Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufungen von FAZ und Süddeutscher Zeitung in den so genannten “Perlentaucher-Verfahren” zurückgewiesen.
Perlentaucher.de ist ein Kulturmagazin im Internet, das auf seiner Webseite unter anderem neu erschienene Bücher vorstellt und rezensiert. FAZ und Süddeutsche Zeitung stören sich daran, dass Perlentaucher.de nicht nur eigene Buchbesprechungen veröffentlicht, sondern daneben auch kurze, selbst angefertigte Zusammenfassungen (so genannte “Abstracts”) von Rezensionen online stellt, die zuvor bei FAZ und Süddeutscher erschienen sind. Zum Teil enthalten diese Abstracts, für die Perlentaucher.de einigen Internet-Buchhändlern das Recht zur Nutzung einräumt, auch einzelne Zitate und Passagen aus den Originalkritiken von FAZ und Süddeutscher.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist mit Spannung erwartet worden. Nach derzeitigem Stand der Dinge dürfte es allerdings auch weiter spannend bleiben: das letzte Wort scheint in der Angelegenheit noch nicht gesprochen.
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