Der Verlag C.H. Beck, einer der renommiertesten deutschen juristischen Fachverlage, baut ein eigenes juristisches Meta-Blog auf. Unter www.blog.beck.de haben bisher vier Fachautoren begonnen, zu Themen des Multimediarechts und des Strafrechts zu schreiben. Für die Sparte Informationsrecht zeichnet Prof. Dr. Hoeren verantwortlich, auch unter interessierten Nichtjuristen wegen seines kostenlosen Skripts zum Internetrecht weit bekannt.
Das Beck-Blog befindet sich derzeit noch in der Beta-Phase, und tatsächlich ist an einigen Ecken und Kanten noch zu feilen (so zerreisst es beispielsweise das Layout bei der Darstellung im Firefox-Browser momentan noch etwas). Diese erste Diskussion im Blog lässt darauf schließen, dass der offizielle Start für den Januar vorgesehen ist.
“Beck bloggt - Das traditionelle Verlagshaus C. H. Beck beschreitet neue Wege im Web 2.0” schreibt der Verlag selbst über sein Vorhaben. Ich bin gespannt, wie sich das Beck-Blog entwickeln wird - ob beispielsweise mehr als nur eine Zweitverwertung bereits andernorts veröffentlichter Beiträge oder Meldungen stattfinden wird, sich Diskussionen entwickeln und welche Autoren noch zum Team hinzustossen werden.



