Seit 2001 vergibt das renommierte Adolf-Grimme-Institut nicht nur den Adolf-Grimme-Preis für “vorbildliche und modellhafte Fernsehsendungen”, sondern auch den Grimme Online Award. Mit dem Online Award werden jährlich maximal acht qualitativ hochwertige Websites in vier verschiedenen Kategorien prämiert.
Empfehlungen für die Nominierung zum Grimme Online Award 2010 können noch bis zum 15. März eingereicht werden. Ich habe mich dazu entschieden, das von mir sehr geschätzte juristische Meta-Blog Telemedicus zur Nominierung für den diesjährigen Grimme Online Award vorzuschlagen. Warum ich Telemedicus für preiswürdig halte, erläutert die Begründung, die ich zusammen mit meinem Vorschlag an das Grimme Institut gesendet habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schlage das juristische Meta-Blog „Telemedicus“ (www.telemedicus.info) für die Prämierung mit dem Grimme Online Award 2010 in der Kategorie „Information“ vor.
Telemedicus ist ein juristisches Meta-Blog, dessen Autoren sich mit rechtlichen Fragen der Informationsgesellschaft beschäftigen. Nicht nur eine Vielzahl einzelner auf dem Blog veröffentlichter Beiträge ist von herausragender publizistischer Qualität, sondern insbesondere das Gesamtangebot von Telemedicus als solches. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass das Blog im Kern von einer Gruppe Studierender betrieben wird (welche Unterstützung durch eine Reihe von Gastautoren finden).
Die Bandbreite der auf Telemedicus veröffentlichten Beiträge reicht von Meldungen mit reinem Nachrichtenwert über informative Artikel, mit denen rechtliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutert werden, und umfassende Hintergrundberichte bis hin zu detaillierten Darstellungen auf dem Niveau kürzerer juristischer Fachbeiträge. Dabei gelingt der Telemedicus-Redaktion der Spagat, sowohl das juristische Fachpublikum, als auch „juristische Laien“ anzusprechen. Im Schnitt wird fast täglich ein neuer Beitrag auf dem Blog veröffentlicht.
Ergänzt wird die „klassische“ publizistische Tätigkeit durch eine Reihe weiterer Projekte. So stellt die Redaktion beispielsweise mittels eines Twitterstreams (www.twitter.com/telemedicus) fortlaufend Links zu themenverwandten Beiträgen auf anderen Webseiten zur Verfügung. In einer eigenen Urteilsdatenbank (www.telemedicus.info/urteile) werden aktuelle, für Fragen der Informationsgesellschaft relevante Gerichtsentscheidung kostenlos bereitgestellt – und dies nicht selten noch bevor diese Eingang in die juristische Fachliteratur oder Fachdatenbanken gefunden haben.
Dass Telemedicus „gekommen ist, um zu bleiben“ wird nicht nur dadurch illustriert, dass der erste Beitrag bereits vom 17. Dezember 2006 datiert und seitdem rund 1.500 Artikel veröffentlicht wurden. Im November vergangenen Jahres haben die Autoren zudem einen gemeinnützigen Verein gegründet, welcher das Projekt seitdem trägt und mit dem nun für den Fortbetrieb des Blogs eine von eventuellen Wechseln in der Redaktion unabhängige Plattform existiert.
Beim 17. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken hat der Arbeitskreis „Freie juristische Internetprojekte“ Telemedicus bereits als „Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008“ ausgezeichnet. Dass das Blog seitdem weiter an Anerkennung gewonnen hat, wird nicht nur durch hohe Platzierungen in einschlägigen „Rankings“ wie beispielsweise bei Wikio (www.wikio.de) in der Kategorie „Recht“ und durch die häufige Verlinkung beispielsweise aus anderen Blogs, aber auch aus der Wikipedia heraus illustriert. Auch Kooperationen mit der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“, für welche die Telemedicus-Redaktion wöchentlich einen Newsletter zusammenstellt, und mit dem letztjährigen Gewinner des Grimme Online Awards Carta (www.carta.info) unterstreichen die herausragende publizistische Qualität von Telemedicus.
Mit freundlichen Grüßen,
Henning Krieg
Rechtsanwalt
Vielleicht kann der eine oder die andere sich ja dafür erwärmen, eine Nominierung von Telemedicus für den Grimme Online Award zu unterstützen. Entsprechende Einreichungen können auf der Webseite des Adolf-Grimme-Instituts noch bis zum 15. März gemacht werden.









