Nominierung von telemedicus.info für den Grimme Online Award 2010

Seit 2001 vergibt das renommierte Adolf-Grimme-Institut nicht nur den Adolf-Grimme-Preis für “vorbildliche und modellhafte Fernsehsendungen”, sondern auch den Grimme Online Award. Mit dem Online Award werden jährlich maximal acht qualitativ hochwertige Websites in vier verschiedenen Kategorien prämiert.

Empfehlungen für die Nominierung zum Grimme Online Award 2010 können noch bis zum 15. März eingereicht werden. Ich habe mich dazu entschieden, das von mir sehr geschätzte juristische Meta-Blog Telemedicus zur Nominierung für den diesjährigen Grimme Online Award vorzuschlagen. Warum ich Telemedicus für preiswürdig halte, erläutert die Begründung, die ich zusammen mit meinem Vorschlag an das Grimme Institut gesendet habe:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich schlage das juristische Meta-Blog „Telemedicus“ (www.telemedicus.info) für die Prämierung mit dem Grimme Online Award 2010 in der Kategorie „Information“ vor.

    Telemedicus ist ein juristisches Meta-Blog, dessen Autoren sich mit rechtlichen Fragen der Informationsgesellschaft beschäftigen. Nicht nur eine Vielzahl einzelner auf dem Blog veröffentlichter Beiträge ist von herausragender publizistischer Qualität, sondern insbesondere das Gesamtangebot von Telemedicus als solches. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass das Blog im Kern von einer Gruppe Studierender betrieben wird (welche Unterstützung durch eine Reihe von Gastautoren finden).

    Die Bandbreite der auf Telemedicus veröffentlichten Beiträge reicht von Meldungen mit reinem Nachrichtenwert über informative Artikel, mit denen rechtliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutert werden, und umfassende Hintergrundberichte bis hin zu detaillierten Darstellungen auf dem Niveau kürzerer juristischer Fachbeiträge. Dabei gelingt der Telemedicus-Redaktion der Spagat, sowohl das juristische Fachpublikum, als auch „juristische Laien“ anzusprechen. Im Schnitt wird fast täglich ein neuer Beitrag auf dem Blog veröffentlicht.

    Ergänzt wird die „klassische“ publizistische Tätigkeit durch eine Reihe weiterer Projekte. So stellt die Redaktion beispielsweise mittels eines Twitterstreams (www.twitter.com/telemedicus) fortlaufend Links zu themenverwandten Beiträgen auf anderen Webseiten zur Verfügung. In einer eigenen Urteilsdatenbank (www.telemedicus.info/urteile) werden aktuelle, für Fragen der Informationsgesellschaft relevante Gerichtsentscheidung kostenlos bereitgestellt – und dies nicht selten noch bevor diese Eingang in die juristische Fachliteratur oder Fachdatenbanken gefunden haben.

    Dass Telemedicus „gekommen ist, um zu bleiben“ wird nicht nur dadurch illustriert, dass der erste Beitrag bereits vom 17. Dezember 2006 datiert und seitdem rund 1.500 Artikel veröffentlicht wurden. Im November vergangenen Jahres haben die Autoren zudem einen gemeinnützigen Verein gegründet, welcher das Projekt seitdem trägt und mit dem nun für den Fortbetrieb des Blogs eine von eventuellen Wechseln in der Redaktion unabhängige Plattform existiert.

    Beim 17. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken hat der Arbeitskreis „Freie juristische Internetprojekte“ Telemedicus bereits als „Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008“ ausgezeichnet. Dass das Blog seitdem weiter an Anerkennung gewonnen hat, wird nicht nur durch hohe Platzierungen in einschlägigen „Rankings“ wie beispielsweise bei Wikio (www.wikio.de) in der Kategorie „Recht“ und durch die häufige Verlinkung beispielsweise aus anderen Blogs, aber auch aus der Wikipedia heraus illustriert. Auch Kooperationen mit der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“, für welche die Telemedicus-Redaktion wöchentlich einen Newsletter zusammenstellt, und mit dem letztjährigen Gewinner des Grimme Online Awards Carta (www.carta.info) unterstreichen die herausragende publizistische Qualität von Telemedicus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Henning Krieg
    Rechtsanwalt

Vielleicht kann der eine oder die andere sich ja dafür erwärmen, eine Nominierung von Telemedicus für den Grimme Online Award zu unterstützen. Entsprechende Einreichungen können auf der Webseite des Adolf-Grimme-Instituts noch bis zum 15. März gemacht werden.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Dialog. Reputation. Inspiration.

Der von mir sehr geschätzte Kai Müller hat kurz zusammengefasst, was Bloggen für ihn bedeutet. Nicht alles, aber das Meiste davon kann ich auch aus meiner Sicht unterstreichen:


    Dialog. Reputation. Menschen treffen. Veränderung. Anpassung. Inspiration. Herausforderung. Durchhaltevermögen. Kämpfen. Geniessen. Eingeladen werden. Geld. Reisen. Jobs. Fotografieren. Spaß. Musik. Bescheid wissen. Ratlosigkeit. Anerkennung. Missgunst. Business. Chancen. Vorsprung. Überwindung. Hinterfragen. Kritik. Lob. Teilen. Danken. Nehmen. Geben. Angenehme Situationen. Erkannt werden. Unangenehme Situationen. Fragen. Antworten. Austausch. Lernen. Beibringen. Rastlosigkeit. Überforderung. Erfolgserlebnisse. Rote Augen.

Die Möglichkeiten, die Blawgs - also juristische Blogs - eröffnen, werden meiner Meinung nach in Deutschland noch immer massiv unterschätzt. Leider.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren

Seit dem Jahr 2003 stellt Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster ein kostenloses eBook “Internet-Recht” zum Download zur Verfügung, das von ihm und seinem Team halbjährlich an die neuesten Entwicklungen angepaßt wird. Nun hat Hoeren die vierzehnte Auflage dieses eBooks, das seinen Angaben nach in den Vorauflagen bereits über 100.000 Mal heruntergeladen wurde, veröffentlicht. Die aktuelle Fassung ist hier als PDF verfügbar.

Zusammen mit der Neuauflage des Werks zum Internet-Recht hat Hoeren erstmals auch ein weiteres kostenloses, 460 Seiten starkes eBook zum “IT-Recht” veröffentlicht. In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden - ebenfalls kostenlose - Musterverträge zur Verfügung gestellt. Das neue eBook “IT-Recht” von Prof. Hoeren kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Referendare (m/w) willkommen!

OC_Anzeige_Ref

Wieso nicht ein kurzer Hinweis auch hier auf dem Blog: Bei Osborne Clarke suchen wir laufend begabte und teamfähige Referendarinnen und Referendare. In unseren deutschen Büros in Köln und München sind stets ungefähr 10 bis 15 von ihnen mit an Bord - Bewerbungen sind also jederzeit sehr willkommen.

Warum eine Station bei uns das Richtige sein könnte, darauf geben wir auf den Webseiten unseres Referendarportals ausführlich Antwort. Und wenn dort nicht alle gewünschten Informationen auffindbar sein sollten, dann geben wir auch gerne auf Rückfragen noch einmal Auskunft - Ansprechpartner sind hier genannt. Übrigens: Wenn sie vorher ausreichend Erfahrung in einem unserer deutschen Büros gesammelt haben und ihre Sprachkenntnisse unter Beweis stellen konnten, dann bieten wir geeigneten Referendaren gerne an, ihre Wahlstage in einem unserer englischen Büros oder in einem Büro der internationalen Osborne Clarke Alliance zu verbringen.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Lesempfehlungen zum “Verfolgerfreitag” # 2

Viele Nutzer des Microblogging-Dienstes Twitter empfahlen eine Zeit lang jeden Freitag unter dem Stichwort “followerfriday” andere Twitterer, deren Tweets sie für besonders lesenswert halten. Inzwischen ist dieser Brauch leider etwas eingeschlafen - schlicht zu groß sei die Anzahl der Empfehlungen, bemängeln beispielsweise Sachar Kriwoj auf “massenpublikum.de” und Carsten Drees von basicthinking.de. Dabei finden sich unter den inzwischen geschätzten 187.000 aktiven deutschsprachigen Nutzern von Twitter etliche, deren Tweets wirklich lesenswert sind. Ich möchte daher erneut eine Idee von Krijow aufgreifen und - etwas ausführlicher als auf Twitter üblich, aber immer noch in aller Kürze - sechs Twitter-Accounts empfehlen, die zu “verfolgen” sich meiner Meinung nach lohnt.

rajdr_auf_twitter Jan Dirk Roggenkamp: Mein Ex-Kollege Jan Dirk Roggenkamp twittert regelmäßig Links zu interessanten Beiträgen und Urteilen zu Web 2.0 und E-Government (lesenswert ist übrigens auch seine Dissertation zum Einsatz von “Web 2.0 Plattormen im E-Government“).

jkrisch_auf_Twitter Jochen Krisch: Krisch ist der Mann hinter dem überaus empfehlenswerten Blog Exciting Commerce. Wie auf seinem Blog widmet sich Krisch auch auf seinem Twitter-Channel neuen Geschäftsfeldern im und um den E-Commerce.

spielerecht_auf_twitter Spielerecht: Der Twitter-Account wird von Konstantin Ewald betrieben, Partner in der internationalen Sozietät Osborne Clarke (für die ich auch arbeite). Hier dreht sich (fast) alles um Rechtsfragen der (Online-)Spieleindustrie.

berlinwebweek_auf_twitter Berlinwebweek: Das Portal Berlinwebweek bietet einen exzellenten Überblick über IT-Veranstaltungen in Berlin. Auf Twitter wird über den Tellerrand hinausgeschaut und auch auf Veranstaltungen in anderen Städten hingewiesen.

t3n_auf_twitter t3n: Das IT-Magazin t3n bietet nicht nur im gedruckten Heft, sondern auch im Internet lesenswerte Kost. Angenehm: Der Twitter-Channel dient nicht nur zur Bewerbung eigener Beiträge.

rivva_auf_twitter Rivva: Frank Westphal liefert mit seinem Dienst Rivva einen gewichteten Schlagzeilenüberblick über deutschsprachige Blog- und Online-Medien. Sein Twitter-Account bietet eine Möglichkeit, diesen Überblick auch dort zu verfolgen.

Ich selbst twittere übrigens (natürlich) auch - zu finden unter www.twitter.com/kriegs_recht.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Kommende Vorträge: Datenschutz, E-Commerce-Recht, Social Media Marketing

Meine Tätigkeit bringt es mit sich, dass ich regelmäßig auf Podien stehe und Vorträge halte oder Workshops und (Inhouse) Schulungen durchführe - was mir (und hoffentlich auch den Teilnehmern) großen Spaß macht. Mein persönlicher Veranstaltungskalender für die erste Jahreshälfte 2010 ist inzwischen gut gefüllt - nachfolgend ein kurzer Überblick über die bislang feststehenden Aktivitäten; vielleicht ist für den einen oder die andere ja etwas dabei:

  • 3. Februar, Twittwoch, Frankfurt am Main:
    “Twitter und Recht”
  • 13. März, Hitmeister eCommerce Day, Köln:
    “Das Kreuz des Online-Händlers - Die Abmahnung. Ein aktueller Überblick, sowie Strategien zur Problemvermeidung und Problemlösung”
  • 18. März, Deutscher Bühnenverein, Essen (Inhouse Schulung):
    “Die gefährlichsten rechtlichen Fallstricke im Social Web - und wie man sie vermeidet”
  • 23. April, Web 2.0 Kongress, Frankfurt am Main:
    “Datenschutzrechtliche Compliance: Gordischer Knoten für Unternehmen im Netz?”
  • 19. Mai, Payment Kongress, Frankfurt am Main:
    “Rechtliche Rahmenbedingungen im Forderungsmanagement und Datenschutz”
  • 1. Juni, Webinale, Berlin:
    “Der Rechtsrahmen für Social Media Marketing”

Wenn alles gut geht, dann kommt zu dieser Liste noch eine wie schon im vergangenen Jahr gemeinsam mit Rechtsanwalt Thorsten Feldmann veranstaltete Session zum Thema “Bloggen & Recht” auf der re-publica10 hinzu. Und auch auf dem im März in Frankfurt am Main stattfindenden IT LawCamp (dem ersten LawCamp in Deutschland überhaupt) werde ich natürlich gerne ein Thema anbieten.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

In eigener Sache

Kurze Meldung in eigener Sache: Zum 1. Februar bin ich von Bird & Bird LLP in Frankfurt am Main in das Kölner Büro von Osborne Clarke gewechselt. Osborne Clarke ist eine internationale “Full Service” Kanzlei und bietet eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung. Ein besonderer Fokus liegt unter anderem auf der Beratung von Unternehmen im “Digital Business”. Dabei engagiert sich Osborne Clarke auch stark bei der Beratung von Start Ups (siehe allein die aktuelle Berichterstattung auf gruenderszene.de).


Anzeige Osborne Clarke

In Köln stoße ich zu einem Team von acht auf das IT-Recht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen, im Münchener Büro sind noch einmal vier weitere IT-Spezialisten angesiedelt. Insgesamt sind bei Osborne Clarke in Deutschland rund 70 Anwältinnen und Anwälte an Bord, weltweit rund 1.000 Mitarbeiter einschließlich Support Staff tätig (die Kanzlei unterhält übrigens auch ein Büro im Silicon Valley).

Die Fachpublikation juve hat Osborne Clarke jüngst als “Kanzlei des Jahres in der Region Westen” ausgezeichnet. Besonders hervorgehoben wurde in der Erläuterung zur Preisverleihung unter anderem das IT-Team. Darüber hinaus war Osborne Clarke auch für den Preis als Kanzlei des Jahres für Medien nominiert, und hier gebe ich gerne einmal den gesamten Text der Begründung für die Nominierung wieder:

    Spielend hat sich diese junge Praxis zu den anerkanntesten Spezialisten in einem neueren aber lukrativen Beratungsfeld vorgearbeitet: der Games-Branche. Vor allem Konstantin Ewald gilt heute bei Mandanten als einer der „kompetentesten Games-Anwälte“. Neben der laufenden Arbeit ist sie nun auch in Transaktionen für ihre hochkarätig Mandantin Electronic Arts tätig geworden – und hat darüber hinaus eine Reihe neuer Mandanten von sich überzeugt, darunter namhafte Player wie Warner Bros.

    Über die vorbildliche Zusammenarbeit mit ihrer aufstrebenden Venture Capital-Praxis ist es den beiden Praxen zudem gemeinsam gelungen, mehrere neue Mandanten zu Finanzierungsfragen im Entertainmentbereich zu beraten, darunter DuMont Venture Holding.

    Mit ihrem zweiten großen Beratungsfeld, den Online-Plattformen, bleibt die Praxis nicht nur der virtuellen Welt treu, sondern untermauert einmal mehr ihre erfolgreiche Ausbauleistung. Dass es ihr im vergangenen Jahr gelungen ist, hier auch Fuß bei einem der großen Anbieter zu fassen, gibt einen Vorgeschmack auf das Potenzial, das die umtriebige Medienpraxis noch hat.

Was juve nicht erwähnt hat: Osborne Clarke ist eine der wenigen Großkanzleien in Deutschland, die auch ein eigenes Blog betreiben - unter www.onlinespielerecht.de wird vor allem zu Themen rund um die Games-Branche gebloggt.

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email

Veranstaltungstipp: Deutschlands erstes LawCamp

Vor etwas mehr als drei Jahren schwappte mit dem so genannten “BarCamp”-Format eine Konferenz-Idee von den USA aus über den großen Teich nach Deutschland, die seitdem beständig an Popularität gewonnen hat. Das Besondere an BarCamps ist, dass das Programm der Konferenz nicht von vornherein festgelegt ist. Stattdessen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, einen eigenen Vortrag oder Workshop anzubieten, und das Programm wird erst am Tag der Veranstaltung festgelegt. Was chaotisch klingt, funktioniert erstaunlich gut: In den vergangenen drei Jahren habe ich an rund einem Dutzend BarCamps teilgenommen, und die meisten von ihnen standen hinsichtlich der Qualität der Beiträge etablierten Fachkonferenz nicht nach. Ein weiterer Vorteil: Die besondere Art der Gestaltung führt regelmäßig zu einer im Vergleich zu herkömmlichen Konferenzen offeneren und kommunikativeren Atmosphäre.

Die ersten BarCamps - sowohl in den USA, als auch in Deutschland - hatten einen klaren IT-Bezug. Nach und nach haben aber auch immer mehr thematisch anderweitig ausgerichtete Fach-Veranstaltungen in diesem Format stattgefunden, wie beispielsweise PolitCamps, EducationCamps, TourismusCamps und SocialCamps.

Was es bislang in Deutschland noch nicht gegeben hat, ist ein LawCamp. Das wird sich jetzt ändern: Am 20. März veranstaltet findet in Frankfurt am Main das erste deutsche LawCamp statt.


lawcamp_logo

Dieses erste LawCamp richtet sich gezielt an Juristinnen und Juristen aus dem Bereich des IT-Rechts. Um die Schwerpunktsetzung nochmals zu fördern, sind fünf Themenkomplexe als übergeordnete „Track-Themen“ vorgesehen, namentlich (i) Outsourcing, (ii) Public Sector, (iii) Web 2.0, (iv) Digitale Medien und Urheberrecht sowie schließlich (v) Datenschutzrecht. Ein sechster Track ist keinem speziellen Bereich zugeordnet, so dass Raum auch für interessante Beiträge mit anderer Schwerpunktsetzung gegeben sein wird.

Das LawCamp wird dabei ein BarCamp mit kleinen Modifikationen sein. Da das Format unter Juristen vermutlich noch nicht allgemein bekannt ist, wird es mit einem Rumpfprogramm bereits feststehender Referenten gemischt. Unter diesen sind beispielsweise Jörg Heidrich vom heise Verlag, Dr. Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie, Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Robert Bartel von der Deutschen Bahn, Bettina Robrecht von der Schufa, Lawblogger Udo Vetter und Ralf Zosel vom Beck Verlag.

Ich freue sehr darüber, dass es in Deutschland endlich auch ein LawCamp geben wird - zumal ich einer der “Väter” dieser Veranstaltung bin. Mehr Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt auf der Webseite des LawCamps (klick hier).

Share this post
  • del.icio.us
  • Digg
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • LinkedIn
  • Live
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • Wikio
  • Yigg
  • email