Archive for Juni, 2007
Geeks to go
Geek (a.k.a. Nerd).

Ich habe mich während des – übrigens exzellenten – Vortrags ständig gefragt, ob der Mann dazu wohl zwei verschiedenfarbige Socken trägt.
Ankündigung: die erste “pl0gbar” in Frankfurt am Main
Paulinepauline aka Silke Berz kündigt Interessantes an – die erste “pl0gbar” in Frankfurt am Main.

Was die pl0gbar ist? Ganz einfach:
“Leute treffen, fachsimpeln oder einfach nur bei Bier oder Kafe Latte plaudern. Lerne die Menschen hinter den Pixeln kennen, in Farbe und bunt! (…) Größtenteils werden spezielle Events als Anlass genommen, sich zu treffen (Apple Keynotes, Wii Launch in Deutschland etc.), es gelingt aber trotzdem das ganze als regelmäßige Institution zu platzieren und alle 2 Wochen abzuhalten.“
Wann die erste pl0gbar in Frankfurt stattfindet? Am 28. Juni.
Wo am und um den 28. noch gepl0gt wird? In Hannover, München, Karlsruhe, Münster, Bochum, Hamburg, Nürnberg, Berlin und Köln.
Alles weitere: hier.
Interpretationssache
Samstagabend, Kanzleieinweihung von Freunden in Berlin. Im Gespräch mit einem Ehepaar:
Er (jovial): “Jaja, man wächst mit seinen Aufgaben.”
Sie (spitz): “Ausgaben.”
Die Vorgeschichte dazu würde ich auch gerne kennen (überhaupt: vertauschte Rollen, oder?).
Habe mich allerdings nicht getraut zu fragen.
Iudex non calculat
“Iudex non calculat” – weswegen Richter in dem Ruf stehen, nicht rechnen zu können. Allerdings scheint es auch mit dem Zahlenverständnis des einen oder anderen Eventmanagers nicht sonderlich weit her zu sein.

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Links, I.: Web3D
Barcamp Hamburg Session: “Die Zukunft des Web3D” (Jens-Christian Jensen)
Virtual Rules – Real Life Lawyers & Second Life Avatars (Four Corners)
Endlich: Second Life mit realistischer Grafik (Timo Heuer Christian Scholz)
Virtual Goods: the next big business model (Susan Wu)
Support Real Life (Bastian Scheefe)
Get a first life (Darren Barefoot)
Die rechtliche Zulässigkeit von “Social Lending” Konzepten in Deutschland
Spätestens seitdem die “Social Lending” Plattform smava gestartet ist, sind “Peer to Peer Kredite” auch in Deutschland ein Thema. Es geht dabei im Kern um den Geldverleih von Privatpersonen an Privatpersonen – ohne, dass eine klassische Bank eingeschaltet werden muss.
Sehr schnell kam die Frage auf, ob Peer to Peer Kredite in Deutschland bankenrechtlich zulässig sind. Dazu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, in der aktuellen Ausgabe ihres “BaFin Journals” nun öffentlich Stellung genommen. Ergebnis:
“Für die reine Vermittlung von Krediten ist dabei keine Bankerlaubnis erforderlich. Kreditvermittlungsplattformen stehen demnach für sich genommen grundsätzlich nicht unter der Aufsicht der BaFin.”
Aber ganz so einfach ist es dann allerdings doch nicht, denn:
“Abhängig von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des einzelnen Geschäftsvorhabens können sowohl die Nutzer der Kreditvermittlungsplattform als auch die Betreiber der Plattform selbst erlaubnispflcihtige Bankgeschäfte betreiben.”
Problematisch wird es demzufolge, wenn die Kreditgeber anfangen, ihre “privaten” Kredite entweder “gewerbsmäßig” oder in einem Umfang zu vergeben, “der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“. Und die Schwelle der Gewerbsmäßigkeit ist der BaFin zufolge schnell erreicht:
“Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb [Anm.: also die Aktivität des Nutzers] auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Hiervon ist bereits beim Abschluss eines einzelnen Geschäfts auszugehen, wenn die Absicht der – auch nur unregelmäßigen – Wiederholung besteht.”
Gegenüber der Financial Times Deutschland hatte die BaFin schon früher geäußert, Social Lending Plattformen im Blick behalten zu wollen: “Wir schauen uns in diesen Fällen an, ob die Nutzer einer solchen Plattform darauf erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreiben.”
Hilfreiche Links:
-
- Stellungnahme der BaFin im BaFin-Journal (PDF),
- Begriffserklärung “Peer to Peer Kredite” bei Wikipedia,
- Interview mit smava-Gründer Alexander Artopé,
- Materialsammlung zum Thema auf Exciting Commerce,
- Hintergrundinformationen bei Stiftung Warentest.
Nachtrag:
Mir ist aufgefallen, dass – eventuell – die Gefahr eines Missverständnisses besteht, weshalb ich kurz noch etwas zum Vorgesagten ergänzen möchte. Nach der (oben wiedergebebenen) Auffassung der BaFin kann es rechtswidrig sein, wenn Privatpersonen über Social Lending Plattformen Kredite vergeben. Der Grund: für eine gewerbliche Kreditvergabe benötigt man eine Banklizenz, und die Grenze zur Gewerbsmäßigkeit sieht die BaFin schnell erreicht.
Weil ich als einzige deutsche Social Lending Plattform smava namentlich genannt habe möchte ich – der Klarheit halber – darauf hinweisen, dass man dort aus eben diesem Grund mit einer Bank zusammenarbeitet. In den FAQ der Firma heißt es dazu: “smava arbeitet für die aufsichtsrechtliche Ordnungsmäßigkeit mit der Bank für Investments und Wertpapiere (biw AG) zusammen. Die Bank vergibt die von den Anlegern ausgewählten Kredite und verkauft diese ohne Preisaufschlag an die Anleger weiter. Deshalb benötigen weder Anleger noch Kreditnehmer eine Banklizenz.” In dem oben verlinkten Artikel der Stiftung Warentest wird hier auch noch einmal näher erklärt, wie dies genau funktioniert.
