Archive for Dezember, 2007
Beck-Verlag beginnt zu bloggen
Der Verlag C.H. Beck, einer der renommiertesten deutschen juristischen Fachverlage, baut ein eigenes juristisches Meta-Blog auf. Unter www.blog.beck.de haben bisher vier Fachautoren begonnen, zu Themen des Multimediarechts und des Strafrechts zu schreiben. Für die Sparte Informationsrecht zeichnet Prof. Dr. Hoeren verantwortlich, auch unter interessierten Nichtjuristen wegen seines kostenlosen Skripts zum Internetrecht weit bekannt.
Das Beck-Blog befindet sich derzeit noch in der Beta-Phase, und tatsächlich ist an einigen Ecken und Kanten noch zu feilen (so zerreisst es beispielsweise das Layout bei der Darstellung im Firefox-Browser momentan noch etwas). Diese erste Diskussion im Blog lässt darauf schließen, dass der offizielle Start für den Januar vorgesehen ist.
“Beck bloggt – Das traditionelle Verlagshaus C. H. Beck beschreitet neue Wege im Web 2.0” schreibt der Verlag selbst über sein Vorhaben. Ich bin gespannt, wie sich das Beck-Blog entwickeln wird – ob beispielsweise mehr als nur eine Zweitverwertung bereits andernorts veröffentlichter Beiträge oder Meldungen stattfinden wird, sich Diskussionen entwickeln und welche Autoren noch zum Team hinzustossen werden.
Kleinere Verwechslungen
In so manchem Urteil tauchen mitunter besondere Namen auf – das ist beim Atze-Fall mit Sicherheit nicht zum ersten Mal so gewesen. In Sizilien ist ein Verfahren nun allerdings etwas aus dem Ruder gelaufen: dort wurden Donald Duck, Micky Maus, Daisy und Tweety als Zeugen vorgeladen.
Passiert ist das Ganze in einem Verfahren wegen Produktfälschung – natürlich der von Disney-Produkten. Anstelle nur Firmenangestellte Disneys als Zeugen zu benennen, führten die Mitarbeiter des Gerichts auch die Namen der Cartoonfiguren auf, die auf den Produktfälschungen unerlaubt verwendet wurden. Klägeranwältin Cristina Ravelli sieht’s gelassen: “Let’s hope the characters will not be prosecuted for failing to appear.”
Alles Quak.
(Bericht hier, noch mehr besondere Namen hier)
Kommt die Revolution – kippt eBay Einstellgebühren?
eBay ist in schwieriges Fahrwasser geraten – die Zahl der aktiven User ist rückläufig, Wettbewerber scheinen den Aufsprung auf den “Web 2.0 Zug” zu schaffen während man selbst eher noch keine wirklich durchschlagenden Erfolge erzielt hat, und auch die Medien berichten zunehmend kritisch über das einstige Lieblingskind im Ecommerce.
Große Hoffnungen werden derzeit in Scott Donahoe gesetzt, den “President Marketplaces” bei eBay. Donahoe und eBay haben nun einen spektakulären Schritt angedeutet: die massive Reduzierung von Einstellgebühren, wenn nicht sogar den (teilweisen) Verzicht auf sie.
Scott Wingo, CEO von ChannelAdvisor, berichtet in seinem Blog “eBay Strategies” von Äußerungen Donahoes, wonach hohe Einstellgebühren das “historische Modell” wären – und damit eventuell bald der Vergangenheit angehören werden. Denn: “Best formats have lower up-front, higher back-end fees.” Im ersten Quartal 2008 würde man deutlicher werden, so Donahoe.
eBay hat sogar bereits einen “geheimen” (invite only) Feldversuch für eine “Null-Lösung” durchgeführt: ausgewählte Verkäufer konnten auf eBay Motors in den USA Zubehörteile kostenlos einstellen, wenn sie im Gegenzug dafür eine höhere an eBay zu zahlende Verkaufsprovision akzeptierten (Quelle).
Einschätzung
Ein Verzicht auf Einstellgebühren bei eBay wäre ein Schritt, den man durchaus als revolutionär bezeichnen könnte. Aber offenbar macht eBay bereits länger gute Erfahrungen mit Sonderregelungen für Bücher. Und schon Anfang des Jahres hatte Donahoe deutliche Veränderungen bei eBay angekündigt: “I’m a big fan of breaking patterns.”
Also “big changes ahead”? Es sieht vieles danach aus. Aber selbst wenn eBay sein Pricing-Modell tatsächlich grundlegend ändern sollte, so erscheint mir doch ein vollkommener Verzicht auf Einstellgebühren eher unwahrscheinlich. Im Jahr 2000 hat eBay Einstellgebühren nicht nur als weitere Einnahmequelle eingeführt, sondern auch, um dem Wildwuchs in den Kategorien entgegenzuwirken. Die waren nämlich – weil das Einstellen ja nichts kostete – allmählich mit jeder Menge nutzloser Auktionen verstopft. Dieses Problem würde zweifellos wieder auftreten, wenn eBay die Einstellgebühren vollkommen streicht.
Disclosure: ich bin in den Jahren 2000 und 2001 als Manager Legal für eBay Deutschland tätig gewesen.
One from the weekend
Am Samstag Abend hatte ich das Vergnügen, mich mit Marcus Richter vom Berliner Radio Fritz on Air über das Perlentaucher-Urteil zu unterhalten. Und weil Radio Fritz seine Sendung “Trackback” auch immer als Podcast online stellt, lässt sich jetzt hier (klick) nachhören, worum es beim Perlentaucher-Urteil geht, wie die Richter geurteilt haben und was das Ganze für Blogs bedeutet (Start bei Minute 28.20).
OLG Frankfurt a.M. urteilt: Abstracts auf Perlentaucher.de zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufungen von FAZ und Süddeutscher Zeitung in den so genannten “Perlentaucher-Verfahren” zurückgewiesen.
Perlentaucher.de ist ein Kulturmagazin im Internet, das auf seiner Webseite unter anderem neu erschienene Bücher vorstellt und rezensiert. FAZ und Süddeutsche Zeitung stören sich daran, dass Perlentaucher.de nicht nur eigene Buchbesprechungen veröffentlicht, sondern daneben auch kurze, selbst angefertigte Zusammenfassungen (so genannte “Abstracts”) von Rezensionen online stellt, die zuvor bei FAZ und Süddeutscher erschienen sind. Zum Teil enthalten diese Abstracts, für die Perlentaucher.de einigen Internet-Buchhändlern das Recht zur Nutzung einräumt, auch einzelne Zitate und Passagen aus den Originalkritiken von FAZ und Süddeutscher.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist mit Spannung erwartet worden. Nach derzeitigem Stand der Dinge dürfte es allerdings auch weiter spannend bleiben: das letzte Wort scheint in der Angelegenheit noch nicht gesprochen.
