Monthly Archive for April, 2008

Kurz notiert #6

Online No-Go Areas
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der Dachverband der deutschen Verbraucherschützer, führt eine Liste über die von ihm gegen die Betreiber von “Internet-Kostenfallen” angestrengten Verfahren. Auf 14 Seiten (PDF).

Ordnungsrecht im Internet - Ordnung im Internet?
Simon Möller von Telemedicus hat mit Thorsten Ricke von der Universität Münster ein Gespräch zum Ordnungsrecht im Internet geführt. Herausgekommen ist eine schöne Schilderung, wo einige der Herausforderungen (und Chancen) liegen, wenn der Staat für “Ordnung im Internet” sorgen will.

Zur Kommentarkultur
Ein Evergreen in der Diskussion um das Bloggen: brauchen Blogs Kommentare? Herr Paulsen hat einige interessante Texte zusammengestellt. Und “Above the law” stellt passenderweise aus gegebenem Anlaß den rechtlichen Bezug her: “Should anonymous commenting be a crime?” (sehr lesenswert)

Datenschutz in Social Networks
Der so genannte “Düsseldorfer Kreis“, das Koordinierungsgremium der obersten deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hat sich vor kurzem in einem Beschluss mit dem Datenschutz in Social Networks auseinandergesetzt (hier als PDF erhältlich). Berufskollege Stephan Hansen-Oest wiederum hat sich mit diesem Beschluss auseinandergesetzt - beides lesenswert.

Datenschutzbeauftragte schießen sich auf Bewertungsplattformen ein

Jetzt wird es spannend: nachdem die Betreiber von Spickmich.de, einer Bewertungsplattform für Lehrer, sich juristisch bislang vor allem mit Lehrern auseinanderzusetzen hatten, geht gegen die in Berlin ansässigen Betreiber von MeinProf, einer Bewertungsplattform für Hochschuldozenten, nun der Datenschutzbeauftragte von Berlin vor (genauer gesagt: die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich des Bundeslandes Berlin) - der Datenschutzbeauftrage hat einen Bußgeldbescheid erlassen.

Streitpunkt ist, ob die öffentlich einsehbare Bewertung von Personen im Internet datenschutzrechtlich zulässig ist. Nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten ist sie das nicht, zumindest nicht in der bisher von MeinProf organisierten Weise. Der Datenschutzbeauftragte fordert, so MeinProf in einer (online noch nicht verfügbaren) Pressemeldung, dass die Bewertungen nur für Studierende einsehbar sein sollen, die die Veranstaltungen der bewerteten Dozenten nachweislich auch selbst besucht haben. Zusätzlich sollten alle bisher bewerteten Dozenten hierüber jetzt nachträglich informiert werden, bei neuen Bewertungen solle in Zukunft eine postalische Benachrichtigung an die Bewerteten erfolgen.

Die Betreiber von MeinProf verwehren sich gegen diese Forderungen und haben angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Auch Spickmich.de war schon ins Fadenkreuz der Datenschützer geraten, ohne dass jedoch bislang rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Lehrerbewertungsplattform unternommen worden wären. Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich hatte Spickmich im Januar dieses Jahres massiv kritisiert, konnte jedoch mangels örtlicher Zuständigkeit keine Maßnahmen ergreifen.

Die neuen Entwicklungen in Berlin sind gleich aus mehreren Gründen hochinteressant. Zum einen werden Bewertungsplattformen im Internet immer populärer - entsprechend drängender wird die Frage, wie es mit ihrer rechtlichen Zulässigkeit aussieht. Dem Berliner Verfahren könnte nun die Wirkung eines Musterverfahrens zukommen, das entsprechend auch von großer Bedeutung für die Betreiber anderer Bewertungsplattformen ist. Und schließlich ergehen bislang immer noch vergleichsweise wenige Gerichtsentscheidungen zu datenschutzrechtlichen Fragen - obwohl die Frage nach dem “richtigen” Umgang mit persönlichen Daten eine Kernfrage gerade des immer noch so aktuellen “Web 2.0″ ist.

Leseempfehlung: “Urheberrecht im Alltag”

Die Macher von iRights.info, einem - sehr zu empfehlenden - Informationsportal zum Urheberrecht in der digitalen Welt, haben zusammen mit der Bundeszentrale für politische Bildung nun auch “offline” unter dem Titel “Urheberrecht im Alltag” ein gedrucktes Buch zum Thema herausgebracht.


Urheberrecht im Alltag - Irights Buch

Im Geleitwort schreibt Prof. Dr. Thomas Dreier mit Blick auf die digitalen Medien und das, was technisch möglich ist:

    Aber ist das alles legal? Was darf man und was darf man nicht? Vor allem, wenn etwas durch das Urheberrecht verboten ist, warum ist das so? Und wenn ich etwas Kreatives geschaffen habe, welche Rechte stehen mir dann zu?

    All diese Fragen beantwortet das Urheberrecht.

Doch das Urheberrecht gibt gerade für Laien, und selbst für Juristen nicht immer klare Antworten. An dieser Stelle setzt “Urheberrecht im Alltag” an: Das Buch von den Autoren von iRights.info - übrigens 2006 mit dem Grimme Online Award und 2008 mit dem Klicksafe Preis für Sicherheit im Internet ausgezeichnet - birgt auf mehr als 350 Seiten verständliche und informative Antworten.

“Urheberecht im Alltag” kann für eine Schutzgebühr von 2 Euro hier bestellt werden. Lesempfehlung.

Spickmich gewinnt erneut - Erfolg auch vor dem Landgericht Duisburg

Nach dem Erfolg im Verfahren gegen eine Gymnasiallehrerin vor dem Landgericht Köln haben die Betreiber des Schülerportals Spickmich nun auch die Klage einer Realschullehrerin vor dem Landgericht Duisburg abwehren können.

Am 12. März hatte das Landgericht in Duisburg die Klage zunächst verhandelt, heute wurde das Urteil verkündet: wie sich in der Verhandlung schon abzeichnete, sieht auch das Duisburger Landgericht die Bewertungsplattform, auf der Schüler ihre Lehrer benoten können, nicht als unzulässig an. Ruhe wird bei Spickmich aufgrund dieses Urteils nun allerdings nicht eintreten: zumindest die in Köln unterlegene Lehrerin hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen und wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Wie schon in Köln war auch in Duisburg beispielsweise zu diskutieren, ob Bewertungen auf Spickmich Lehrer in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen, und ob die Veröffentlichung von Lehrerdaten auf Spickmich gegen Datenschutzrecht verstößt. Die ausführliche Duisburger Urteilsbegründung ist derzeit noch nicht veröffentlicht, die Ausführungen des Kölner Gerichts sind beispielsweise hier und hier erläutert.

Bundesrechtsanwaltskammer pro Anwaltsranking?

Die aktuelle Ausgabe des von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen BRAK Magazins beschäftigt sich mit dem Thema der Bewertung von Anwälten durch ihre Mandanten im Internet. Brauchen wir ein “Spickmich für Rechtsanwälte”? Das BRAK Magazin kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis.

BRAK Magazin zum Anwaltsranking

Bewertungsplattformen wie Spickmich (Lehrer), MeinProf (Hochschuldozenten) und DocInsider (Ärzte) haben in letzter Zeit für viel Aufsehen gesorgt - und nicht zuletzt auch schon mehrfach Anwälte und Richter beschäftigt. Manche, wie beispielsweise der Deutsche Philologenverband, sehen bei solchen Bewertungsplattformen die Gefahr einer Einladung zur Schmähkritik und zur Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bewerteten. Andere wiederum sehen hier die Chance für eine neue Feedbackkultur und für wichtige Orientierungshilfen.

Transparenz für einen intransparenten Rechtsmarkt?

Die Idee, durch öffentliche Bewertungen im Internet für mehr Transparenz zu sorgen, ist nicht neu. Schon im Jahr 2000 gingen beispielsweise die Firmen Ciao und Dooyoo mit ihren Plattformen für Produktbewertungen online. Kunden sollten so von den Erfahrungen anderer Kunden profitieren können, und mittlerweile ist diese Art der Feedbackkultur längst auch auf anderen Webseiten wie beispielsweise denen von Amazon oder guenstiger.de angekommen (wie allerdings auch damit einhergehende Probleme wie das der so genannten “Fake-Bewertungen”).

Aber könnten dann nicht auch Mandanten von den Erfahrungen anderer Mandanten profitieren? Einen Bedarf für Orientierungshilfen gibt es durchaus: Der Rechtsmarkt ist für viele “Kunden” - also für die Mandanten - nur schwer zu durchschauen, da es ihnen als Laien nicht leicht fällt, die Qualität der Dienste eines Anwalts zu beurteilen. Zumal auch hier gilt, dass man meist “erst hinterher schlauer ist”.

Diese Ausgangslage könnte, so das BRAK Magazin, aber auch zu unangemessenen Bewertungen führen: kann ein Mandant “als rechtlicher Laie überhaupt die Qualität der Leistung seines Anwalts beurteilen“? Ein Anwalt, der einen Prozeß verliert, ist deshalb nicht automatisch ein schlechter Anwalt - auch, wenn dies sicher nicht selten das Gefühl eines Mandanten sein wird, der einen Prozeß verloren hat.

“Ranking hilfreich”

Beachtenswert ist, dass (gerade) das BRAK Magazin am Ende dann doch zu einem deutlich positiven Urteil über mögliche Bewertungsplattformen für Anwälte kommt:

    Unabhängig von der fachlichen Qualifikation können die Mandanten aber sehr wohl beurteilen, wie sich ihr Anwalt um sie gekümmert hat, ob er für sie gut erreichbar war und ihnen zugehört hat. Kriterien wie die schnelle Erreichbarkeit oder die Möglichkeit zum sofortigen Gespräch haben nach der Soldan-Untersuchung für viele Menschen eine hohe Priorität bei der Entscheidung für einen Anwalt. Insofern wäre ein Ranking, das persönliche Erfahrungen der Klienten abbildet, bei der Suche nach dem richtigen Anwalt doch hilfreich.

Diese Äußerung ist keine offizielle Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer - aber in dieser Form dennoch bemerkenswert.

Der Betrieb einer Bewertungsplattform ist allerdings selbst dann noch bei weitem nicht ohne rechtliches Risiko, wenn man die Bewertungen auf die im Artikel angesprochenen Merkmale (Erreichbarkeit, Umgang) beschränkt. Durch eine vorausschauende Konzeption der Plattform und besondere Sorgfalt im laufenden Betrieb lassen sich rechtliche Risiken aber zumindest verringen. Obwohl Spickmich bislang vor Gericht nicht unterlegen ist, sollte man sich dabei allerdings keinesfalls zu sehr an dieser Plattform orientieren: “Klagmich” könnte missverstanden werden.

(Das BRAK Magazin steht übrigens hier im PDF-Format zum Download bereit.)

Links #5

Blogs der “großen Law Firms”
Jurabilis weist auf eine “interessante Analyse der Blawgs der AmLaw 200-Sozietäten” hin und vergleicht die Szene in den USA kurz mit der hiesigen “Blawgosphäre” - passenderweise sehr kurz.

Verfassungsrichter im Videointerview
Acht von neun Verfassungsrichtern im Videointerview zur juristischen Stilkunde - allerdings keine deutschen, sondern US-amerikanische Verfassungsrichter.

“Die öffentliche Hinrichtung der Gegenpartei versprechen”
Die Anwaltskammer Eupen hat ein eine “Gebrauchsanleitung für Rechtsanwälte” veröffentlicht - ein bemerkenswertes Dokument (das zum Ende hin immer bemerkenswerter wird).

“Nicht im Ernst, oder?”
Juristen - und so auch Richtern - lässt sich mitunter ja durchaus vorwerfen, dass sie sich etwas deutlicher ausdrücken könnten. Richter William R. Wilson, Jr. aus Arkansas kann man diesen Vorwurf allerdings wohl kaum machen.

Kurz notiert: neue Barcamp-Termine

Nach der re-publica ist vor den Barcamps - es gibt einige neue BarCamp-Termine, bei allen handelt es sich um “Special Interest” Veranstaltungen (sollte Sie sich fragen, was BarCamps eigentlich sind, dann finden Sie im Blog von Franz Patzig eine exzellente Erklärung):


BarCamp logos in the mix

>> SocialCamp Berlin: 14./15. Juni
Beim SocialCamp soll die Frage im Mittelpunkt stehen, “wie sich die Möglichkeiten des Internets (noch) besser nutzen lassen, um soziale Initiativen voranzubringen“. In Konzeption und Organisation der Veranstaltung sind mittlerweile Vertreter verschiedenster Initiativen und Charities eingebunden.

>> CastleCamp auf Burg Kaprun: 13./14. September 2008
Das CastleCamp ist, wie auch im Februar 2008 bereits das TourismusCamp Eichstädt, inhaltlich auf das Thema “Tourismus” ausgerichtet. Der Veranstaltungsort, die österreichische Burg Kaprun, dürfte ein passendes Ambiente bieten.

>>CommunityCamp Berlin: 1./2. November 2008
Dr. Kai-Uwe Hellmann von der TU Berlin, Initiator der Veranstaltung, beschreibt seine Vorstellung vom SocialCamp wie folgt: “Gegenstand dieses Themencamps wären alle Fragen rund um das Verhältnis von Plattformbetreiber und sogenannten Online Communities, präziser: sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt meines Interesses stehen Aspekte wie Besucherbindung, Loyalität, Community-Affinität, Mitgliederaktivität, Zentrum/Peripherie-Verhältnis, Identifikationsgrade, Abwanderbereitschaft, Verlustängste, Community Building, Community-Management, Community Metrics & Messung, Corporate Blogs, Unternehmenskritik, Zensur.

Stefan Everz hat vor kurzem übrigens einen überaus lesenswerten Beitrag dazu veröffentlicht, wie man ein BarCamp organisiert. Und eine vollständige Liste aller für den deutschsprachigen Raum angekündigten BarCamps findet sich hier.

Bloggen & Recht - Vortragsfolien von der re:publica08

Auf der re:publica08 - die sich etwas verallgemeinernd auch als größte Bloggerkonferenz Deutschlands beschreiben liesse - habe ich erneut einen Workshop zum Thema “Bloggen & Recht” angeboten.

Hier auf dem Blog stelle ich gerne meine Vortragsfolien über die “Do’s und Don’ts beim Bloggen” zum Download zur Verfügung - ein Klick auf die Grafik öffnet ein PDF-Dokument in einem neuen Fenster.



Bloggen & Recht re:publica08

Wie immer gilt auch bei dieser Präsentation: die bloßen Folien reissen die Thematik eher an, als dass sie - für sich genommen und ohne begleitenden Vortrag - einen umfassenden inhaltlichen Einblick in die Materie geben würden. Aber für Abhilfe ist (hoffentlich) bald gesorgt: in Kürze wird auf diesem Blog nun tatsächlich die Artikelserie zum Thema “Bloggen & Recht” starten, wer sich darüber informieren will, was dort alles angesprochen wird, der kann sich ja bereits einmal das Inhaltsverzeichnis durchsehen.