Archive for August, 2007

Fehlende Geschäftsangaben in Emails nicht zwingend abmahnfähig

30. August 2007Allgemeinby Henning Krieg
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Für einige Unruhe hatten in der ersten Jahreshälfte mehrere Gesetzesänderungen gesorgt, aufgrund derer so manch einer eine neue Abmahnungswelle befürchtete. Zum ersten Januar hatte der Gesetzgeber zunächst klargestellt, dass die Unternehmen, für die das Handelsgesetzbuch, das GmbH-Gesetz oder das Aktiengesetz gilt, so genannte “Pflichtangaben” zu ihren Unternehmen nicht nur auf ihren “papiernernen” Geschäftsbriefen, sondern auch in ihren Emails machen müssen. Im Mai war dann eine Reform der Gewerbeordnung in Kraft getreten, aus der sich ähnliche Pflichten auch für die Gewerbetreibenden ergaben, die von den genannten Gesetzesänderungen noch nicht betroffen gewesen waren (für weitere Hintergrundinformationen siehe hier).

Darauf, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften Wettbewerber nicht unbedingt zur Abmahnung berechtigen dürfte, hatte ich bereits früher hingeweisen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat nun in einem konkreten Fall ein entsprechendes Urteil gefällt. Ein in der Baubranche tätiger Kaufmann hatte auf seinen Geschäftsbriefen zwar seine Firma, seine Adresse und seine Telefonnummer angegeben, nicht jedoch – wie vorgeschrieben – auch seinen eigenen Vor- und Zunamen. Das Oberlandesgericht sah hierin – aus mehreren Gründen – keinen Verstoss, der geeignet gewesen wäre, den Wettbewerb zu beeinflussen und deshalb hätte abgemahnt werden können (die Entscheidung kann hier als PDF abgerufen werden).

Die in der ersten Jahreshälfte eingeführten neuen Vorschriften zu Pflichtangaben in Emails sind also – tatsächlich – nicht unbedingt ein Einfallstor für Abmahnungen. Allerdings kann aus der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nicht, wie es vereinzelt geschieht, gefolgert werden, dass ein Verstoss gegen die Verpflichtung zur Angabe der Pflichtangaben in keinem Fall zur Abmahnung berechtigt. Dafür war der vom Brandenburgischen Oberlandesgericht zu beurteilende Fall zu speziell gelagert. Weiterhin gilt also: möglichst sorgfältig auf eine korrekte Email-Signatur achten. Denn ohnehin könnte, auch ohne Abmahnung durch einen Mitbewerber, immer noch ein Bußgeld durch die Aufsichtsbehörde verhängt werden.

Der Sonderweg des Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat es in Online-Kreisen aufgrund seiner strengen Haltung zur so genannten (möglichen) Störerhaftung von Forums- und Blogbeitreibern für fremde Beiträge zu einiger “Berühmtheit” gebracht – und eigentlich nicht nur dort: “Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland titelte beispielsweise auch der Spiegel mit Blick auf die Hamburger Rechtsprechung.

Dass das Landgericht Hamburg bei seiner “das Web 2.0 gefährdenden” Haltung dabei einen Sonderweg beschreitet, der nicht unbedingt (anders gesagt: nicht wirklich) in Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte steht, hat der Berufskollege Sascha Kremer einmal vorzüglich herausgearbeitet – ein Beitrag zur Diskussion um das Recht und die Rechtskultur im Netz, den ich empfehlen kann und zur Lektüre empfehlen möchte. Der Beitrag illustriert dabei zugleich, dass “das Ende des Web 2.0″ aufgrund der Hamburger Rechtsprechung NICHT unbedingt nahe ist – denn dem scheint die Rechtsprechung anderer Gerichte noch vor (allerdings mag dies für die einzelnen, von der Hamburger Rechtsprechung Betroffenen kein Trost sein).

Was allerdings durchaus ein Problem in diesem Zusammenhang darstellen kann ist der “Gerichtstourismus”: aufgrund des praktisch “fliegenden Gerichtsstandes” von entsprechend gelagerten Internet-Streitfällen erfreut sich das Hamburger Landgericht einer gewissen Beliebtheit bei Rechteinhabern. Was, wie Sascha Kremer ebenfalls zu berichten weiß, bereits zu einigen bemerkenswerten Entwicklungen führt.

Überarbeiteter Leitfaden “Haftungsfragen bei Weblogs” des BVDW erschienen

Der “Bundesverband Digitale Wirtschaft”, kurz BVDW, hat seinen kurzen Leitfaden zu “Haftungsfragen bei Weblogs” aktualisiert (Download hier).

Viel Neues steht allerdings nicht im überarbeiteten Leitfaden, der sich ohnehin nur mit der Haftung für Kommentare – und nicht mit der Haftung für eigene Beiträge – beschäftigt: es wurde lediglich das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zur Forenhaftung eingearbeitet, mit dem der BGH klargestellt hat, dass Foren- (und Blog-)Betreiber nicht nachrangig für fremde Einträge auf ihren Seiten haften.

via digital:next

Leseempfehlung: “The world is not enough” zum Recht in Second Life & Co.

Vor kurzem hatte ich das Vergnügen, neben einigen anderen Anwälten unserer Kanzlei Bird & Bird1 ein Gespräch mit Richard Tromans vom Magazin “the European Lawyer” über das Recht in Second Life und anderen Metaversen zu führen. Richard Tromans hat sich daneben noch mit einer Vielzahl weiterer Anwälte aus unterschiedlichsten Jurisdiktionen ausgetauscht, und schließlich in der Juli/August-Ausgabe des European Lawyers einen – wie ich finde – exzellenten Artikel über das Thema veröffentlicht.

Der Artikel vermittelt anschaulich, warum Second Life und auch jedes andere Metaversum (doch) kein rechtsfreier Raum ist, wie vielfältig zugleich die aufgeworfenen Rechtsfragen in solchen dreidmensionalen virtuellen Umgebungen sind, und warum hier neue Lösungen für neue Probleme gefunden werden müssen.

Richard Tromans, European Lawyer, The world

Freundlicherweise haben der European Lawyer und Richard Tromans mir gestattet, den Artikel auf diesem Blog verfügbar zu machen – wofür ich mich herzlich bedanke. Der Beitrag kann durch Klick hier oder auf die obenstehende Vorschau als PDF heruntergeladen werden.

  1. Anmerkung: Zum 1. Februar 2010 bin ich in das Kölner Büro der internationalen Kanzlei Osborne Clarke gewechselt und nicht mehr für Bird & Bird tätig. []

BarCamp-Terminliste auf nun wevent.org

27. August 2007Barcampby Henning Krieg
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Dennis Bloete von wevent.org, einem Eventkalender im Internet, hat sich in den Kommentaren zu meinem Überblick über die in den nächsten Monaten geplanten BarCamps gemeldet und angekündigt, dass man die Termine auf wevent.org übertragen wolle.

Ein gutes Vorhaben, wie ich finde, da es bislang immer noch an einer vollständigen, zentralen Übersicht für den deutschsprachigen Raum fehlt. Auf wevent.org, auch gelegentlich als “deutsches Upcoming” beschrieben, gibt es bereits eine eigene Kategorie für BarCamps. Und da die Nutzer auf wevent.org selbst Termine eintragen und bearbeiten können besteht die Hoffnung, dass hier – gegebenenfalls mit bereits per Mail in Aussicht gestellter, redaktioneller Unterstützung durch die Macher von wevent.org – ein laufend aktualisiertes Verzeichnis der anstehenden BarCamps im deutschsprachigen Raum entstehen könnte. Ich werde deshalb nicht, wie ursprünglich angekündigt, meine eigene Übersicht fortlaufend aktualisieren -> sondern verweise auf wevent.org.

Wrong is right

Dem kann ich natürlich schon von Berufs wegen nicht zustimmen:

wir1

Und auch noch so subtil aufgebaute Argumentationsketten vermögen mich nicht unbedingt zu überzeugen:

wir2

Ach, Berlin…