Archive for August, 2007
Know Your Rights
Engadget, populäres Tech-Blog aus den USA, hat eine Artikelserie gestartet, die Lust auf mehr macht und Engadgets Abonnentenzahlen vielleicht noch einmal ein kleines Stückchen in die Höhe treiben könnte:
- “We thought today would be, well, fitting to start our new technology law series Know Your Rights, written by Engadget’s own totally punk copyright attorney Nilay Patel. In it we’ll try to answer some fundamental tech-law questions to help you stay out of trouble in this brave new world” (Quelle).
Klingt trocken? Scheint es aber nicht zu werden, wie der erste Beitrag zeigt:
-
“Is it illegal to unlock my iPhone?
No!
Really?
Well, no, but…
I knew it.
Look, (…)”
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse und dem zu erwartenden Medienrummel vermutlich genau das richtige Thema für den Einstieg in Serie.
Wikipedia wird zunehmend in Gerichtsurteilen zitiert
Simon Möller vom “Telemedicus” weist darauf hin, dass die “Weisheit der Massen” aus der Wikipedia immer häufiger in deutschen Gerichtsurteilen zu finden ist. Dies sei jedoch nicht ganz unbedenklich:
- “Anders als herkömmliche Enzyklopädien kann Wikipedia keine echte Mindestqualität garantieren. Die Ausgereiftheit, Wahrheit und Unvoreingenommenheit schwankt von Artikel zu Artikel extrem” (Quelle).
Ein üblicher, aber nichts desto trotz gerade im Bereich der Rechtsprechung sicherlich nicht von der Hand zu weisende Einwurf.
Im Wikipedia-Eintrag “Wikipedia als Quelle für Gerichte” findet sich eine überaus interessante Aufstellung von Urteilen, in denen auf Wikipedia-Artikel verwiesen wird. Auffallend ist die große Anzahl besonders von Urteilen des Bundespatentgerichts, in denen dies geschieht.
Die Übersetzerin Margaret Marks vom “Transblawg” weist in dem Zusammenhang auf eine entsprechende, zweite Übersicht in der englischsprachigen Wikipedia hin.
Der Kleinbuden-Nerd
Nach dem Grossbuden-Nerd nun der Kleinbuden-Nerd: Unter dem Titel “Ich klach mich tot…” bloggt seit kurzem – anonym – ein Einzelkämpfer-Rechtsanwaltkollege. Durchaus einen Blick wert. Seine Selbstbeschreibung:
- “Seit knapp zwei Jahren betreibe ich erfolgreich eine Ein-Mann-Kanzlei. Das bedeutet, dass ich – derzeit – alles allein mache, vom Schriftsatzverfassen an das OLG über diese drucken, in Versandtaschen stecken und versenden bis hin zum Kaffee kochen, fegen und wischen, etc. Zudem war die Kanzlei eine Null-Gründung, da die Bank es für nicht lohnend gehalten hat, mir ein “Micro-Darlehen” zu gewähren. Inzwischen danke ich der Bank dafür.” (Quelle)
Einblick gibt der anonyme Anwalt zum Beispiel in die Gründung einer Ein-Mann-Kanzlei – vermutlich für so manchen Nichtjuristen wie auch für Juristen interessant.

