Monthly Archive for März, 2008

Ikeahacker, reloaded

Die Geschichte des deutschen “Ikeahackers” Thomas Meyer ging vor einiger Zeit durch die Blogosphäre, aber auch durch die etablierten Medien: Meyer hatte www.ikeahacker.de registriert und dort Bauanleitungen für so genannte “Ikeahacks” präsentiert, also für individuelle Modifikationen von Ikea-Möbeln. Das schwedische Möbelhaus war damit jedoch - unter anderem wegen der Verwendung des Firmennamens in der Domain - nicht sonderlich glücklich, am Ende gab Meyer die Domain auf (mehr zur Vorgeschichte).

Nun hat Meyer IKEA wieder gehackt: auf seinem privaten Blog präsentiert er eine eigene Bauanleitung für einen überaus edlen Schreibtisch, der auf verschiedenen IKEA-Komponenten basiert - zu sehen hier.

Das eigentliche Corpus Delicti - die Domain www.ikeahacker.de - ist inzwischen auch wieder in Betrieb, segelt allerdings unter anderer Flagge: als IKEA die Adresse nach Meyers Aufgabe nicht für sich registrierte, übernahm die Firma Open Domain Limited die Domain und bot sie auf der Handelsplattform Sedo zum Kauf an. Jetzt ist die Adresse auf Philipp Klöckner registriert, der auch hinter Projekten wie DSDS-News steht (Zitat: “Größer als das Bildblog“). Klöckner setzt www.ikeahacker.de zur Weiterleitung auf eine eigene, suchmaschinenoptimierte und umfassendst mit Werbung versehene “Möbelseite” ein.

Fragt sich, ob IKEA nun so viel besser dasteht als zuvor. Beim Umgang mit “Domaingrabbern” bieten sich sicherlich unterschiedliche Strategien an - insbesondere, wenn es wie bei www.ikeahacker.de um Domains geht, die nicht wirklich zu den Kernadressen in der eigenen Kommunikationsstrategie zählen. Allerdings ziehen Domains wie www.ikeahacker.de, die bereits größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit genossen haben, regelmäßig auch später noch eine bestimmte Aufmerksamkeit auf sich. Eine Investition in Höhe von jährlich rund 10 Euro für die Registrierung ehemals “gegrabbter” Domains lohnt sich daher regelmäßig - insbesondere wenn man sich verdeutlicht, wie hoch der der Aufwand für das eigentliche Vorgehen gegen den ursprünglichen Domaingrabber gewesen ist.

Links #4

Sicherstellung des Wohlverhaltens
Wozu (Straf-)Gesetze, wenn es auch Schilder gibt?

Whereupon there is screaming
Und wozu Barbara Salesch, wenn offizielle Gerichtsprotokolle doch so viel unterhaltsamer sind?

Überblicke zu Fachbeiträgen über Metaversen & Recht
Um Metaversen wie Second Life scheint es nicht nur in den “Populärmedien”, sondern auch in juristischen Fachpublikationen stiller geworden zu sein. Hendrik Wieduwilt listet die bisher veröffentlichten deutschsprachigen Fachartikel auf, auf Terra Nova findet sich dazu passend eine ungleich längere Übersicht über in US-amerikanischen Law Journals erschienene Beiträge.

Free and uneasy
Jeffrey Deskovic war 16 Jahre wegen eines Mordes inhaftiert, den er nicht begangen hat - bis aufgrund neuer DNA Tests der wahre Täter ermittelt wurde. Die New York Times begleitete Jeffrey während seines ersten Jahres in Freiheit, und herausgekommen ist eine im meinen Augen besondere Dokumentation - übrigen auch wegen des Formats, das auf bemerkenswerte Weise Slideshow und Audio kombiniert.

“Ewige Synopsen”
Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs hat “ewige Synopsen” zu Urheberrechtsgesetz, Bürgerlichem Gesetzbuch und Grundgesetz erstellt, weitere Gesetze sollen folgen. Eine Übersicht über diese potentiell wertvollen Arbeitshilfen findet sich auf Lawgical.

Internationaler Überblick: Stand der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie

Die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung wird nicht nur in Deutschland kontrovers diskutiert, sondern auch in vielen anderen Ländern der Europäischen Union. Irland beispielsweise hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Richtlinie erhoben.

Deutschland ist eines der ersten Länder, die die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt haben, andere Mitgliedsstaaten der EU sind bei weitem noch nicht so weit - in einigen Staaten liegt zur Zeit noch nicht einmal ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Unsere Kanzlei Bird & Bird1 hat nun einen aktuellen Überblick über den Stand der Umsetzung der Richtlinie in den Ländern veröffentlicht, in denen wir Büros unterhalten - namentlich, neben Deutschland, Belgien, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Schweden und Spanien. Zum Überblick geht es hier entlang.

  1. Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. []

Warum Robert Basic - etwas - vorschnell küsst

Robert Basic hat sich vor einiger Zeit nach einem Gerichtsurteil zu einem Gefühlsausbruch hinreissen lassen: “Ich küsse den Boden des OLGs Koblenz, die die Klage eines Unternehmens abgewiesen haben, das in einem Forum kritisiert wurde“, schrieb er damals in seinem Blog. Was war geschehen? Ein Unternehmen war gegen den Betreiber eines Forums vorgegangen. Das Unternehmen hatte verlangt, dass bestimmte im Forum veröffentlichte Beiträge gelöscht werden sollten, weil es sich durch diese beleidigt und verleumdet sah. Ein Nutzer hatte im Forum bei einer Diskussion über das Unternehmen unter anderem gewarnt “Achtung Betrüger unterwegs!, L….GmbH“, und von dem “Betrüger vom L….” gesprochen. Die Koblenzer Richter wiesen das Unternehmen allerdings ab: der Forenbetreiber wurde nicht in der Haftung gesehen.

Eine neue Entscheidung pro Forenbetreiber

Falls Robert Basic sich damals tatsächlich zwecks Ehrerbietung auf den Weg nach Koblenz gemacht haben sollte, dann dürfte nun eine Fahrt nach Münster auf dem Programm stehen. Denn dort wurde erneut eine Klage gegen einen Forenbetreiber abgewiesen.

Grund für dieses neue Verfahren war eine Diskussion um Wasserbetten. Ein Nutzer eines Forums hatte über einen bestimmten Hersteller und seine Betten unter anderem geschrieben: “Wenn das Bett und der Service des Herstellers jedoch zweitklassig sind hat man gelitten, deshalb gilt für uns: Wasserbetten von [...] NIE WIEDER.

Hiergegen und gegen andere Einträge wandte sich der Hersteller der Betten: der Forenbetreiber solle es unterlassen, “(…) nicht erweislich wahre Tatsachen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, welche [den Hersteller] beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen könnten (…)“. Auch hier entschied das Gericht aber pro Forenbetreiber und contra Unternehmen: nachdem zunächst noch eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen worden war, wurde diese auf Widerspruch des Forenbetreibers hin später wieder aufgehoben (Volltext der Entscheidung des LG Münster (Az. 8 O 407/07) hier).

Aber: wesentliche Fragen bleiben weiter offen

Auf den ersten Blick scheinen diese beiden Entscheidungen aus Koblenz und Münster in deutlichem Kontrast zur “berühmten” Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts zu stehen, wo man Foren- und Blogbetreiber vergleichsweise gerne und umfassend für von Nutzern abgegebene (Diskussions-)Beiträge haften lässt. Eben diese potentielle Haftung für fremde Inhalte ist eine der, wenn nicht die größte Herausforderung für jedes Internetprojekt, das auf “User Generated Content” und damit auf nutzergenerierte Inhalte setzt - sei das jeweilige Projekt nun ein einfaches Blog oder Forum, oder sei es Ecommerce-Ikone eBay.

Sieht man jedoch einmal genauer hin, dann taugt weder das Koblenzer, noch das Münsteraner Urteil als Gegengewicht zur “Hamburger Linie”. Denn bei beiden Urteilen ging es im Kern nicht um die Frage, ob (und wenn ja, wann) ein Forenbetreiber für fremde rechtswidrige Inhalte haftet. Sondern in beiden Fällen haben die Gerichte schon verneint, dass die kritisierten Foreneinträge überhaupt rechtswidrig gewesen wären: beide Gerichte sahen die jeweiligen Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen an. Und wenn die Forenbeiträge als solche als unproblematisch eingestuft werden, dann erübrigt sich damit auch die Frage nach einer Haftung des Forenbetreibers.

Man könnte also sagen, Robert Basic küsst “den Boden der Gerichtsbarkeit” vielleicht noch etwas vorschnell. Aber mit Sicherheit wird es an Urteilen zur Frage nach der Haftung für fremde Inhalte (mittlerweile gerne auch “Forenhaftung” genannt) auch in Zukunft nicht mangeln - bleibt abzuwarten, welche Reaktion sich dann beobachten lässt.

Prof. Hoerens kostenloses eBook “Internetrecht” neu erschienen

Seit mehr als fünf Jahren gibt Prof. Dr. Hoeren, einer der profiliertesten deutschen Onlinerechtler, ein halbjährlich aktualisiertes eBook zum Thema “Internetrecht” heraus. Dieses eBook ist kostenlos erhältlich und laut Prof. Hoeren seit der ersten Ausgabe mehr als 100.000mal heruntergeladen worden.

Nun hat Prof. Hoeren turnusgemäß die zehnte Auflage veröffentlicht - das eBook, angewachsen auf einen Umfang von 587 Seiten, ist unverändert unentgeltlich verfügbar.

Die neue Fassung umfaßt u.a.

    - die Rechtsprechung des Jahres 2007 zum Internetrecht,

    - die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb,

    - ein neu strukturiertes Kapitel Domainrecht, sowie

    - Hinweise zum Internetstrafrecht/TK-Recht.

Das eBook kann hier heruntergeladen werden (PDF, 3 MB).

via Beck-Blog, einem juristischen Metablog, auf dem Prof. Hoeren mitunter übrigens auch selbst als Autor in Erscheinung tritt.

Lehrerbewertungen im Internet? Nicht in Frankreich.

Note2be.com” scheint in Frankreich gleich in mehrfacher Hinsicht das zu sein, was Spickmich in Deutschland ist: nämlich nicht nur ein Schülerportal, auf dem Schüler ihre Lehrer benoten können - sondern auch ein Schülerportal, das bei Lehrern und Lehrergewerkschaften nicht sonderlich gut ankommt und dessen Betreiber von diesen verklagt wurden.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Note2be und Spickmich: während Spickmich sich inzwischen mehrfach erfolgreich gegen prozessierende Lehrer zur Wehr setzen konnte, hat Note2be vor Gericht zumindest für den Moment den Kürzeren gezogen. Unter anderem weil der Dienst das Datenschutzrecht verletze untersagten französische Richter, Lehrer auf Note2be weiterhin namentlich zu nennen. Bei Note2be können, ähnlich wie bei Spickmich, Lehrer von Schülern in sechs Kategorien “benotet” werden - es ist offensichtlich, dass das Verbot einer namentlichen Nennung das Aus für die Seite bedeuten würde.

Bemerkenswert ist dabei auch, dass nicht nur Lehrer und Lehrergewerkschaften sich gegen die Seite gewandt hatten (rund 30 Lehrer beteiligten sich am Verfahren), sondern auch der französische Bildungsminister Xavier Darcos öffentlich Stellung gegen das Portal bezog.

Momentan bleibt abzuwarten, wie die Angelegenheit ausgehen wird - ob Note2be Rechtsmittel einlegt, wie in diesem Fall dann darauf entschieden wird, und ob noch weitere Gerichtsverfahren folgen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der - immer noch laufenden - Bestrebungen von Lehrern gegen Spickmich dürfte das Verfahren gegen Note2be in Frankreich auch in Deutschland mit Interesse verfolgt werden. Hier hatte sich zuletzt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in deutlichen Worten gegen Spickmich gewandt - was nicht verhindern konnte, dass das Kölner Landgericht aufs Neue nichts an dem Portal auszusetzen fand.

Bloggen & Recht - die Artikelserie

Wer bloggt, der lebt gefährlich. Das könnte zumindest denken, wer - in Blogs, aber auch in klassischen Medien - immer wieder von den Rechtsproblemen und -streitigkeiten liest, mit denen Blogger sich konfrontiert sehen. Und in der Tat bergen nicht nur das Online- und das Medienrecht einige Stolpersteine für diejenigen, die online publizieren.

Viele diese Stolpersteine lassen sich vermeiden - oder, bildlich gesprochen, umgehen -, wenn man mit dem Recht etwas besser vertraut ist. Von dieser Woche an werde ich daher in loser Reihenfolge eine Serie von Artikeln zum Thema “Bloggen & Recht” veröffentlichen, die über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bloggens informieren soll. In elf Kapiteln (die insgesamt wiederum aus einer noch deutlich größeren Anzahl einzelner Beiträge bestehen werden) wird es um Themen gehen wie beispielsweise “Was darf ich bloggen”, “Haftung für Kommentare”, “Impressum”, “Datenschutz” und “Presserecht” - und natürlich auch um das Thema “Abmahnungen”.

Das nachfolgende Kapitelverzeichnis gibt bereits einmal einen genaueren Überblick über die Themen der Artikelserie. Gleichzeitig dient es als laufend aktualisiertes Inhaltsverzeichnis: neue Artikel werde ich immer auch von hier aus verlinken.

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