Kommende Vorträge: Datenschutz, E-Commerce-Recht, Social Media Marketing

Meine Tätigkeit bringt es mit sich, dass ich regelmäßig auf Podien stehe und Vorträge halte oder Workshops und (Inhouse) Schulungen durchführe - was mir (und hoffentlich auch den Teilnehmern) großen Spaß macht. Mein persönlicher Veranstaltungskalender für die erste Jahreshälfte 2010 ist inzwischen gut gefüllt - nachfolgend ein kurzer Überblick über die bislang feststehenden Aktivitäten; vielleicht ist für den einen oder die andere ja etwas dabei:

  • 3. Februar, Twittwoch, Frankfurt am Main:
    “Twitter und Recht”
  • 13. März, Hitmeister eCommerce Day, Köln:
    “Das Kreuz des Online-Händlers - Die Abmahnung. Ein aktueller Überblick, sowie Strategien zur Problemvermeidung und Problemlösung”
  • 18. März, Deutscher Bühnenverein, Essen (Inhouse Schulung):
    “Die gefährlichsten rechtlichen Fallstricke im Social Web - und wie man sie vermeidet”
  • 23. April, Web 2.0 Kongress, Frankfurt am Main:
    “Datenschutzrechtliche Compliance: Gordischer Knoten für Unternehmen im Netz?”
  • 19. Mai, Payment Kongress, Frankfurt am Main:
    “Rechtliche Rahmenbedingungen im Forderungsmanagement und Datenschutz”
  • 1. Juni, Webinale, Berlin:
    “Der Rechtsrahmen für Social Media Marketing”

Wenn alles gut geht, dann kommt zu dieser Liste noch eine wie schon im vergangenen Jahr gemeinsam mit Rechtsanwalt Thorsten Feldmann veranstaltete Session zum Thema “Bloggen & Recht” auf der re-publica10 hinzu. Und auch auf dem im März in Frankfurt am Main stattfindenden IT LawCamp (dem ersten LawCamp in Deutschland überhaupt) werde ich natürlich gerne ein Thema anbieten.

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In eigener Sache

Kurze Meldung in eigener Sache: Zum 1. Februar bin ich von Bird & Bird LLP in Frankfurt am Main in das Kölner Büro von Osborne Clarke gewechselt. Osborne Clarke ist eine internationale “Full Service” Kanzlei und bietet eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung. Ein besonderer Fokus liegt unter anderem auf der Beratung von Unternehmen im “Digital Business”. Dabei engagiert sich Osborne Clarke auch stark bei der Beratung von Start Ups (siehe allein die aktuelle Berichterstattung auf gruenderszene.de).


Anzeige Osborne Clarke

In Köln stoße ich zu einem Team von acht auf das IT-Recht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen, im Münchener Büro sind noch einmal vier weitere IT-Spezialisten angesiedelt. Insgesamt sind bei Osborne Clarke in Deutschland rund 70 Anwältinnen und Anwälte an Bord, weltweit rund 1.000 Mitarbeiter einschließlich Support Staff tätig (die Kanzlei unterhält übrigens auch ein Büro im Silicon Valley).

Die Fachpublikation juve hat Osborne Clarke jüngst als “Kanzlei des Jahres in der Region Westen” ausgezeichnet. Besonders hervorgehoben wurde in der Erläuterung zur Preisverleihung unter anderem das IT-Team. Darüber hinaus war Osborne Clarke auch für den Preis als Kanzlei des Jahres für Medien nominiert, und hier gebe ich gerne einmal den gesamten Text der Begründung für die Nominierung wieder:

    Spielend hat sich diese junge Praxis zu den anerkanntesten Spezialisten in einem neueren aber lukrativen Beratungsfeld vorgearbeitet: der Games-Branche. Vor allem Konstantin Ewald gilt heute bei Mandanten als einer der „kompetentesten Games-Anwälte“. Neben der laufenden Arbeit ist sie nun auch in Transaktionen für ihre hochkarätig Mandantin Electronic Arts tätig geworden – und hat darüber hinaus eine Reihe neuer Mandanten von sich überzeugt, darunter namhafte Player wie Warner Bros.

    Über die vorbildliche Zusammenarbeit mit ihrer aufstrebenden Venture Capital-Praxis ist es den beiden Praxen zudem gemeinsam gelungen, mehrere neue Mandanten zu Finanzierungsfragen im Entertainmentbereich zu beraten, darunter DuMont Venture Holding.

    Mit ihrem zweiten großen Beratungsfeld, den Online-Plattformen, bleibt die Praxis nicht nur der virtuellen Welt treu, sondern untermauert einmal mehr ihre erfolgreiche Ausbauleistung. Dass es ihr im vergangenen Jahr gelungen ist, hier auch Fuß bei einem der großen Anbieter zu fassen, gibt einen Vorgeschmack auf das Potenzial, das die umtriebige Medienpraxis noch hat.

Was juve nicht erwähnt hat: Osborne Clarke ist eine der wenigen Großkanzleien in Deutschland, die auch ein eigenes Blog betreiben - unter www.onlinespielerecht.de wird vor allem zu Themen rund um die Games-Branche gebloggt.

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Veranstaltungstipp: Deutschlands erstes LawCamp

Vor etwas mehr als drei Jahren schwappte mit dem so genannten “BarCamp”-Format eine Konferenz-Idee von den USA aus über den großen Teich nach Deutschland, die seitdem beständig an Popularität gewonnen hat. Das Besondere an BarCamps ist, dass das Programm der Konferenz nicht von vornherein festgelegt ist. Stattdessen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, einen eigenen Vortrag oder Workshop anzubieten, und das Programm wird erst am Tag der Veranstaltung festgelegt. Was chaotisch klingt, funktioniert erstaunlich gut: In den vergangenen drei Jahren habe ich an rund einem Dutzend BarCamps teilgenommen, und die meisten von ihnen standen hinsichtlich der Qualität der Beiträge etablierten Fachkonferenz nicht nach. Ein weiterer Vorteil: Die besondere Art der Gestaltung führt regelmäßig zu einer im Vergleich zu herkömmlichen Konferenzen offeneren und kommunikativeren Atmosphäre.

Die ersten BarCamps - sowohl in den USA, als auch in Deutschland - hatten einen klaren IT-Bezug. Nach und nach haben aber auch immer mehr thematisch anderweitig ausgerichtete Fach-Veranstaltungen in diesem Format stattgefunden, wie beispielsweise PolitCamps, EducationCamps, TourismusCamps und SocialCamps.

Was es bislang in Deutschland noch nicht gegeben hat, ist ein LawCamp. Das wird sich jetzt ändern: Am 20. März veranstaltet findet in Frankfurt am Main das erste deutsche LawCamp statt.


lawcamp_logo

Dieses erste LawCamp richtet sich gezielt an Juristinnen und Juristen aus dem Bereich des IT-Rechts. Um die Schwerpunktsetzung nochmals zu fördern, sind fünf Themenkomplexe als übergeordnete „Track-Themen“ vorgesehen, namentlich (i) Outsourcing, (ii) Public Sector, (iii) Web 2.0, (iv) Digitale Medien und Urheberrecht sowie schließlich (v) Datenschutzrecht. Ein sechster Track ist keinem speziellen Bereich zugeordnet, so dass Raum auch für interessante Beiträge mit anderer Schwerpunktsetzung gegeben sein wird.

Das LawCamp wird dabei ein BarCamp mit kleinen Modifikationen sein. Da das Format unter Juristen vermutlich noch nicht allgemein bekannt ist, wird es mit einem Rumpfprogramm bereits feststehender Referenten gemischt. Unter diesen sind beispielsweise Jörg Heidrich vom heise Verlag, Dr. Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie, Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Robert Bartel von der Deutschen Bahn, Bettina Robrecht von der Schufa, Lawblogger Udo Vetter und Ralf Zosel vom Beck Verlag.

Ich freue sehr darüber, dass es in Deutschland endlich auch ein LawCamp geben wird - zumal ich einer der “Väter” dieser Veranstaltung bin. Mehr Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt auf der Webseite des LawCamps (klick hier).

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Zweiter Twittwoch in Frankfurt am Main am 3. Februar 2010

twittwoch-logo Nach der Auftaktveranstaltung am 2. Dezember ist es nun Zeit für den zweiten Twittwoch in Frankfurt am Main – und so treffen sich am 3. Februar Twitterati und solche, die es werden wollen, ab 19.00 Uhr im Frankfurter Museum für Moderne Kunst, das die Veranstaltung freundlicherweise unterstützt. Organisiert wird der Twittwoch in Frankfurt von Andrea Otto und meiner Wenigkeit.

Im Dezember war die Veranstaltungsserie mit Sprechern der SEB Bank und der Stadt Frankfurt sowie mit Holger Schmidt von der FAZ erfolgreich eingeläutet worden. Nun soll an den Erfolg der Auftaktveranstaltung angeknüpft werden. Voraussichtlich wird das Programm wieder aus drei Kurzvorträgen zusammengesetzt sein, von denen zwei bereits feststehen:

    Journalismus und Twitter:

    Olaf Kolbrück ist Reporter für Internet und E-Business bei Horizont. Darüber hinaus ist er einer der Macher hinter dem erfolgreichen Blog Off-the-record, einem der führenden deutschen Fachblogs zu Medien und Werbung. Kolbrück wird beim Twittwoch die spannende Frage untersuchen, welche Bedeutung Twitter für den Journalismus und die Medien hat.

    Twitter und Recht:

    Viele Unternehmen liebäugeln derzeit mit der Nutzung von Twitter, zögern dann aber nicht zuletzt deshalb, weil sie die rechtlichen Risiken nicht überblicken können. Ich selbst werde beim Twittwoch einen Überblick über die beim Twittern geltenden rechtlichen Regeln geben und zeigen, wie sich möglichst rechtssicher – aber immer noch interessant – Twittern lässt.

Die Anmeldung für den zweiten Frankfurter Twittwoch erfolgt über Xing (klick hier); die Plätze sind beschränkt und werden auf „first come, first served“ Basis vergeben. Das Museum für Moderne Kunst bietet dabei für die Teilnehmer noch ein besonderes Schmankerl: Vor der Veranstaltung gibt es eine exklusive Führung für die Teilnehmer des Twittwochs. Anmeldungen für die MMK-Führung bitte gesondert ebenfalls über XING (klick hier).

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Präsentation “Recht für Gründer”

Auf Einladung von Professor Tobias Kollmann, der den Lehrstuhl für E-Business und E-Entrepreneurship an der Uni Duisburg-Essen innehat, habe ich Anfang Dezember mit seinen Studierenden einen Parforceritt durch das Thema “Recht für Gründerinnen und Gründer” in eineinhalb Stunden gewagt. Innerhalb dieses Zeitrahmens ist es natürlich nicht möglich, sämtliche relevanten Themen durch- oder auch nur anzusprechen. Deshalb habe ich mich darauf konzentriert, in fünf Teilbereichen auf besondere Herausforderungen hinzuweisen (und Lösungswege aufzuzeigen). Bei diesen Teilbereichen geht es um

  • die Vorgründungsphase, während der ein Team von Gründern bereits losgelegt, jedoch noch keine GmbH, AG oder Ltd. gegründet hat,
  • den Evergreen “User Generated Content” und die mögliche Haftung für solche nutzergenerierten Inhalte,
  • die allgemeine Compliance von Internetprojekten,
  • allgemeine Geschäftsbedingungen, und schließlich
  • das “Legal Management”, also die Frage, wie Gründer Rechtsangelegenheiten möglichst effizient und erfolgreich organisieren und handhaben können.

Gerne stelle ich die Folien zum Vortrag hier auch öffentlich zur Ansicht bereit - voilà:

View more documents from Henning_Krieg.

Wie immer gilt: Die Folien allein können naturgemäß nicht alle Informationen vermitteln, die Gegenstand des (gesprochenen) Vortrags gewesen sind, besitzen aber auch allein für sich schon einen bestimmten Informationswert. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an Professor Kollmann für die Einladung - und an seine Studierenden für einen interessanten Nachmittag.

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Veranstaltungshinweis: Erster Twittwoch in Frankfurt am Main am 2.12.2009

twittwoch-logoAb Dezember geht der Twittwoch auch in Frankfurt am Main an den Start: Am 2. Dezember wird die erste Veranstaltung am Main stattfinden, Fortsetzungen sind im Turnus von jeweils sechs bis acht Wochen fest geplant. Das Ziel des Twittwochs ist es, Unternehmen, deren Mitarbeiter und Selbständige an Social Media heranzuführen, voneinander zu lernen und sich untereinander auf Augenhöhe auszutauschen; mehr zum Hintergrund der Veranstaltungsserie hier. Organisiert wird der Twittwoch in Frankfurt von Andrea Otto und meiner Wenigkeit.

Drei spannende Kurzvorträge können wir an dieser Stelle für die Premierenveranstaltung ankündigen:

tweetranking.de: Holger Schmidt, nicht nur als Netzökonom der FAZ aufmerksamer Beobachter von Twitter, sondern auch der Macher hinter www.tweetranking.de, wird den von ihm realisierten Dienst Tweetranking vorstellen.

„Gezwitscher“ bei der SEB Bank: Die SEB Bank war mit ihrem im Januar 2009 abgesetzten „Premierentweet“ nicht nur eines der ersten in Deutschland twitternden Kreditinstitute, sondern ist heute auch eine der auf Twitter erfolgreichsten deutschen Banken. Kimmo Best, Leiter externe Kommunikation der SEB, wird einen Einblick in das „Bankentwittern“ geben.

Die Stadt Frankfurt auf Twitter: Unter www.twitter.com/stadt_ffm findet sich der offizielle Twitter-Stream der Stadt Frankfurt am Main (betrieben durch das Presse- und Informationsamt) - und beim 1. Twittwoch in Frankfurt wird es Einblicke in das “Städtetwittern” geben.

Die Premiere des Twittwochs in Frankfurt am Main wird in den Räumlichkeiten des Deutschen Fachverlags stattfinden, der die Veranstaltung freundlicherweise unterstützt (und in dessen Reihen sich ebenfalls eine ganze Menge Twitterer finden, zu denken ist beispielsweise nur an Off the record, Torsten Kutschke oder den Betriebsberater).

Um Anmeldung wird gebeten, wahlweise über die Veranstaltungsseite bei Xing oder unter frankfurt@twittwoch.de.

Update: Die Veranstaltung ist inzwischen ausgebucht (80 verfügbare Plätze). Gerne können Sie sich unter frankfurt@twittwoch.de aber auf die Warteliste setzen lassen, wir kontaktieren Sie, falls Sie noch “nachrutschen” können.

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Ist das Twittern im Gerichtssaal erlaubt?

In Deutschland ist es gesetzlich verboten1, in Gerichtsverhandlungen Ton- oder Filmaufnahmen anzufertigen, um sie live zu senden oder später zu veröffentlichen. Dies führt dazu, dass zum Leidwesen vieler Medien hierzulande ein “Verbot des Gerichtsfernsehens” gilt2 - und bisher praktisch keine Live-Berichterstattungen aus Gerichtsverhandlungen heraus stattfindet.

Wie so vieles anderes könnte Twitter - ja, genau, dieser kleine Microbloggingdienst - dies ändern. Das Gesetz verbietet dem Wortlaut nach nur Ton- und Filmaufnahmen während einer Gerichtsverhandlungen. Eine Live-Berichterstattung in “Textform” hingegen ist nicht ausdrücklich untersagt. Und da Twitter bei vielen Medien zum liebsten Kind im Netz geworden ist, liegt es gar nicht mal so fern, dass die Live-Gerichtsberichterstattung per Twitter vor den Toren steht.


twittern_im_gerichtssaal

Tatsächlich hat es so etwas auch schon gegeben - in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Rostock twitterten die Twitterati “sebaso”, “mspro” und “343max” live aus der Verhandlung. Aber ist das denn erlaubt? Oder gilt das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen analog auch für die Berichterstattung per Tweets über Twitter? In den USA beispielsweise hat jüngst ein Richter das Live-Twittern ausdrücklich untersagt.

Auch unter anderen Gesichtspunkten ist das Thema von nicht zu unterschätzender Relevanz: Wenn Radio- und Fernsehjournalisten bislang nicht live aus Gerichtsverfahren berichten dürfen, ihren Print- (besser: Text-) Kollegen diese Möglichkeit nun aber offensteht - könnte das dazu führen, dass das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen gekippt werden muss, vielleicht sogar schon unwirksam ist?

Genau diesen Fragen bin ich in einem in der aktuellen “Kommunikation & Recht” veröffentlichten Beitrag nachgegangen. Die Redaktion der K&R hat sich erfreulicherweise entschieden, diesen Beitrag ausnahmsweise im Volltext kostenlos zur Verfügung zu stellen - er kann hier abgerufen werden.

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  1. Die entsprechende Regelung findet sich in § 169 S. 2 GVG; § 17a BVerfGG lässt Ausnahmen bei Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts insoweit zu, als dass es um Aufnahmen bis zur Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten oder um Aufnahmen der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen handelt. []
  2. Das “echte” Gerichtsfernsehen ist nicht zu verwechseln mit den Gerichtsshows à la Salesch, Hold & Co. []

30 aktuelle IT-rechtliche Fachvorträge kostenlos als Video verfügbar

Seit dem Jahr 2000 veranstaltet die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) jährlich eine “Herbstakademie” zu aktuellen Entwicklungen des Informationstechnologierechts. In dieser Zeit hat sich die Herbstakademie zu einer der angesehensten Veranstaltungen zum IT-Recht in Deutschland entwickelt.

In diesem Jahr wartet das Team um Prof. Jürgen Täger mit einer Besonderheit auf: Ein Großteil der Vorträge der diesjährigen Veranstaltung ist als Video online gestellt worden und kann kostenlos angesehen werden. Viele Vortragende haben sich hochspannenden Themen gewidmet, so zum Beispiel

  • Datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von Google Analytics (Oliver Vivell, LL.M.);
  • Teilnehmerindentifikation im Web 2.0 (Joachim Dorschel);
  • Rechtliche Würdigung des Verkaufs eines Weblogs im Internet (Tobias Kläner);
  • Persönlichkeitsschutz bei Bewertungsplattformen (Thorsten Feldmann);
  • “Blogwart Medorn” – Theorie und Praxis des Rechtsschutzes im Web 2.0 (Robert Bartel).

Ich selbst habe mich dem Thema des “Spielraums bei der Gestaltung der Spielregeln im Web 2.0″ gewidmet und typische Probleme beleuchtet, die sich bei der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebote im Web 2.0 stellen können.

Eine Übersicht über die Videos findet sich auf den Seiten der DSRI hier. Ebenfalls positiv: Nicht nur die Videos, sondern auch die Slides zu den Vorträgen stehen jeweils zur Verfügung.

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