinden, wie viele Leser den RSS-Feed eines Blogs über einen Dienst von Google abonniert haben. Nach meinen Übersichten aus dem Oktober 2007 und dem Februar 2008 zu den in den vergangenen beiden Quartalen meistabonnierten Lawblog-Feeds ist es nun Zeit für eine aktualisierte Übersicht über die reichweitenstärksten deutschen Lawblog-Feeds.
