Monthly Archive for Mai, 2008

Rechtsanwaelte auf Twitter - auf dem Weg zum “Twitlaw”?

Vorbemerkung: Siehe zum Thema “Rechtsanwälte auf Twitter” auch das Update Januar 2009.

Auch wenn Twitter vielleicht doch nicht “the next big thing” ist, sondern nur “the current big hype” - nach Unternehmen und Medien beginnt nun auch “die Anwaltschaft”, Twitter zu entdecken.

Zur Zeit sind mir einschliesslich meiner selbst sechs zehn deutsche Anwaelte - besser gesagt: fuenf neun Anwaelte und eine Anwaeltin - mit einem Account auf Twitter bekannt:

<humor>Und wo sich Anwaelte tummeln, da ist es gefaehrlich.</humor> Was bietet sich da mehr an, als einmal eine kleine Einleitung zum “Twitter-Recht” zu schreiben? Genau, nichts. Und deswegen wird es diese kleine Einfuehrung in der kommenden Woche an dieser Stelle geben - “Twittern & Recht: das komplette Twitlaw in 10 mal 140 Zeichen”. Stay tweeted.

Hinweis: Sollten Sie sich fragen, was Twitter ueberhaupt ist - dann finden Sie wie so haeufig bei Wikipiedia eine Antwort auf Ihre Frage, siehe hier.

Video: Bloglaw reloaded

Auf der diesjaehrigen re:publica-Konferenz hatte nicht nur ich das Vergnuegen, eine Session zum Thema “Bloggen und Recht” anbieten zu koennen, sondern auch die Berliner Berufskollegen Thorsten Feldmann und Till Jaeger. Und derweil ich mit Blick auf meinen eigenen Vortrag hier lediglich mit “Standbildern” in Form meiner Vortragsfolien dienen kann - siehe hier - lassen sich die Kollegen Feldmann und Jaeger in Bild und Ton bewundern, da ihre Session gefilmt wurde und jetzt bei Hobnox zur Verfuegung steht. Dritter im Bunde: Stefan Niggemeier, der ein wenig von seinem “eigenen Rechtsstreit” berichtet. Film ab:

Bleibt mir noch kurz darauf hinzuweisen, dass es mit der angekuendigten Artikelserie zum Thema - siehe hier - nun bald losgehen wird.

Warum ein “Blog-to-Ebook” Plugin so wertvoll wäre

Wenn zu erklären versucht wird, was ein Blog ist, dann bemüht man in Deutschland fast unweigerlich das Bild des “virtuellen Tagebuches”: in einem Blog würden persönliche Beiträge online niedergeschrieben, und sie erschienen dann auf einer Webseite chronologisch sortiert. So kurz gegriffen und unzureichend der Vergleich mit Tagebüchern auch ist - tatsächlich ist Blogsoftware schlicht ein vielseitiges Content Management System, entsprechend vielfältig ist die Bloglandschaft -, so zutreffend ist doch eines: Die Beiträge auf Blogs sind in aller Regel chronologisch sortiert. Und damit sind Blogbeiträge von vornherein mit einer überaus kurzen Halbwertzeit versehen: was durch neuere Beiträge von der Startseite eines Blogs verdrängt wurde, das wird regelmäßig kaum noch wahrgenommen.

Das ist ein unbefriedigender Zustand. Auf vielen Blogs kommt es nämlich auf eine Tagesaktualität gar nicht an. Offensichtlich ist das zum Beispiel in der “blogosphärischen Entertainment-Sparte”: Beetlebums Cartoons sind genauso wie die Beiträge des bloggenden Polizisten “Steel” auch dann unterhaltsam, wenn sie bereits vor Wochen oder Monaten veröffentlicht wurden. Auch (und insbesondere) in den Archiven von Fach- und Special-Interest-Blogs schlummern in den Archiven unzählige ältere und weniger beachtete, aber nichtsdestotrotz nicht weniger lesenswerte Artikel. Solange diese aber nicht in prominenter Weise beworben werden, schlafen sie meist weiter ihren Dornröschenschlaf.

Das ist aber auch ein unbefriedigender Zustand, der sich verbessern ließe. Wenn es beispielsweise eine unkomplizierte Möglichkeit gäbe, aus dem eigenen Blog ein ansehnliches Ebook im PDF-Format zusammenzustellen. Dann nämlich ließe sich ein ganzes Blog oder auch beliebige Auszüge davon zum Download anbieten. Dadurch, dass das Blog quasi offline verfügbar wäre, würden auch die älteren Beiträge noch einmal mehr Aufmerksamkeit erfahren können. Weitere große Vorteile: mit einem Ebook im PDF-Format lassen sich mit großer Sicherheit nicht nur Leser in anderen Situationen als die typischen Blogleser erreichen - wenn sie nämlich nicht online sind -, sondern auch Leser mit anderen Lesegewohnheiten.

Das Ganze ließe sich in Form eines Plugins ermöglichen, das auf dem Blog aufgesetzt wird und einen Blogbetreiber in die Lage versetzt, sich auf Basis seiner Blogbeiträge - und eventuell auch der dazu abgegebenen Kommentare - sein eigenes Ebook einfach zusammenzuklicken.

Einige wichtige Features eines solchen Plugins wären:

    Freie Auswahl der Beiträge
    Nicht jeder Beitrag eignet sich unbedingt für ein Ebook - wichtig wäre deshalb, dass nicht automatisch alle Beiträge übernommen werden, sondern sich die Beiträge zusammenstellen lassen. Hierdurch auch möglich: Jahrbücher oder Ebooks nur zu speziellen Themen.

    Neue Sortierung der Beiträge
    Die gleiche chronologische Reihenfolge der Beiträge wie auf dem Blog macht macht in einem Ebook vielleicht nicht unbedingt Sinn - daher sollte die Sortierung der Beiträge beliebig gestaltet werden können.

    Übernahme ausgewählter Kommentare
    Es wäre reizvoll, auch Kommentare in das Ebook übernehmen zu können. Technisch dürfte dies ohne große Schwierigkeiten machbar sein - praktisch müssten die Blogbetreiber dann darauf achten, nicht eventuelle Urheberrechte der Kommentatoren zu verletzen.

    Möglichkeit zur Ergänzung
    Neue Texte sollten in das Ebook eingebunden werden können, ohne dass sie zuvor auf dem Blog veröffentlicht worden müssen. So lassen sich Erläuterungen integrieren oder kann man sich mit seinen älteren Beiträgen im Ebook noch einmal auseinandersetzen.

    Attraktives und flexibles Layout
    Schließlich steht und fällt ein “Ebuch” wie jede andere Publikation auch mit dem Layout. Ein - oder mehrere - attraktive Grundlayouts sollte das Plugin bereithalten, und eventuell die Möglichkeit, das Layout auch selbst noch weiter anzupassen.

Freie Ebooks im PDF-Format können eine überaus große “Auflage” erreichen, sprich: eine hohe Anzahl von Downloads - eines von vielen möglichen Beispielen ist in dieser Hinsicht Prof. Hoerens Buch zum Internet-Recht, das inzwischen über 100.000mal heruntergeladen worden ist. Ein “Blog-to-Ebook” Plugin könnte zum Katalysator für die Reichweite vieler Blogautoren werden - und vielleicht auch den Medienbruch zwischen Online- und Offlinewelt ein kleines Stück weiter überbrücken. Ich bin gespannt, ob es ein solches Plugin geben wird.

Lawblogs und die Irrelevanz von Relevanzlisten

Seit Oktober 2007 ermöglicht Google es herauszufinden, wie viele Leser den RSS-Feed eines Blogs über einen Dienst von Google abonniert haben. Seitdem erstelle ich einmal im Quartal einen Überblick über die via den Google Reader meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds - bisher im Oktober 2007, im Februar 2008 und schließlich und aktuell im Mai 2008.

Diese Liste ist verschiedentlich als “Ranking” bezeichnet worden - also als “Rangliste der deutschsprachigen Jurablogs”. Den Begriff des “Rankings” habe ich selbst allerdings vermieden, und dies sehr bewußt. Es gibt an verschiedenen Orten bereits Versuche, Ranglisten für die deutsche “Blawgosphäre” aufzustellen - so beispielsweise bei Wikio und bei Jurablogs.de. Meiner Meinung nach funktionieren solche Rankings - im Sinne einer umfassenden hierarchischen Einordnung der Lawblogs - nicht.

Das hängt beispielsweise damit zusammen, dass auch bei “Blawgern” die Motive für das Bloggen überaus unterschiedlich sein können und sind - von der reinen Freude am Publizieren über Marketingabsichten bis hin zur Suche nach rechtswissenschaftlichem Austausch. Und damit sind nur einige der offensichtlichen Motive genannt.

Selbst wenn man diese unterschiedlichen Motive einmal zurückstellen und stark vereinfachend nach den “bedeutendsten” Lawblogs fragen würde (wobei sich auch hier schon wieder die Frage nach dem “in welcher Weise bedeutend” stellen würde), dann wäre es nicht wesentlich einfacher, ein “Ranking” zu erstellen. Denn die Faktoren, die darüber entscheiden, wie “bedeutend” ein Lawblog ist, stehen in keiner Weise fest. Die Reichweite eines Blogs mag ein nicht unerheblicher Aspekt sein, und deshalb ist ein Überblick über die Anzahl der Feedabonnenten - einer der wenigen Werte, die sich mit Einschränkungen auch von außen ermitteln lassen - sicherlich von gewissem Interesse. Die absolute Reichweite eines Blogs ist jedoch dort absolut irrelevant, wo es zum Beispiel um ein Spezielthema geht, das nur wenige interessiert, und vielleicht noch weniger Personen überhaupt betrifft. Ein Blawg, das hier tatsächlich etwas zu bewegen vermag, als unbedeutender als ein reichweitenstärkeres, aber beispielsweise bloß unterhaltsames Blawg einzustufen - das hieße, Äpfel mit Birnen (oder Kieselsteinen) zu vergleichen.

Diesen Schwierigkeiten steht aber nicht nur derjenige gegenüber, der die Blawgosphäre vermessen will. Insofern spiegelt die Blawgosphäre im Kleinen die größere “Blogosphäre” wider. Ein Begriff, mit dem häufig unter einen Hut gebracht werden soll, was sich nicht unter einen Hut bringen lässt - auch wenn die Blogosphäre nicht selten als ein in sich geschlossenes System gesehen wird.

“Reales Recht für reale Welten” am 28. Mai in Berlin

Die Friedrich-Ebert-Stiftung und das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung greifen das Thema “Metaversen und Recht” wieder auf und laden am 28. Mai in Berlin zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel “Reales Recht für reale Welten”.

Vor allem soll es in der Diskussion um “die Chancen und Risiken nationalstaatlicher Interventionen” in Metaversen gehen, also die “Inworld Regulation” durch den “eigentlichen, echten Gesetzgeber”. Ein interessanter Ansatzpunkt, denn immer noch wird häufig verkannt, dass Metaversen als “künstliche Welten” sich in dieser Hinsicht rechtlich nicht vom ganz normalen Internet unterscheiden, und dass ein Plattformanbieter auch hier nicht über den nationalstaatlichen Gesetzgebern steht.

Die Diskussionsrunde ist hochkarätig besetzt, auf dem Podium sitzen Prof. Richard Bartle (Co-Autor des ersten Multi-User-Dungeon), Dorothee Belz (Director Law & Corporate Affairs Microsoft Deutschland), Monika Griefahn (MdB und Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Dr. Andreas Lober (Rechtsanwalt) sowie Prof. Dr. Viktor Mayer-Schönberger (Harvard University).

Der Flyer und das Anmeldeformular können hier heruntergeladen werden (PDF).

via

Die meistabonnierten deutschen Lawblog-Feeds im Mai 2008

Seit circa einem halben Jahr ermöglicht Google es herauszufinden, wie viele Leser den RSS-Feed eines Blogs über einen Dienst von Google abonniert haben. Nach meinen Übersichten aus dem Oktober 2007 und dem Februar 2008 zu den in den vergangenen beiden Quartalen meistabonnierten Lawblog-Feeds ist es nun Zeit für eine aktualisierte Übersicht über die reichweitenstärksten deutschen Lawblog-Feeds.

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Der Showdown - IT-Industrie vs. Musik-Industrie?

Anfang Februar hatte ich bereits einmal auf das französische “Sarkozy Agreement hingewiesen und auch darauf, dass uns eine Diskussion über das Abschalten der Internet-Zugänge für Filesharer wohl auch in Deutschland bevorsteht. In Frankreich (wie übrigens auch in Großbritannien, Japan und Australien) geht die Tendenz dahin, die Internetprovider bei der Bekämpfung der Internetpiraterie stärker in die Verantwortung zu nehmen, indem sie gehalten werden, die Internet-Zugänge von “Piraten” zu kappen.

Nun ist diese Diskussion tatsächlich in Deutschland angekommen, und sie wird in besonderer Form an besonderer Stelle geführt: Prof. Dr. Hoeren, einer der bekanntesten deutschen IT-Rechtler, hat sich in deutlichsten Worten auf dem Beck-Blog gegen den offenen Brief gewandt, der auf Initiative vom Bundesverband der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Merkel ging (der Brief ist hier als PDF abrufbar). O-Ton Prof. Hoeren: “Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll.

Dies wiederum hat Stefan Michalk, den Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, dazu gebracht, ebenfalls auf dem Beck-Blog in den Ring zu steigen und Prof. Hoeren in den Kommentaren zu antworten: “worüber ich mich ärgere: undifferenzierte Kommentare von “Experten”, denen jeder tiefere Einblick in die Zusammenhänge der Kulturwirtschaft zu fehlen scheint und die dazu noch Künstlern, Autoren und Filmemacher jegliche eigene Meinung absprichen und diese als “Haussklaven” diffamieren“. Mittlerweile ist die - auch durch weitere Teilnehmer geführte - Diskussion bei 72 Wortmeldungen angelangt, und es dürfte noch lange nicht Schluß sein.

Neben der besonderen - sagen wir - “Offenheit” der Diskutierenden ist diese Auseinandersetzung auch aus weiteren Gründen überaus bemerkenswert. Nicht nur wird hier eine der Kernfragen diskutiert - nämlich die Frage nach der Verantwortung der Zugangsprovider für rechtsverletzende Vorgänge -, die die Internet-Branche in den kommenden Monaten und vermutlich Jahren beschäftigen wird. Sondern auch diskutieren hier profilierte Meinungsführer beider Seiten, und zwar nicht mittels einzelner Stellungnahmen in der Presse, über vergleichsweise reichweitenschwache Fachpublikationen oder gar in “Hinterzimmern”, sondern in unmittelbarer Konfrontation, nachverfolgbar für jedermann mit Internetzugang. Zugleich ist das Beck-Blog nicht “irgendein” Forum: diese Bühne wird bereitet von einem der bedeutendsten deutschen juristischen Fachverlage, dem C. H. Beck Verlag.

Das Beck-Blog bietet die Möglichkeit, die Kommentare einzelner Artikel zu abonnieren. Insbesondere bei diesem Beitrag könnte sich das lohnen.

Podknast - Podcast aus dem Knast

Podknast” heißt ein neuer Podcast - ein Podcast aus dem Knast. Im Podknast kommen Arrestanten der Jugendarrestanstalt Düsseldorf zu Wort, abgerundet wird das Ganze durch Hintergrundinformationen zu Jugendstrafrecht und Jugendarrest.

Die ersten Reaktionen auf das Projekt sind zum Teil noch kritisch (dabei aber durchaus, wie bspw. hier oder hier, freundlich). Rechtsanwalt Marc Quandel, der das Projekt berät, hat auf dieses erste Feedback bereits reagiert - und dabei gleich auch Einblicke in das Konzept gegeben (siehe hier).