Monthly Archive for September, 2007

Kostenloses eBook “Internetrecht” von Prof. Dr. Hoeren neu erschienen

Seit 2003 gibt Prof. Dr. Hoeren, einer der profiliertesten deutschen Onlinerechtler, ein fortlaufend aktualisiertes eBook zum Thema Internetrecht heraus. Heute ist das eBook nun in neunter Auflage neu erschienen - angewachsen auf einen Umfang von 569 Seiten, dabei immer noch und unverändert unentgeltlich herunterzuladen.

Prof. Dr. Hoeren zu den Änderungen und Aktualisierungen im Vergleich zur Vorauflage:

    Das Skriptum in seiner vorliegenden Fassung ist stark aktualisiert worden. Eingearbeitet wurde im Domainrecht die neue Rechtsprechung des BGH in Sachen Treuhanddomains (Grundke), gefolgt von einer Reihe aktueller obergerichtlicher Urteile und Literatur. Im Urheberrecht wurden die Vorgaben des so genannten zweiten Korb integriert; die entsprechende Urheberrechtsnovelle tritt zum Ende des Jahres in Kraft. Im Bereich Online-Marketing lag der Schwerpunkt bei der aktuellen Rechtsprechung im Bereich Impressumspflichten und Google-Ad. Neu eingefügt wurden Abschnitte zum Vertragsrecht im Bereich Telekommunikation (insbesondere Mehrwertdienste und Handyverträge). Neu erstellt wurde auch ein längeres Kapitel zu Fragen des Computerstrafrechts, insbesondere auf dem Hintergrund der neu verabschiedeten Änderungsbestimmungen zu diesem Bereich. Schließlich wurde auch die aktuelle Rechtsprechung zum Haftungsrecht im Internet einbezogen, insbesondere die vielfältigen obergerichtlichen Entscheidungen nach den beiden Rolex-Urteilen des BGH.

Das eBook kann auf der Webseite des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster kostenlos heruntergeladen werden (klick hier, dann links unter “Lehre/Materialien”).

Kauf von Diebesgut auf eBay: 1, 2, 3 - doch keine Hehlerei

Im Juni hat das Amtsgericht Pforzheim einen eBay-Nutzer wegen Hehlerei verurteilt, weil er ein zuvor gestohlenes Navigationgsgerät über eBay gekauft hatte. Da der Kaufpreis überaus günstig gewesen war, der Startpreis bei nur einem Euro gelegen hatte und die Ware unter auffälliger Beschreibung (”toplegales Gerät“) von Polen aus verkauft wurde hätte der Käufer, so das Gericht, “zumindest billigend in Kauf genommen (…), dass die Sache aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.

Was auf diese (zurückhaltend formuliert) “bemerkenswert” begründete Verurteilung folgte, war abzusehen: ein Aufschrei (siehe beispielsweise Spiegel Online, Stiftung Warentest oder Udo Vetter). Der - meiner Meinung nach absolut berechtigte - Kritikpunkt: legt man einen derartigen Maßstab an, dann stellt man quasi alle eBay-Käufer unter einen Generalverdacht. Ein niedriger Startpreis einer Auktion alleine beispielsweise ist traditionell nicht aussagekräftig, wenn nicht noch weitere Umstände hinzukommen (bspw. extrem kurze Laufzeit, in der kein angemessener Preis erreicht werden kann).

Das Landgericht Karlsruhe hat die Dinge dann heute allerdings offenbar wieder ins Lot gerückt. Die FAZ berichtet:

    Die Richter sprachen am Freitag einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben damit eine 1200-Euro- Geldstrafe des Amtsgerichts Pforzheim auf. Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar” (Quelle).

Also 1, 2, 3 - doch keine Hehlerei. Das Urteil des Landgerichts sollte nun allerdings nicht dahingehend mißverstanden werden, dass man als Käufer auf eBay grundsätzlich keine Hehlerei begehen kann. Es kommt - schlicht und einfach - darauf an, ob sich aus der Auktion genügend Anhaltspunkte dafür ergeben, ob der angebotene Artikel möglichweise aus einer rechtswidrigen Vortat stammt.

“Browser. Was sind’n jetzt nochmal Browser?”

Browser. Was sind’n jetzt nochmal Browser?

    (Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Juni 2007, nachdem ARD-Kinderreporter sie aufforderten, “doch mal ein paar verschiedene Browser” zu nennen.)

Die von mir geschätzte medienlese.com hat “die besten 50 Zitate übers Internet” zusammengestellt. Mit Top-Listen ist das ja immer so eine Sache - aber diese ist durchaus lesenswert (klick hier).

Staatsanwaltschaft Magdeburg tappt in die Abmahnfalle

Abmahnungen sind nicht nur unter Bloggern gefürchtet, sondern auch unter E-Commerce-Händlern - und dort nicht zuletzt von all denen, die gewerblich auf eBay handeln. Es ist durchaus nicht einfach, den Überblick über die rechtlichen Anforderungen zu behalten, die an den Online-Handel gestellt werden.

Das hat nun sogar die Staatsanwaltschaft Magdeburg schmerzlich erfahren. Über eBay will man mit Verkäufen über den Account “justiz-magdeburg” “mehr Geld für die Landeskasse einnehmen” - und ist ausgerechnet in eine Abmahnfalle getappt, in die auch (”private”) gewerbliche Händler immer wieder fallen. Spiegel Online berichtet:

    Bei der Ausführung begeht die Staatsanwaltschaft Magdeburg dann allerdings denselben Fehler wie Hunderte Online-Händler zuvor: Sie verlässt sich bei der für nicht-private Händler gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung auf einen Mustertext des Bundesjustizministeriums. Die Vorlage steht zwar im Anhang zu einem Gesetz, Gerichte halten sie aber für rechtswidrig und entscheiden schon seit Jahren gegen Händler, die diesen Text benutzt haben” (zum vollständigen Bericht klick hier).

Das Problem mit dem Musteretxt ist im Bundesministerium längst bekannt, doch erst jetzt scheint man im Ministerium allmählich gewillt, den Text zu überarbeiten.

Eher ein Treppenwitz ist es da, dass wenn man auf Google nach “abmahnung ebay” sucht, ausgerechnet die folgende Adwords-Anzeige angezeigt wird - geschaltet von eBay:

Abmahnung eBay

Veranstaltungshinweis: Symposium “Web 2.0 - ein Geschäftsmodell für die öffentliche Hand”

Kurz hinweisen möchte ich auf das am 8. und 9. November von der “Forschungsstelle der Universität Passau für Rechtsfragen der Hochschul- und Verwaltungsmodernisierung” veranstaltete Symposium “Web 2.0 - ein Geschäftsmodell für die öffentliche Hand”.

Die Agenda für die Veranstaltung liest sich überaus interessant, auf ihr stehen neben anderen beispielsweise Themen wie

    - E-Partizipation im Web 2.0 – Bürger als Ideen- und Wissensträger,
    - Haftungsrisiken und Bürgerbeteiligung - öffentliche Hand im Web 2.0,
    - Web 2.0 - Neue Wege der Politikkommunikation,
    - Regulierungsrechtliche Herausforderungen im Web 2.0,
    - Chancen / Risiken einer Web 2.0 gestützten Regierungskommunikation,
    - Web 2.0 im Spannungsfeld von Ökonomie, Technik und Sicherheit.

Aus der Ankündigung:

    Die Veranstaltung ist Teil einer Reihe rund um den Einsatz von Informationstechnologie im öffentlichen Sektor. Bereits jetzt hat sich dabei ein interdisziplinär besetztes Kompetenznetzwerk aus Wissenschaftlern, Praktikern und Unternehmensführungen gebildet, das in Deutschland einmalig ist. Herzstück des Symposiums bilden die Vorträge sowie eine abschließende Podiumsdiskussion mit hochrangigen Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis.

Der Einsatz des “Web 2.0″ durch die öffentliche Hand ist ein in der Öffentlichkeit bislang kaum angesprochenes Thema - was einen besonderen Reiz dieser Veranstaltung ausmachen könnte.

Weitere Informationen zum Symposium (das zur Teilnahme eine vorhergehende Anmeldung voraussetzt, für das allerdings kein Tagungsbeitrag erhoben wird) und ein Anmeldeformular sind unter www.rehmo.uni-passau.de/symposium zu finden.

Cyworld - Closed Beta Zugänge zu vergeben

Auf den für diesen Herbst geplanten Launch von “Cyworld” in Deutschland sind nicht wenige Menschen hierzulande überaus gespannt: das Social Network, das auch in China, Taiwan, Japan, Vietnam und den USA bereits online steht, ist vor allem in seinem Heimatmarkt Korea eine absolute Größe. Derzeit befindet sich die deutsche Plattform in der Closed Beta Phase, und für eben diese Closed Beta kann ich momentan noch drei Zugänge weiterreichen. Bei Interesse bitte kurz eine Email an die im Impressum stehende Adresse (wer sich kurz über den Hintergrund von Cyworld informieren möchte, kann dies beispielsweise bei deutsche-startups.de oder Robert Basic tun).

Freundliche Briefe, die man trotzdem lieber nicht bekommt

Wenn man von seinem Mobilfunk-Provider einen Brief bekommt, der wie folgt beginnt:

    Sehr geehrter Herr Krieg,

    Sie gehören deutschlandweit zu unseren besten Kunden (…)

dann scheint es an der Zeit, sich nach einem neuen Tarif umzusehen. *Sigh*. Aber vielen Dank an 02 für die Erinnerung…

Erst iMac, iPod, iPhone - und jetzt die Apple iKücheneinrichtung

Zumindest in Rußland - siehe hier.

Erstaunlich. :-)